14. Dezember 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 14. Dezember 1918

Verbot von Viehmärkten sowie Handel mit Klauenvieh wegen der Maul- und Klauenseuche

Bekanntmachung
Infolge der großen Verbreitung der Maul- und
Klauenseuche werden auf Grund der Vorschriften der
Bundesinstruktion zum Viehseuchengesetz vom 27. Juni
1895 bis auf weiteres für den Bereich des Kreises
folgende Bestimmungen erlassen: Die Abhaltung von
Viehmärkten sowie die Ein- und Ausfuhr von Klauen-
vieh ist verboten.
Schleiden, den 5. Dezember 1918.
Der Landrat.

21. August 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 21. August 1918

Verschärftes Vorgehen zur Abwehr von Viehdiebstählen und Viehschlachtungen

Stellv[ertretendes] Generalkommando
8. Armeekorps.
Abt[eilung] V. W. Nr. 5830.
Verordnung.
Die Zunahme der Viehdiebstähle in Verbindung mit dem
unerlaubten Abschlachten von Rindvieh auf den Weiden lassen
strenge Ueberwachung des Treibens und Fahrens von Rindvieh
geboten erscheinen. Ich ordne deshalb im Interesse der öffent-
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8. Juni 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 08. Juni 1918

Umgang mit Fleischknappheit und dem Milchvieh im Kreis Schleiden

Bekanntmachung,
Die außergewöhnlichen Maßnahmen zur Versorgung
der Bevölkerung mit Fleisch bedingen einen mehr oder
weniger großen Eingriff in unsere Milchviehbestände.
Bei der Auswahl des zur Schlachtung gelangenden
Viehes wird darauf Rücksicht genommen, daß haupt-
sächlich das für die Milchproduktion nicht in Frage
kommende oder nicht mehr unbedingt notwendige Vieh
abgeliefert wird, dagegen das reichlich milchgebende
oder auch sonst noch für die Milchproduktion wertvolle
Vieh nach Möglichkeit erhalten bleibt. Es wird hier-
bei darauf aufmerksam gemacht, daß diejenigen
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7. Mai 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 7. Mai 1918

In Solingen tagte der Kriegshilfeausschuss, wo insbesondere die Rolle von Kühen als Fleisch- oder Milchlieferant beraten wurde. Auch die Kartoffelversorgung war ein Thema.

      Aus dem Kriegshilfsausschuß.
   Gestern nachmittag trat der Kriegshilfsausschuß zu seiner monat-
lichen Sitzung zusammen. Der Vorsitzende teilte zunächst die Summen
mit, die die Stadt an Unterstützungen im letzten Monat ausgegeben
hat. Unterstützt wurden 3071 Ehefrauen, 5729 Kinder und 718
Eltern von Kriegsteilnehmern. Die Familienunterstützung betrug
im Monat April 289 930 Mark. Für Mietsbeihilfen wurden 63 890
Mark ausgegeben. Bisher wurde für Schuhe und Kleider an die
Angehörigen von Kriegsteilnehmern die Summe von 1 298 242 Mark
verwandt, das ist im Monatsdurchschnitt 40 570 Mark. In der
letzten Sitzung der Armenkommission wurde darüber Beschwerde ge-
führt, das Auswärtige, besonders aus Remscheid, hier Magermilch
in großen Mengen einkaufen. Dagegen ist die Polizei eingeschritten
und hat, wie Polizeiinspektor Kircher bemerkte, notgedrungen ein
Verbot erlassen, denn die Magermilch wird den Gemeinden jetzt auch
angerechnet.

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16. April 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 16. April 1918

Runkeln in Wald als Futtermittel zu erwerben

   Wald. Runkeln. Wie die Stadt Wald bekannt gibt, werden
die auf dem Schützenplatz hier lagernden Runkeln heute und morgen
an die Viehbesitzer zum billigen Preise abgegeben. Da zweifellos in
den kommenden Monaten mit einer großen Futtermittelnot zu
rechnen sein wird, möchten wir jedem Viehbesitzer nur raten, sich
sofort seinen Bedarf zu sichern. Die Runkeln eignen sich nicht nur für
Pferde und Rindvieh, sondern auch für Ziegen, Kaninchen usw. Be-
zugsscheine sind vorher auf dem Rathause, Zimmer 21 zu lösen.

28. November 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 28. November 1917

Neue Regelung der Heu- und Strohverteilung

                            Heu und Stroh.
   Im Hinblick auf die am 19. Nov[ember] d[iese]s J[ah]r[e]s vom Landrat
erlassene Anordnung über den Verkehr mit Heu und Stroh
wird uns mitgeteilt, daß die Abgabe auf Bezugsschein an die
bedürftigen Viehbesitzer nur für die Zeit bis zum 1. Januar
1918 erfolgt. Inzwischen wird das im Kreise vorhandene Heu
und Stroh festgestellt und der Ueberschuß demnächst nach be-
stimmten Grundsätzen durch Vermittelung der Gemeinden auf
die Bedürftigen verteilt. Ob diese Mengen ausreichen, er-
scheint uns bei dem großen Bedarf an Heu und Stroh fraglich.
Es ist daher allergrößte Sparsamkeit bei dem Verbrauch drin-
gend zu empfehlen. An Kleintierhalter, die nur für ihren
Bedarf erzeugen, kann unter solchen Umständen von jetzt ab
Heu und Stroh leider nicht mehr abgegeben werden. Auch
zu Streuzwecken darf nur das zur Verfütterung ungeeignete
Stroh verwendet werden, im übrigen muß für die Beschaffung
von Laubheu, Torfstreu und Heidekraut gesorgt werden. Be-
zugsscheine für die Viehbesitzer der Bedarfsgemeinden werden
nur vormittags auf dem Landratsamte ausgestellt.
   Pferde- und Viehbesitzer, die bis zum 1. Januar Bedarf
an Heu und Stroh haben und in den Ueberschuß-Bürger-
meistereien Hitdorf, Rheindorf, Langenfeld, Leichlingen, Mon-
heim, Bergisch-Neukirchen und Schlebusch wohnen, brauchen
wegen eines Bezugsscheins nicht zum Landratsam zu gehen,
sondern können einen solchen auf ihrem eigenen Bürger-
meisteramt erhalten für den Bedarf bis zu obigem Zeitpunkt.

6. Juli 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 6. Juli 1917

„Lebendes Vieh ist unter allen Umständen Gegenstand des täglichen Bedarfs und fällt unter die Verordnungen gegen Wucher“

   Ist lebendes Vieh ein Gegenstand des
            täglichen Gebrauchs?
   Unsere Leser erinnern sich, daß wir kürzlich gegen ein
Urteil der Elberfelder Strafkammer Stellung
nahmen, die sich in einer Anklagesache auf den Standpunkt ge-
stellt hatte, lebendes Vieh sei kein Gegenstand des täglichen
Bedarfs. Die Kammer hatte auf Grund dieser Auffassung
einen Walder Metzger, der sich bei dem Verkaufe einer
Schlachtkuh einer erheblichen Preisüberschreitung schuldig ge-
macht hatte, freigesprochen.
   Wir bezeichneten in unserer Besprechung dieses Urteil als
einen Fehlspruch und stützten unsere Ansicht unter anderem da-
mit: lebendes Vieh müsse, von anderen Gründen ganz ab-
gesehen, schon deshalb als Gegenstand des täglichen Bedarfs
angesehen werden, weil in den letzten Monaten vielfach Fleisch
zur Kompensation verringerter Brotrationen ausgegeben
worden sei.
   Jetzt hat sich das Kriegswucheramt unserer Auf-
fassung angeschlossen. Es teilt mit, daß dieses Urteil der Elber-
felder Strafkammer ein Fehlurteil sei und daß es auch der
Rechtsprechung des Reichsgerichts widerspreche. Lebendes Vieh
ist unter allen Umständen Gegenstand des täglichen Bedarfs
und fällt unter die Verordnungen gegen Wucher. Das Kriegs-
wucheramt wird gegen Preistreibereien mit Vieh stets nach-
drücklich vorgehen.

4. Juli 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 04. Juli 1917

Restriktionen für die Milchviehhalter im Kreis Schleiden

Bekanntmachung.
Die außergewöhnliche Maßnahmen zur Versorgung

der Bevölkerung mit Fleisch für die nächsten 3
Monate bedingen einen großen Eingriff in die Milch-
viehbestände. Bei der Auswahl des zur Schlachtung
gelangenden Viehs soll darauf Rücksicht genommen
werden, daß hauptsächlich das für die Milchproduktion
nicht in Frage kommende Vieh abgeliefert wird, da-
gegen das reichlich milchgebende Vieh nach Möglichkeit
erhalten bleibt. Es wird hierbei darauf aufmerk-
sam gemacht, daß diejenigen Kuhhalter, die bisher
ihren Verpflichtungen auf dem Gebiete der Milch-
und Butterablieferung nur mangelhaft nachge-
kommen sind, bei der Viehablieferung stärker
herangezogen werden können, als diejenigen, die
ihre Pflicht erfüllt haben. Der Kreis Schleiden

gehört bedauerlicherweise zu den Kommunalverbänden,
in denen die Kuhhalter ihrer Butterablieferungspflicht
in sehr mangelhafter Weise nachkommen. Auf An-
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14. Oktober 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 14. Oktober 1916

Der Bezug von Futter für Vieh wird jetzt auch durch Futtermittelkarten geregelt

   Solingen. Futtermittelkarten. Der Bezug von
Futtermitteln ist jetzt durch Futtermittelkarten geregelt. Der
Bezug von Futter für Kühe, Schweine, Ziegen und Hühner
wird nur auf diese Karte erfolgen. Die Besitzer von oben ange-
führtem Vieh werden ersucht, soweit sie noch nicht im Besitze
einer solchen Karte sind, sich diese am nächsten Montag, nach-
mittags von 2½– 6 Uhr, in dem städtischen Laden an der Wirt-
schaft Schoopen, Kölnerstraße 141, abzuholen. Ferner gibt die
Stadt nächste Woche jeden vormittag von 8–12 Uhr Hühner-
futter ab. Die Futtermittelkarten sind hierbei mi[t]zubringen.

18. Juni 1916

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Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 18. Juni 1916

Auch durch Gewitter getötete Tiere sind essbar.

     –   Vom Blitz erschlagenes Vieh ist
schlachtbar. Der Generaldirektor der Land-
feuersozietät macht darauf aufmerksam, daß
vom Blitz erschlagenes Vieh sehr wohl zur
menschlichen Nahrung verwendet werden
kann, wenn es innerhalb einer Stunde nach
der Tötung geschlachtet, ordentlich ausge-
nommen und blutleer gemacht wird.

17. Mai 1916

17.5. Vohwinkel

Kreisarchiv Mettmann, General-Anzeiger für Elberfeld-Barmen vom 17.5.1916

Verkauf von Vieh an Metzger nur mit Ausweiskarte

Umgegend und Nachbargebiete.
Kriegsfürsorge
Vohwinkel, 16. Mai. Der Landrat macht die Land-
wirte des Kreises Mettmann darauf aufmerksam, daß sie
Vieh nur an solche Händler (Metzger) verkaufen dürfen,
die eine Ausweiskarte des Rheinischen Viehhan-
delsverbandes haben.

4. März 1916

04031916 viehmarkt

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 04. März 1916

Viehmarkt in Kall

Call, 26. Febr. Zum heutigen Viehmarkt waren
aufgetrieben: 12 Ochsen, 5 Kühe, 2 Rinder, 30 Ferkel.
Es kosteten: Ochsen 2. Qualität 3000-3500 Mk.,
3. Qualität 1600-2000 Mk. pro Paar, hochtragende
Kühe 800-1000, milchgebende Kühe 800-1000,
Rinder 400-500 Mk. pro Stück; Ferkel kosteten die
Woche 8 Mk. pro Stück. Der Auftrieb war sehr
schwach, der Handel durch die fabelhaft hochen Preise
sehr schleppend; es wurde nur sehr wenig gekauft.
Nächster Markt am 26. April

12. Februar 1916

1916 02 12

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 12. Februar 1916

Gründung „Rheinischer Viehhandelsverband mit dem Sitz in Köln“

Hilden, 12. Febr. Im Anschluß an die Bun-
desratsverordnung über die Syndizierung des Vieh-
handels ist ist nunmehr auch für die Rheinprovinz unter der
Bezeichnung „Rheinischer Viehhandelsverband mit dem
Sitz in Köln“ eine gemeinschaftliche Organisation der
Erzeuger, des Handels und der Verbraucher zum Zwecke
der Regelung des Marktes und der Preise im Wege
der Selbstverwaltung geschaffen worden. Es ist zu hoffen,
daß durch diese Organisationen, die am 15. Febr. in allen
Provinzen in Wirksamkeit treten müssen, nicht nur eine
gute Versorgung der Bevölkerung, sondern auch eine aus-
reichende Produktion gesichert wird. Ueber die neue Or-
ganisation, die auch für unsere Stadt in Betracht kommt,
enthält die vorliegende Zeitungsausgabe eine entsprechende
Bekanntmachung.

13. März 1915

13031915verkauf_wg_einberufung

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 13. März 1915

Verkaufsanzeige für ein Zuchtrind in Schleiden

Wegen Einberufung meines
Mannes verkaufe prima rotbts. [rotbuntes]
 Zuchtrind,
1 Jahr alt.

Kaufe fortwährend
Schlachtschweine
Zu höchsten Tagespreisen

Frau Andr[eas] Scholzen,
Schleiden.