Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 28. Juli 1917
Verurteilungen wegen Verstössen gegen die Lebenmitelrationierungen und Wucher
Bekanntmachung.
Durch Strafbefehl des Königlichen Amtsgerichts
Gemünd wurden bestraft:
1. Der Ackerer Wilh[elm] Bongartz aus Bouderath
wegen a) Veräußerung von Brotgetreide zu Saat-
zwecken ohne Genehmigung des Kommunalverbandes,
b) Beiseiteschaffung eines Vorrates an Brotgetreide
(Vergehen gegen §§ 1, 2, 6a9, 1, 6 der Bundes-
ratsverordnung vom 29. Juni 1916) zu 130 Mark
Geldstrafe, im Unvermögensfalle zu einer Gefängnis-
strafe von 26 Tagen.
2. Der Pächter Heinrich Röttgers aus Engelgau
wegen Beiseiteschaffung eines Vorrates an Brotgetreide
(Vergehen gegen die Bekanntmachungen über Hafer
aus der Ernte 1916 vom 6. Juli 1916 R[eichs]G[esetz]Bl[att]
S[eite] 811) zu 5 M[ar]k Geldstrafe, im Unvermögensfalle
zu einer Gefängnisstrafe von 1 Tage.
3. Durch Urteil des Königl[ichen] Schöffengerichtes in
Gemünd wurde bestraft: Der Händler Jakob Nathan
zu Hellenthal wegen Vergehens gegen §§ 1, 3 Ziffer
1 der Verordnung über Höchstpreise für Aepfel vom
7. Oktober 1916 R[eichs]G[esetz]Bl[att] S[eite] 1143) zu einer Geld-
strafe von 30 M[ar]k event[uell] zu 6 Tagen Gefängnis.
Schleiden, den 21. Juli 1917.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses:
I[n] V[ertretung]: Dr. Küppers, Kreisdeputierter.