Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 17. Juli 1915
Verurteilung einer Frau aus Ramscheid (Hellenthal) wegen Nichtablieferung von Roggen vor der Strafkammer in Aachen
Hollerath, 15. Juli. Durch Urteil der König-
lichen Strafkammer in Aachen vom 13. Juli d[e]s J[ahre]s
wurde eine Frau aus Ramscheid, die der Aufforderung
des zuständigen Bürgermeisters den über ihren Eigen-
bedarf und in ihrem Besitz befindlichen Roggenvorrat
an die für den Kreisverband Schleiden mahlende
Mühle Berners in Blumenthal abzuliefern, nicht
nachgekommen war und statt dessen dem Bürgermeister
einen frechen Brief geschrieben hatte, zu einer Geld
strafe von 150 Mark verurteilt. Die Königliche
Staatsanwaltschaft hatte eine Gefängnisstrafe von
3 Monaten beantragt; lediglich der Umstand, daß es
sich um eine Frauensperson handelte veranlaßte das
Gericht, auf Geldstrafe zu erkennen. Dieser Fall
möge den Landwirten, welche geneigt sind, den be-
hördlichen Anordnungen im Kriege Widerstand zu
leisten, zur Warnung dienen.