28. Juli 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 28. Juli 1917

Verurteilungen wegen Verstössen gegen die Lebenmitelrationierungen und Wucher

Bekanntmachung.
Durch Strafbefehl des Königlichen Amtsgerichts

Gemünd wurden bestraft:
1. Der Ackerer Wilh[elm] Bongartz aus Bouderath
wegen a) Veräußerung von Brotgetreide zu Saat-
zwecken ohne Genehmigung des Kommunalverbandes,
b) Beiseiteschaffung eines Vorrates an Brotgetreide
(Vergehen gegen §§ 1, 2, 6a9, 1, 6 der Bundes-
ratsverordnung vom 29. Juni 1916) zu 130 Mark
Geldstrafe, im Unvermögensfalle zu einer Gefängnis-
strafe von 26 Tagen.
2. Der Pächter Heinrich Röttgers aus Engelgau
wegen Beiseiteschaffung eines Vorrates an Brotgetreide
(Vergehen gegen die Bekanntmachungen über Hafer
aus der Ernte 1916 vom 6. Juli 1916 R[eichs]G[esetz]Bl[att]
S[eite] 811) zu 5 M[ar]k Geldstrafe, im Unvermögensfalle
zu einer Gefängnisstrafe von 1 Tage.
3. Durch Urteil des Königl[ichen] Schöffengerichtes in
Gemünd wurde bestraft: Der Händler Jakob Nathan
zu Hellenthal wegen Vergehens gegen §§ 1, 3 Ziffer
1 der Verordnung über Höchstpreise für Aepfel vom
7. Oktober 1916 R[eichs]G[esetz]Bl[att] S[eite] 1143) zu einer Geld-
strafe von 30 M[ar]k event[uell] zu 6 Tagen Gefängnis.
Schleiden, den 21. Juli 1917.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses:
I[n] V[ertretung]: Dr. Küppers, Kreisdeputierter.

7. Juli 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 07. Juli 1917

Verurteilungen von Lebensmittelproduzenten wegen Vergehen gegen die Lebensmittelrationierungen

Bekanntmachung.
Durch Strafbefehl des K[öni]gl[ichen] Amtsgerichts Gemünd

wurden bestraft.
1. Der Gutsbesitzer Friedrich Kader in Holzheim
wegen Vergehens gegen die Anordnung des Kreis-
ausschusses Schleiden vom 20. März 1915 und § 9 1
der Bundesratsverordnung vom 29. Juni 1916 zu
einer Geldstrafe von 100 M[ar]k, im Unvernögensfalle
zu einer Gefängnisstrafe von 20 Tagen.
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25. April 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 25. April 1917

Verurteilung von Landwirten wegen Unterschlagung von Getreide

M[önchen]gladbach, – 19. April. Die Strafkammer
verurteilte den Landwirt Peter Robertz aus Kleinen-
broich, der bei der Bestandsaufnahme im Februar
477 Pfund Weizen und 244 Pfund Roggen versteckt
hatte, zu 3000 M[ar]k Geldstrafe. Ferne wurde der
Ackerer Mathias Schlösser aus Neersbroich zu 500 M[ar]k
Geldstrafe verurteilt, weil er bei der Bestandsaufnahme
100 Pfund Hafer in einer Truhe unter altem Ge-
rümpel versteckt hatte.

14. April 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 14. April 1917

Verurteilung von Bürgern wegen Zuwiderhandlung gegen die Regelung des Verkehrs mit Milch und Speisefetten

Bekanntmachung.
Wegen Uebertretung der Bundesratsverordnung

vom 20. Juli 1916 und der von mir unterm 21.
Oktober 1916 erlassenen Anordnung betr[effend] die Regelung
des Verkehrs mit Milch und Speisefetten wurden
durch rechtskräftig gewordenen Strafbefehl des König-
lichen Amtsgericht zu Blankenheim bestraft:
1. die Witwe Johann Scholl, Anna Barbara geb[orene]
Jansen aus Strempt zu 10 M[ar]k Geldstrafe und im
Unvermögensfalle zu einer Gefängnisstrafe von 2 Tagen,
2. der Ackerer Peter Korth aus Tondorf zu 10 M[ar]k
Geldstrafe und im Unvermögensfalle zu einer Gefäng-
nisstrafe von 2 Tagen.
3. die Witwe Hubert Ehlen, Kath[arina] geb[orene] Marjan
in Lommersdorf zu 20 M[ar]k Geldstrafe und im Un-
vermögensfalle zu einer Gefängnisstrafe von 4 Tagen.
Schleiden, den 7. April 1917.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses:
Graf von Spee.

4. Dezember 1915

04121915Diebin

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 04. Dezember 1915

Gerichtsverhandlung wegen Veruntreuung von Spenden für die Liebesgabensendungen in Köln

Vermischtes
Köln, 29. November. Das Schöffengericht verurteilte

Heute die 34-jährige Hedwig Ansorge aus Hirschberg,
sie etwa 8 Monate, namentlich in der hiesigen Haupt-
markthalle Liebesgaben — wohl viele tausend Mark —
für ihre Tasche gesammelt hatte, zu 2 Jahren Ge-
fängnis und 3 Jahren Ehrverlust. Der Vorsitzende,
Amtsgerichtsrat Dr. Küppers, führte zur Begründung
unter anderem aus: Die Angeklagte hat, die überall in den
verschiedenartigsten Formen sich betätigende Opfer-
willigkeit des Volkes mißbrauchend, unter dem Deck[-]
Mantel patriotischen, bis zur Aufdringlichkeit getriebenen
Eifers und mit dem heuchlerischen Vorgeben, Geld
für Liebesgaben für unsere Soldaten in Feindesland
zu sammeln, sich selbst auf Kosten dieser bereichert,
und das nicht einer augenblicklichen Regung folgend,
sondern fortgesetzt Monate lang. Die zweimal mit
je 6 Monaten Gefängnis wegen Eigentumsvergehens
vorbestrafte Angeklagte kannte die Größe ihres Ver-
gehens. Das Gericht hat ihr daher angesichts der
damit bekundeten Niedrigkeit der Gesinnung jegliche
Milderungsgründe aberkannt, als ein warnendes Bei-
spiel für alle, die versucht sein sollten, in ihre Fuß-
stapfen zu treten.