Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 05. Oktober 1918
Anzeige für den Viehmarkt in Kall sowie Vorschriften zum Handel von auswärtigem Vieh
Am Montag, den 7. Oktober 1918
Viehmarkt in Call.
Auftrieb vormittags 8-11 Uhr.
Diejenigen, die Vieh aus anderen Kreisen auftreiben, müssen
die vorgeschriebene Ausfuhrgenehmigung ihres Kommunalverbandes
zu diesem Markte haben. Falls Vieh vom Markte Call in andere
Kommunalverbände ausgeführt werden soll, muß die Ausfuhr-
genehmigung des Kommunalverbandes über die betreffende Stück-
zahl Vieh vorliegen. Die Zulassung zum Markt kann unter
keinen Umständen erfolgen, wenn nicht alle Papiere vorgelegt
werden.