Stadtarchiv Troisdorf, „Grundstücksverkehr“ 1911-1918, B 164, Bl. 547
Der Sieglarer Bürgermeister teilt dem Landrat in Siegburg mit, dass die Beschlüsse
des Gemeinderats für den Erwerb eines Hauses und eines Grundstückes nicht mehr auffindbar sind. Das Haus und das Grundstück sollen zur Erweiterung der Gemeinde-verwaltung nach dem Krieg dienen.
D [er] [Bürgermeister] [Sieglar] den 22. 7. 18
I J. No. 3202
Herrn Landrat.
Betr.[eff] Ankauf eines Hauses und eines
Grundstückes in Sieglar
–
Ohne Verfügung.
Die Bürgermeisterei-Versammlung beschloß am 3.
August 1917 den Ankauf eines Hauses zur Schaffung
weiterer Büroräume für die hiesige Verwaltung
ferner den Ankauf eines Grundstückes zur Errichtung
eines Verwaltungsgebäudes nach dem Kriege.
Die [diesbezüglichen] Beschlüsse wurden am 6. August 1917
unter J. No. 2204 und 2205 mit ausführlichen
Berichten zur Genehmigung dort vorgelegt.
Nach der Verfügung vom 22. 8. 1917 A. No. 7250
und A. No. 7249 wurden die Beschlüsse genehmigt
nach hier zurückgesandt. Weil die notarielle
Akte hierüber bei Justizrat Vieten getätigt worden,
sandte ich die genehmigten Protokollauszüge damals
dem Herrn Justizrat Vieten zu. Inzwischen ist
Letzterer verstorben und die Fortschreibung im
Grundbuche unterblieb. Nach längerer Nach-
forschung stellt sich heraus, daß die genannten
Protokollauszüge nicht mehr zu finden verhanden
sind, jedenfalls sind denn dieselben hier beim Amtsgericht
als Verwahrer der Urkunden des Herrn Justizrats
Vieten sowie bei dem Amtsnachfolger von
Letzterem, Notar Sieburg, nicht mehr zu finden.
Um die Fortschreibung zu bewirken, werden die
genehmigten Protokollauszüge dringend
benötigt, und habe ich je 2 neue Beschlüsse mit
der Bitte vorgelegt beigefügt, die erforderlichen erfolgten Genehmigungen
vermerk nochmals auf die den [betreffenden] Beschlüssen
vermerken zu wollen. [..]
[Lindlau]
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