Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 06. Juni 1917
Verurteilung wegen Abgabe von Fleisch ohne Fleischmarke
Bekanntmachung.
Wegen Vergehen gegen die Bundesratsverordnung
vom 21. 8. 1916 (R[eichs] G[esetz] Bl[att] S[eite] 941) – Abgabe
von Fleisch ohne Fleischmarken – ist die beruflose
Paula Rothschild in Kirschseiffen durch rechtskräftig
gewordenen Strafbefehl des K[öni]gl[ichen] Amtsgerichts zu
Gemünd zu 5 M[ar]k Geldstrafe, im Unvermögensfalle
zu einer Gefängnisstrafe von 1 Tage verurteit worden.
Ferner wurde wegen Vergehen gegen §§ 9 und 14
N[umme]r 4 der Verordnung über die Regelung des Fleisch-
verbrauchs vom 20. 8. 1916 (R[eichs] G[esetz] Bl[att] S[eite] 941) der
Ackerer Franz Voßel zu Hausen durch Urteil des
K[öni]gl[ichen] Schöffengerichts zu Gemünd vom 2. März d[iesen] J[ahre]s
zu einer Geldstrafe von 50 M[ar]k im Unvermögensfalle
zu 10 Tagen Gefängnis verurteilt.
Schleiden, den 26. Mai 1917.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses:
Graf v[on] Spee.