6. September 1916

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Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 6. September 1916

Errichtung einer neuen Landesverteilungsstelle für Eier durch die preußische Regierung.

      – Einführung der Eierkarte bis zum
1. Oktober. Die preußischen Minister für
Landwirtschaft, Handel, und des Innern ha-
ben für den preußischen Staat eine Landes-
verteilungsstelle für Eier errichtet. Alle
Stadt- und Landkreise haben danach bis
spätestens zum 1. Oktober die Eierkarte ein-
zuführen. Die einfach Abstempelung oder
ähnliche Entwertung einer anderen Karte
hat sich als unzulängliche Verteilungsmaß-
nahme erwiesen. Die Stadt- und Landkreise
haben ferner durch Einführung der Kunden-
listen die Abgabe von Eiern zu regeln. Auch
ist Vorsorge zu treffen, daß bei Eierknapp-
heit die Kranken vorzugsweise berücksichtigt
werden.

29. Juli 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 29. Juli 1916

Ein nachahmenwertes Beispiel unternehmerischer Fürsorge, findet die „Bergische Arbeiterstimme“

  Solingen. Zur Nachahmung empfohlen. Aner-
kennung verdient es, wenn Unternehmer das Bestreben zeigen,
durch außergewöhnliche Maßnahmen den Arbeitern das Hin-
wegkommen über diese schweren Zeiten zu erleichtern. So hat,
wie uns gemeldet wird, die Firma Lüttges am Bahnhofe
für ihre Arbeiterschaft schon wiederholt Fischsendungen
kommen lassen und diese gleichmäßig unter die Arbeiter und
Arbeiterinnen verteilt. Die Ueberweisung dieses Nahrungs-
mittels an die Arbeiter erfolgte unentgeltlich.

6. Juni 1916

6.6. Vohwinkel

Kreisarchiv Mettmann, General-Anzeiger für Elberfeld und Barmen vom 6.6.1916

Berücksichtigung der Gemeinde Vohwinkel bei der Lebensmittelverteilung.

Umgegend und Nachbargebiete.
Wirtschaftliches.
Vohwinkel, 5. Juni. Auf eine Eingabe des Bürgerver-
eins Vohwinkel an den Minister des Innern um bessere Be-
rücksichtigung unserer Gemeinde bei der Lebensmit-
tel-Verteilung ist die Antwort eingelaufen, daß
nach den angestellten Ermittlungen eine Zurück-
setzung der Gemeinde Vohwinkel gegenüber anderen
Städten des Bezirks nicht erfolgt sei. Wegen des
beanstandeten sogenannten Fettschlüssels seien Erhebun-
gen zur Aufstellung eines neuen und verbesserten Ver-
teilungsschlüssels im Gange.

19. Mai 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 19. Mai 1916

Die Solinger Hausfrauen sind empört über Butterhändler, die angekündigte Butter schon einen Tag früher erhielten und an Stammkunden weiterverkauften, so dass die normalen Käufer mit leeren Händen dastehen.

    Ein Buttertag ohne Butter.
   Für den gestrigen Donnerstag hatte unsern Solinger
Hausfrauen eine amtliche Bekanntmachung wieder einmal
Butter in Aussicht gestellt. Als sie sich nun gestern vor-
mittag in gehobener Stimmung bei den Läden einfanden, war
die Enttäuschung groß. Die meisten Läden hatten schon aus-
verkauft. Als sich die Frauen erkundigten, wie das zu so
früher Stunde möglich sei, erhielten sie den Bescheid, daß diese
Geschäfte die Buttervorräte schon am Mittwoch bekommen
hatten. Sie hatten auch gleich nach dem Empfang den Verkauf
begonnen, so daß in vielen Läden der Verkauf schon am Mitt-
woch beendet worden war. Die Sache kam also wieder einmal
so, daß die Leute, die sich auf die Ankündigung der Behörde
verlassen hatten, leer ausgingen, während andere
die Ware heimgebracht hatten. Wir wissen nicht,

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19. April 1916

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Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 19 . April 1916

Meldung von Kaffee- und Tee-Beständen beim Kriegsausschuß für Kaffee, Tee und Ersatzmittel

Kaffeebestandsaufnahme.
Aus verschiedenen Anzeichen entnimmt der Kriegs-
ausschuß für Kaffee, Tee und deren Ersatzmittel G. m.
b. H Berlin W., Bellevuestr. 14, daß manche Eigen-
tümer beziehungsweise Lagerhalter von Kaffee, die lautVerordnung des Reichskanzlers vom 6. April verpflichtet
sind, ihren Bestand von Rohkaffee von 10 kg an den
Kriegsausschuß anzumelden, diese Verfügung nicht
richtig verstanden haben. Es wird deshalb darauf
aufmerksam gemacht., das es sich hier um eine gesetz-
liche Verpflichtung, deren Nichtbeachtung strenge Be-
strafung nach sich zieht, handelt, und daß der Kriegs-
ausschuß die ihm im Interesse der Allgemeinheit ge-
stellten wichtigen Aufgaben nur auf Grund einer voll-
ständigen Bestandsaufnahme erfüllen kann.
Eigentümer (als solcher gilt der letzte Käufer von
Rohkaffee) von mehr als 600 kg Rohkaffee haben die
Anmeldung telegrafische (Telegrammadresse “Kriegs-
kaffee Berlin) zu bewirken.
Zur schriftlichen Anmeldung verpflichtet sind alle,
die Rohkaffeemengen von 10 kg und mehr in Gewahrsam
haben. (Darunter ist verstanden der Lagerhalter oder
der Besitzer, aus Haushaltungen, die Kaffee im eigenenen
Lager haben.) Mengen von 10 bis 50 kg sind durch
Postkarte, Mengen von über 50 kg durch geschlossenen
Brief anzumelden.
Für Tee gelten die gleichen Bestimmungen, jedoch
mit dem Unterschiede, daß die schriftliche Anmeldung
der Lagerhalter von Tee bereits bei Mengen von 5 kg
aufwärts und die telegrafische Anmeldung des Eigen-
tümers bei Mengen von 250 kg aufwärts zu er-
folgen hat.
Schleiden, den 15. April 1916
Der Vorsitzende des Kreisausschusses:
I[n] V[ertretung]: Dr. Küppers, Kreisdeputierter

31. März 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 31. März 1916

Aufforderung an die Bevölkerung, Hamsterer zu denunzieren

         Soll man denunzieren?
   „Der größte Schuft im ganzen Land, das ist und bleibt der
Denunziant!“ So wahr der Spruch für jede auf Rachsucht oder aus
sonstigen unedlen Gründen erfolgte Anzeige ist, so notwendig ist
sie dann, wenn durch sie die Einhaltung der Notnormen
des Krieges gesichert wird. Polizei und Gemeindebehörden,
Konsumentenausschüsse und Lebensmittelkommissionen beklagen mit
Recht die Tatsache, daß sie aus der Bevölkerung heraus in der Ueber-
wachung der Notmaßregeln der Kriegszeit so wenig Unterstützung
finden. Nur wenige finden sich bereit, ihnen bekannt werdende Tat-
sachen amtlichen Stellen mitzuteilen, Jeder scheut vor Denun-
ziationen. Ist das richtig? Nur sehr bedingt. Vor allem ist es
unrichtig, wenn durch Verschweigen und Nichtanzeigen allgemeine
Interessen geschädigt werden. In der Not des Krieges beansprucht
die Sicherung der Ernährung das größte und allgemeinste Interesse.
Wer sich dagegen vergeht, schädigt seine Mitmenschen und erschwert
ihnen die Ueberwindung der Lebensmittelnot. Deshalb scheue man
hierin vor Anzeigen nicht zurück. Wer Butter im Keller hat, hat
keinen Anspruch auf das zugeteilte Wochenquantum. Er mag seinen
Bestand aufzehren und nachher sich mit dem Teil begnügen, der ihm
in gleicher Weise wie seinen weniger glücklichen Mitmenschen zuge-
teilt wird. Wer Butter aus anderer, der Gemeinde nicht bekannter
Quelle erhält, hat gleichfalls keinen Anspruch. Wer Schmalz-
töpfe voll im Keller verwahrt, soll sich nicht minder begnügen. Heute
sind Nahrungsmittel mehr wert als bares Geld. Muß der nahrungs-
mittellose Bürger sich mit dem begnügen, was ihm zugeteilt wird,
so soll er verlangen und für seinen Teil dafür sorgen, daß alle
über den gleichen Leisten geschlagen werden. In der Sicherung der
Lebensmittelverteilung liegt die wichtige Aufgabe der Gegenwart.
Wo Kellerschätze gehoben werden, wird der rücksichtsloseste, allen
Gemeinsinns bare Egoismus getroffen. Hier wird die An-
zeige verborgener Bestände und nichtange-
meldeter Bezüge zur öffentlichen Pflicht. Wie-
viele arme Familien haben in diesen Tagen ihre Kartoffeln mit
anderen, ebenso armen Familien geteilt? Die Armut hilft der
Armut gerne. Wo aber fanden sich Hamster, die von ihren Schmalz-
und Buttervorräten Bedürftigen gegen gutes Geld abließen? Die
sitzen in ihren Dachsbauten und freuen sich des eigenen Fettes. Wer
solche Leute zur Anzeige bringt, dient der Gesamtheit.

23. Februar 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 23. Februar 1916

Jede Gemeinde im Oberen Kreis Solingen organisiert die Lebensmittelversorgung für sich alleine. Dies sinnvoller Weise in einem gemeinsamen Zweckverband zu tun, unterblieb bisher, so kritisiert die „Bergische Arbeiterstimme“, aus Angst vor dem drohenden Eingemeindungsgespenst.

              Die kommunale Organisation der
                      Lebensmittelverteilung.
   Eine der ersten Sorgen, die der Krieg unseren Gemeinden
auferlegte, war die Organisation der Lebensmittelversorgung.
Als die Regierung das große Schweineschlachten anordnete
bekundete sie gleichzeitig, daß die Gemeinden mit über 5000
Einwohnern auf den Kopf der Bevölkerung ein bestimmtes
Quantum Fleischkonserven einlagerten, um zu gegebener Zeit
das Fleisch abzugeben. Für viele Gemeinden war dies der An-
fang der Lebensmittelverteilung durch die Stadtverwaltungen.
Als sich dann bei anderen Lebensmitteln Knappheit einstellte,
die in den meisten Fällen durch Spekulation hervorgerufen
war, übernahm auch hier die Gemeinde die Versorgung, soweit
sie den Umständen nach dazu in der Lage war.

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14. Februar 1916

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Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 14. Februar 1916

Ausführungsanweisungen zur Bekanntmachung über die Kartoffelversorgung

Hilden, 14. Febr. Im Reichsanzeiger werden
jetzt die Ausführungsanweisungen zur Bekanntmachung
über die Kartoffelversorgung vom 7. Februar für das
Frühjahr und den Sommer 1916 veröffentlicht. Die
entscheidenden Punkte sind folgende: Kommunalverbände
im Sinne der Verordnung sind die Stadt- und Land-
kreise. Alle Kommunalverbände, in deren Bezirk der
Bedarf der Bevölkerung in Speisekartoffeln vom 15. März
1916 ab bis zur nächsten Ernte nicht aus den innerhalb
des Kommunalverbandes verfügbaren Vorräten gedeckt
werden kann, haben die Beschaffung nach den Vorschriften
der Verordnung durch Vermittelung der Reichs-Kartoffel-
stelle zu bewirken. Sämtliche Kommunalverbände haben
zur Versorgung der Bevölkerung Anordnungen auf Grund
der Bekanntmachung über die Errichtung von Preis-
prüfungsstellen und die Versorgungsregelung vom 25.
September/4. November 1915 zu treffen. Die Erhebung
ist durch Anordnung des Kommunalverbandes bekannt zu
machen, wobei auf die Strafbarkeit unrichtiger Angaben
nach § 10 der Verordnung hinzuweisen ist. Die Land-
räte und die Gemeindevorstände in den Stadtkreisen wer-
den angewiesen, die innerhalb der Kommunalverbände
am 24. Februar im Gewahrsam der Kartoffelerzeuger
befindlichen Vorräte schätzungsweise zu ermitteln und über
das Ergebnis den Regierungspräsidenten bis spätestens
zum 5. März d. J. zu berichten. – Für jede Provinz wird
eine Provinzial-Kartoffelstelle unter der Aufsicht des
Oberpräsidenten gebildet. Der Oberpräsident ernennt den
Vorsitzenden und die Mitglieder – diese nach Anhörung
der Vorstände der Landwirtschaftskammer und der amt-
lichen Handelsvertretungen. Die Zahl der Mitglieder
soll mindestens sechs betragen. – Auf Anordnung des
Reichskanzlers findet am 15. Februar im Deutsche Reiche
auf Grund der Bekanntmachung über Vorratserhebungen
vom 2. Februar 1915 eine Aufnahme von Erzeugnissen
der Kartoffeltrocknerei und Kartoffelstärkefabrikation statt.
Wer Vorräte am 15. Februar im Gewahrsam hat, ist
verpflichtet, diese und ihre Eigentümer anzuzeigen. Von
der Anzeigepflicht sind diejenigen befreit, deren Vorräte
insgesamt 25 Doppelzentner nicht übersteigen. Die An-
zeige erfolgt nach einem Vordruck.