2. Februar 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 02. Februar 1918

Schließung der Mühle in Groß-Vernich wegen Verstosses gegen die Reichsgetreideordnung

Weilerswist, 31. Jan[uar]. Der Müller und Bäcker
Bertram Joseph Diefenthal in Groß Vernich bei
Weilerswist, dessen Mühlenbetrieb wegen Verfehlungen
gegen die Bestimmungen der Reichsgetreideordnung
geschlossen war, hatte unbefugt Getreide aufgekauft,
vermahlen und das Mehl über den Höchstpreis im
Schleichhandel verkauft. Bei einer vom Regierungs-
präsidenten in Köln am 29. d[es] M[onats] veranlaßten Re-
vision durch den Bezirksrevisor wurden 43 Zentner
Weizen, 40 Zentner Roggen, 7 ½ Zentner Mehl
und 7 Zentner Kleie beschlagnahmt. Diefenthal wurde
daraufhin alsbald verhaftet.

28. Juli 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 28. Juli 1917

Verurteilungen wegen Verstössen gegen die Lebenmitelrationierungen und Wucher

Bekanntmachung.
Durch Strafbefehl des Königlichen Amtsgerichts

Gemünd wurden bestraft:
1. Der Ackerer Wilh[elm] Bongartz aus Bouderath
wegen a) Veräußerung von Brotgetreide zu Saat-
zwecken ohne Genehmigung des Kommunalverbandes,
b) Beiseiteschaffung eines Vorrates an Brotgetreide
(Vergehen gegen §§ 1, 2, 6a9, 1, 6 der Bundes-
ratsverordnung vom 29. Juni 1916) zu 130 Mark
Geldstrafe, im Unvermögensfalle zu einer Gefängnis-
strafe von 26 Tagen.
2. Der Pächter Heinrich Röttgers aus Engelgau
wegen Beiseiteschaffung eines Vorrates an Brotgetreide
(Vergehen gegen die Bekanntmachungen über Hafer
aus der Ernte 1916 vom 6. Juli 1916 R[eichs]G[esetz]Bl[att]
S[eite] 811) zu 5 M[ar]k Geldstrafe, im Unvermögensfalle
zu einer Gefängnisstrafe von 1 Tage.
3. Durch Urteil des Königl[ichen] Schöffengerichtes in
Gemünd wurde bestraft: Der Händler Jakob Nathan
zu Hellenthal wegen Vergehens gegen §§ 1, 3 Ziffer
1 der Verordnung über Höchstpreise für Aepfel vom
7. Oktober 1916 R[eichs]G[esetz]Bl[att] S[eite] 1143) zu einer Geld-
strafe von 30 M[ar]k event[uell] zu 6 Tagen Gefängnis.
Schleiden, den 21. Juli 1917.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses:
I[n] V[ertretung]: Dr. Küppers, Kreisdeputierter.