5. Oktober 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 05. Oktober 1918

Anzeige für den Viehmarkt in Kall sowie Vorschriften zum Handel von auswärtigem Vieh

Am Montag, den 7. Oktober 1918
Viehmarkt in Call.
Auftrieb vormittags 8-11 Uhr.
Diejenigen, die Vieh aus anderen Kreisen auftreiben, müssen
die vorgeschriebene Ausfuhrgenehmigung ihres Kommunalverbandes
zu diesem Markte haben. Falls Vieh vom Markte Call in andere
Kommunalverbände ausgeführt werden soll, muß die Ausfuhr-
genehmigung des Kommunalverbandes über die betreffende Stück-
zahl Vieh vorliegen. Die Zulassung zum Markt kann unter
keinen Umständen erfolgen, wenn nicht alle Papiere vorgelegt
werden.

26. Februar 1916

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Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 26. Februar 1916

Warnung vor Nebenabreden beim Tierhandel zur Umgehung der festgelegten Höchstpreise

Schleiden, 24. Febr. Neuerdings wird der
Versuch gemacht, die Höchstpreise für Schweine da-
durch zu umgehen, daß man neben dem Höchstpreise
besondere Trinkgelder verabredet, welche in einem
einzelnen Falle sogar pro Pfund bemessen gewesen
sein sollen. Die Händler und Landwirt seien drin-
gend vor derartigen Machenschaften gewarnt, da viele
Dinge natürlich ebenso strafbar sind, wie die un-
mittelbare Ueberschreitung des Höchstpreises, da sie ja
nichts anderes darstellen.

9. Dezember 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 9. Dezember 1915

Wie können die Konsumenten vor der Umgehung der Höchstpreise für Schweinefleisch durch Produzenten und Handel geschützt werden?

  Schweinefleischmangel und steigende Rind-
                            fleischpreise.
   Wohl selten ist eine Verordnung des Bundesrats so freudig be-
grüßt worden, als die über die Festsetzung von Höchstpreisen für
Schweinefleisch. Glaubte man doch allgemein, daß nunmehr auch
das so beliebte Schweinefleisch wieder auf dem Tische des kleinen
Mannes erscheinen könnte. Es ist aber anders gekommen. Das
frische Schweinefleisch ist jetzt in den Fleischerläden fast überhaupt
nicht mehr zu haben und zum Ueberfluß steigt nunmehr auch das
Rind und Hammelfleisch kräftig weiter im Preise. Inzwischen
streiten sich Landwirte, Viehzüchter und Viehkommissionäre, Groß-
schlächter und Landschlächter darüber, wer an alldem schuld ist und
alle arbeiten anscheinend daraufhin, die festgesetzten Höchstpreise wie-
der zu sprengen. Es ist daher sehr wünschenswert, daß eine Reihe
preistechnischer Maßnahmen getroffen werden, die die Herstellung
des Gewinnes auf die verschiedenen, am Vieh- und Fleischmarkt
interessierten Erwerbsgruppen regelt.

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2. September 1914

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 02. September 1914

Ermahnung an die Landwirte des Kreises Schleiden kein Zugvieh zu verkaufen

Aufruf!
Landwirte, verkauft ohne zwingenden Grund kein Vieh,
vor allem kein Zugvieh!
Den deutschen Landwirten, soweit sie nicht zu den
Waffen eilten, ist die ehrenvolle Aufgabe gestellt, unsere
Bevölkerung während des Krieges und nach demselben
unabhängig vom Auslande mit Brot und Fleisch zu
versorgen. Sie müssen nun hierfür den Nachweis er-
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