28. September 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 28. September 1918

Um gegen das Schleichhandelunwesen mit Fleisch vorzugehen, will die Zentralfleischstelle Gastwirtschaften schärfer kontrollieren.

  Solingen. Kontrolle in den Gastwirtschaften. Wie
uns vom hiesigen Lebensmittelamt mitgeteilt wird, hat die Zentral-
fleischstelle eine verschärfte Kontrolle in den Gastwirtschaften ange-
ordnet, da noch immer Fleisch in großen Mengen ohne Marken ab-
gegeben wird. Dieses Fleisch wird auf dem Schleichhandelswege be-
zogen, und gerade dem Schleichhandelsunwesen will man scharf zu
Leibe gehen. An vielen Orten hat sich gezeigt, daß die lokale Kon-
trolle nicht zureichte oder nicht mit der nötigen Schonungslosigkeit
vorzugehen im Stande war. Daher soll die Kontrolle von der Zen-
tralstelle selbst in die Hand genommen werden. Wir warnen alle,
die es angeht, eindringlich davor, Fleisch ohne Marken abzugeben,
da strenge Strafen darauf gesetzt sind. Die Gastwirtschaften sollen
in nächster Zeit ganz unauffällig revidiert werden.

21. September 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 21. September 1918

Werbung für Mandelsuppe, einem neuen Erzeugnis des Nahrungsmittelamtes Solingen

   Solingen. Mandelsuppe. Unter dem Namen Mandel-
suppe bringt das Nahrungsmittelamt ein neues Erzeugnis mit hohem
Nährwertgehalt zur Verteilung. Der Inhalt des Beutels wird mit
einem Liter Magermilch, halb Magermilch und Wasser, oder Wasser
unter ständigem Umrühren einmal aufgekocht. Man erzielt so eine
überaus schmackhafte Suppe, die besonders Kindern und Frauen sehr
willkommen sein wird. Etwas dünner zubereitet, erhält man ein
wohlschmeckendes Getränk, das an Stelle von schlechtem Kaffee-Ersatz
als Morgengetränk zu empfehlen ist.

17. September 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 17. September 1918

Die Provinzialfleischstelle in Köln informiert über Maßnahmen, die gegen die Abgabe von Fleisch ohne Marken ergriffen wurden

  Bekanntmachung.
      Die Provinzialfleischstelle hat im vorigen
Monat die Inhaber von Gastwirtschaften und
Hotelbetrieben vor der markenfreien Abgabe
von Fleisch und der ungenügenden Entwertung
von Fleischmarken gewarnt unter Hinweis auf
die zu ergreifenden strengen Massnahmen bei
Zuwiderhandlung gegen die gesetzlichen Be-
stimmungen.

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9. September 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 9. September 1918

Das Kriegsernährungsamt wird aufgefordert, die Kartoffelration zu erhöhen.

            Die Kartoffelration muß erhöht werden!
   In der Bevölkerung werden gegenwärtig wieder recht leb-
hafte Klagen laut, daß die 7 Pfund Kartoffeln pro Woche voll-
ständig ungenügend seien, und sehnsüchtig erwartet man vom
Kriegsernährungsamt, daß es die Ration mindestens auf zehn
Pfund heraufsetzt. Wie uns nun mitgeteilt wird, hat das
Kriegsernährungsamt nicht die Absicht, den geforderten Zu-
schlag eintreten zu lassen, es soll bei den 7 Pfund bleiben. Diese
Stellungnahme des Kriegsernährungsamts, wenn sie eine end-
gültige ist, wird recht herbe Enttäuschung und große Unzu-
friedenheit hervorrufen. Die Berichte über den Stand der
Spätkartoffeln lauten nicht ungünstig, so daß anzunehmen ist,
daß wir mit einer relativ günstigen Ernte abschließen, zumal
auch die Anbaufläche für Kartoffeln um ungefähr 200 000
Hektar gestiegen ist. Es ist auch ganz unverständlich, wie das
Kriegsernährungsamt die bisherige geringe Zuteilung begrün-
den will, da es für andere Lebensmittel eine weitere Kürzung
angeordnet hat. Die Kartoffel bleibt wieder das einzige Nah-
rungsmittel, das uns Ersatz, wenn auch keinen vollwertigen,
bringen muß.

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7. September 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 7. September 1918

Auf dem Solinger Wochenmarkt wurde vor allem Gemüse angeboten

   Solingen. Der Wochenmarkt ist heute recht gut be-
schickt. Besonders roter und weißer Kappus, dann Ein-
machbohnen sind reichlich vorhanden. Diese guten
Sachen sind zum Einmachen bestimmt. Weiter sahen wir
Aepfel, wer viel Geld hat, kann sich sogar welche kaufen.
Da wir nicht zu diesen Glücklichen zählen, gingen wir im
großen Bogen um den Apfelkorb herum. Weiter gab es Möh-
ren, Karotten, dann Zwiebeln, Wirsingkohl u. a. m., dies alles
aber in recht geringen Quanten. – Durch Bekanntmachung
vom 15. d[ieses] M[ona]ts hat die Reichsstelle für Gemüse und Obst ihre
Verordnung vom 19. Juli d[ieses] J[ahre]s über Herbstgemüse und Herbst-
obst auch für Kohl, Möhren und Karotten mit Wirkung vom
19. d[ieses] M[ona]ts ab in Kraft gesetzt, nachdem für Obst und Zwiebeln
die Inkraftsetzung bereits früher erfolgt ist. Gleichzeitig gibt
sie die Erzeugerhöchstpreise, die bis auf weiteres einheitlich für
das gesamte Reichsgebiet für Weißkohl, Rotkohl, Wirsingkohl,
rote und gelbe Speisemöhren und Karotten gelten sollen.

6. September 1918

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 6. September 1918

Weil die Reichsbekleidungsstelle jungen Eheleuten (u. a.) neue Bettwäsche verweigert, erschwert sie, angeblich, die Eheschließung.

Hilden, 6.Sept. Die Reichsbekleidungs-
stelle und die jungen Ehen. Wir lesen in den Mit-
teilungen der Reichsbekleidungsstelle: Die Reichsbeklei-
dungsstelle hat infolge zahlreicher Zuwiderhandlungen er-
neut darauf hinweisen müssen, daß bei Neugründung eines
Haushalts Bezugsscheine auf Vorhänge, Bettwäsche
(außer für Kranke, Wöchnerinnen und Säuglinge). Tisch-
wäsche usw. aus Textilfaserstoffen nicht ausgestellt werden
dürfen. Ihr ist daraus der Vorwurf gemacht worden,
sie erschwere Eheschließungen und Haushaltsbegründung.
Demgegenüber muß immer wieder daran erinnert werden,
daß wir mit unseren Webwaren aufs sparsamste umgehen
müssen. Die Wäscheausstattung für neue Haushaltun-
gen würden aber einen nicht unerheblichen Teil der ver-
fügbaren Wäschemenge beanspruchen und daher tief in die
Bestände hineingreifen, die den notwendigen Zwecken (für
Kranke und Säuglinge) vorbehalten werden müssen. Die
Reichsbekleidungsstelle verschließt sich keineswegs der Ueber-
zeugung, daß die Haushaltsbegründung nach Möglichkeit
zu unterstützen ist, sie kann aber ihre Maßnahmen nicht
allein mit Rücksicht darauf treffen, sondern muß das Ge-
samtinteresse im Auge haben. Würde sich das Bezugs-
scheinverbot für Wäsche nicht auch auf neu zu gründende
Haushaltungen erstrecken, so würde binnen kurzem unver-
meidlich gerade das eintreten, was jetzt zu Unrecht befürchtet
wird: die Haushaltsbegründungen würde unmöglich ge-
macht werden, weil die dafür herzugebenden notwenigsten
Webwaren bald völlig geräumt sein würden. Man muß
sich hierin Beschränkung auferlegen, wie bei anderen knapp
gewordenen Gebrauchsgegenständen. Vielfach werden tat-
sächlich ja auch Verwandte aus ihren Beständen zur Aus-
steuer eines jungen Paares beitragen. (Es ist hier wie
in vielen anderen Dingen: die eine Reichstelle sucht die Be-
völkerungsbewegung durch Erleichterung der Heiraten zu
fördern, die andere Reichstelle arbeitet diesem Bestreben
entgegen. Wo soll da etwas Positives zustande kommen?
Red.)

5. September 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 5. September 1918

In der kommenden zweiten fleischlosen Woche erhalten die Bürger wieder Kartoffeln als Ersatz.

                       Zweite fleischlose Woche.
   Nach einer Mitteilung des Kriegsernährungsamtes wird
die zweite fleischlose Woche vom 9.–16. September sein. Als
Ersatz für das ausfallende Fleisch erhält die Bevölkerung wie-
derum 3 Pfund bezw. Kinder unter 6 Jahren je 1½ Pfund
Kartoffeln.

22. August 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 22. August 1918

In Solingen können städtische Handkarren zur Beförderung von Heizmaterial geliehen werden

   Solingen. Die städtische Handkarren-Vermietungs-
stellen. Die von der Stadtverwaltung zum Zwecke der Beförderung
kleinerer Mengen Brennstoff angeschafften Handkarren sind am
Schlachthof und am Gaswerk untergebracht worden und werden von
diesen Stellen aus der Bürgerschaft gegen eine Leihgebühr zur Ver-
fügung gestellt. Es ist bei den Handkarren besonders Wert darauf ge-
legt worden, daß die Bedienung derselben und das Heranschaffen der
Brennstoffe bis zur Lagerstelle des Verbrauchers durch Kinder ge-
leistet werden kann. Die Karren sind leicht gebaut, und mit 6 Stück
abnehmbaren Kasten versehen, von denen jeder ca. ½ Zentner Kohle
faßt und die an eingeschnittenen Handgriffen bequem von zwei Kin-
dern getragen werden können. Durch diese Einrichtung sind 3 Zentner
Brennstoff schnell und ohne jeden Verlust, der sonst vielfach bei
Transport in schlechten Säcken usw. entsteht, an Ort und Stelle zu
schaffen. An Leihgebühren werden Karre und Stunde 0,20 Mark
erhoben, welche für den normalen Verschleiß der Karre verrechnet
werden. Die Bürgerschaft, die nicht über eigene Transportmittel ver-
fügt, wird diese Einrichtung freudig begrüßen, sind es doch die feh-
lenden Handfuhrwerke, welche die Brennstoffnot verschlimmerten und
mitunter dieselben wesentlich verteuerten. Sollen die Karren ihren
Zweck erfüllen, so ist darauf zu achten, daß dieselben gut behandelt
werden, damit nicht zu oft zeitraubende Reparaturen notwendig sind.
Die Bedingungen unter welchen die Verleihung der Karren erfolgt,
können bei der Ortskohlenstelle, im städtischen Schlachthof und Gas-
und Wasserwerk eingesehen werden.

21. August 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 21. August 1918

Die Fleischer- und Metzgerverbände fordern Hilfen für ihre Einkommensverluste durch die fleischlosen Wochen.

   Folgen der fleischlosen Wochen für das Fleischergewerbe.
      Der deutsche Fleischerverband und mit diesem mehrere
Zweckverbände für das Fleischergewerbe hatten beschlossen, einen
Antrag an die Reichsfleischstelle zu richten, „um die Verluste,
welche die fleischlosen Wochen nach Ansicht des Fleischerge-
werbes unbedingt in Gefolge haben müssen, in etwas auszu-
gleichen, den Bruttoverdienst der Fleischer von 12 Prozent,
welcher schon jetzt in keiner Weise als ausreichend zu be-
zeichnen sei, auf 20 Prozent zu erhöhen“. Auf
diesen Antrag ist jetzt die Antwort seitens der Reichsfleischstelle
zugegangen, daß diese von einer allgemeinen Neuregelung des
Fleischerrohgewinnes absehen müsse. Ueber den Antrag des
Deutschen Fleischerverbandes seien die Aeußerungen der
Bundesregierungen eingeholt werden, die in der Mehrzahl sich
ablehnend verhalten, zum Teil auch erklärt hätten, daß er-
forderlichenfalls notleidende Verkaufsstellen zusammengelegt
werden müßten. – Die Reichsfleischstelle verweist die Vertreter
des Fleischergewerbes an die zuständige Stelle, weil sie glaubt,
im Einzelfalle die erforderlichen Maßnahmen den Landes-
regierungen überlassen zu sollen. – Nachdem aber diese Stelle
schon der Reichsfleischstelle einen ablehnenden Bescheid erteilt
hat, erhoffen die Fleischervertretungen von dieser Seite keine
Hilfe mehr für den Ausfall des Verdienstes für die bevorstehen-
den vier fleischlosen Wochen. Es sollen nunmehr die städti-
schen Behörden ersucht werden, den Fleischern zu Hilfe
zu kommen und eine Schadloshaltung für ihren Erwerbsverlust
herbeizuführen.
   Die beste Lösung wäre jedenfalls die, den gesamten
Fleischereibetrieb zu kommunalisieren und die dazu notwen-
digen Kräfte gegen anständige Löhne und Gehälter einzustellen.

20. August 1918

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 20. August 1918

 Kriegshinterbliebenen wird geraten sich im Todesfall ihres Ernährers sofort an die zuständige Fürsorgestelle zu wenden.

Hilden, 20. August. Wohin wenden sich
Kriegshinterbliebene? Den Kriegshinterbliebe-
nen wird erneut nahegelegt, beim Tode ihres Ernährers
sich sofort an die örtliche Fürsorgestellen für Kriegerjhinter-
bliebene zu wenden. Diese Fürsorgestellen, die an fast
allen Orten, auf dem Lande vielfach bei den Landrats-
ämtern, errichtet sind, stehen den Kriegshinterbliebenen
unentgeltlich mit Rat und Tat bei, stellen die Anträge
auf Gewährung der gesetzlichen und sonstigen Hinter-
bliebenenbezüge auf und helfen den Kriegerhinterbliebe-
nen im Falle der Not durch Vermittlung von Beihilfen
oder Gewährung von Unterstützungen. Letzteres ist be-
sonders dann von Wert, wenn ein bereits ausgeschiedener
Heeresangehöriger stirbt und seine Familie in Bedrängnis
hinterläßt. Die Anweisung der Versorgungsgebührnisse
beansprucht nämlich in solchen Fällen längere Zeit weil
erst geprüft werden muß, ob die Todesursache mit einer
Dienstbeschädigung oder Kriegsdienstbeschädigung des Ver-
storbenen in Zusammenhang steht. Um einer wirtschaft-
lichen Notlage vorzubeugen, wende man sich daher sobald
wie möglich an die Fürsorgestelle.

20. August 1918

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 20. August 1918

Ein neues Verbot der Provinzialfleischstelle soll dafür sorgen, dass die fleischlosen Wochen in Gastwirtschaften und Hotelbetrieben auch eingehalten werden.

Hilden, 20. August. Fleischlose Wochen
und Gastwirtschaften. Ueber die Einhaltung der
fleischlosen Wochen in den Gastwirtschaften erläßt die Pro-
vinzialfleischstelle für die Rheinprovinz folgendes Verbot
der markenfreien Anhabe von Fleisch: Die Provinzial-
fleischstelle für die Rheinprovinz warnt die Inhaber von
Gastwirtschaften und Hotelbetrieben der markenfreien
Abgabe von Fleisch und der ungenügenden Entwertung der
Fleischmarken. Nachdem zahlreiche Beschwerden über die
Mißstände eingegangen sind, hat die Provinzialfleischstelle
Ueberwachungspersonen für die ganze Provinz mit dem
Auftrage angestellt, jeden Zuwiderhandlungsfall seitens
der Gastwirte und Hoteliers zur Anzeige zu bringen.
Woraufhin die Schließung des Betriebes auf längere Zeit
oder sogar dauernd unnachsichtlich erfolgen wird. Die
scharfen Maßnahmen sind im Interesse der Schonung un-
serer Viehbestände unbedingt geboten.“

15. August 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 15. August 1918

Das Stadtverordnetenkollegium von Langenberg kritisiert die Berufung des Bürgermeisters ins Reichsbekleidungsamt scharf

                        Die Folgen einer Berufung
   Die Berufung des Bürgermeisters Angermann von
Langenberg auf 3 Monate ins Kriegsbekleidungsamt hat zu
einer Spannung zwischen ihm und dem Stadtverordnetenkollegium
geführt. Die Stadtverordneten sind der Ansicht, daß die Berufung
nicht ohne das Zutun des Bürgermeisters erfolgt sei, zumal der
Leiter des Kriegsbekleidungsamts, Geheimrat Beutler, ein naher
Verwandter Angermanns ist, und daß der Bürgermeister ihnen von
der geplanten Berufung vorher hätte Mitteilung machen müssen, um
so mehr, da er für die Gemeinde als K.-v.-Mann als unabkömmlich
reklamiert worden sei. Demgegenüber hat der Bürgermeister in
einem Briefe erklärt, daß die Berufung plötzlich erfolgt sei. Ihm sei
zwar schon vor längerer Zeit mitgeteilt worden, daß er in eine der
Reichswirtschaftsstellen berufen werden solle; er habe aber lange Zeit
nichts davon gehört, so daß er geglaubt habe, die Sache sei erledigt.
Vor einigen Tagen habe er die Nachricht erhalten, daß er vom Re-
gierungspräsidenten vom 1. August an 3 Monate zum Reichsbeklei-
dungsamt beurlaubt sei. Er glaube nicht, daß durch seine Abwesen-
heit Nachteile für die Stadt entstünden. – Die Mißstimmung der
Stadtverordneten kam zunächst in einer absichtlich herbeigeführten be-
schlußunfähigen Sitzung zum Ausdruck. Auch an der zweiten mit der
gleichen Tagesordnung: „Berufung des Bürgermeisters auf 3 Monate
zum Reichsbekleidungsamt“ einberufenen Sitzung nahmen von 18
Stadtverordneten nur 8 teil. Die Anwesenden gaben ihren Unmut
in unzweideutiger Weise zu erkennen. Es wurde bezweifelt, ob der
Regierungspräsident berechtigt sei, den Bürgermeister zu beurlauben,
ohne vorher die Stadtverordnetenversammlung befragt zu haben,
und es wurde beantragt, bei der zuständigen Instanz, dem Minister
des Innern, Beschwerde zu erheben. Es sei, so wurde ausgeführt,
doch keine Art und Weise, Hals über Kopf den Bürgermeister weg-
zunehmen. So eilig wäre das in Berlin jedenfalls nicht gewesen.
Von anderer Seite wurde betont, daß der Bürgermeister von der
Stadt reklamiert wäre und es infolgedessen auch seine Pflicht ge-
wesen sei, die Stadtverordneten vorher zu benachrichtigen. Sicher sei
die Sache nicht von heute auf morgen gekommen. Das sei eine
Rücksichtslosigkeit. Ein weiterer Stadtverordneter erklärte, er glaube
nicht, daß die Berufung ohne den Wunsch des Bürgermeisters erfolgt
sei; denn sonst hätte er seinem Onkel, [dem] Geheimrat Beutler,
schreiben können, von seiner Berufung abzusehen. Das Vorkommnis
habe das Verhältnis der Stadtverordneten zum Bürgermeister nicht
gefestigt. Die Stadtverordneten beschlossen, Be-
schwerde beim Minister des Innern gegen die Be-
rufung des Bürgermeisters ins Reichsbekleidungs-
amt einzulegen und die Geschäfte der Stadt einstweilen von
den unbesoldeten Beigeordneten Kommerzienrat Münker und Fabrik-
besitzer Fritz Colsman führen zu lassen.

14. August 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 14. August 1918

Empfehlung von Sparlämpchen aufgrund von Petroleummangel

– (Sparsamstes Licht.) Wegen der geringen
Menge des zum Winter zur Verfügung stehenden
Petroleums muß auch in diesem Jahre mit den Vorräten
möglichst sparsam hausgehalten werden. Die Zentral-
stelle für Petroleumsbeleuchtung in Berlin empfiehlt
daher die Verwendung von Sparlämpchen, die bereits
zahlreich im Gebrauch sind. Zum Preise von 15 Pf[enni]g
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14. August 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 14. August 1918

Über die Arbeit der Fürsorgestelle für Kriegshinterbliebene in Ohligs.

   Ohligs. Ueber die bisherige Tätigkeit der
Fürsorgestelle für Kriegshinterbliebene in
Ohligs ist folgendes zu berichten: Die Fürsorgestelle bezweckt,
die staatliche Kriegshinterbliebenenfürsorge zu ergänzen und zu
vertiefen; sie strebt eine dauernde Fühlungnahme mit den
Kriegerwitwen und -waisen an, eine ständige Fürsorge, Be-
ratung und Unterstützung über den Rahmen der gesetzlichen
Leistungen hinaus. Sie will den Hinterbliebenen den Verlust
ihres Ernährers erträglicher machen, ihnen die Aufrechterhal-
tung der bisherigen Lebensführung möglichst sichern, die Er-
ziehung der Kinder gewährleisten und die Ausbildung zu einem
geeigneten Beruf ermöglichen. – Bis jetzt sind in Ohligs 126
Familien gefallener Kriegsteilnehmer in Fürsorge genommen,
insgesamt 392 Hinterbliebene. In zahlreichen Fällen handelte
es sich zunächst einmal darum, die Familien von den drückenden
älteren Schulden, Möbelschulden und dergl[eichen] zu befreien. Hier-
für wurden in 28 fällen zusammen 4453,65 Mark aufgewandt.

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10. August 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 10. August 1918

Spendenaufruf von Männeroberbekleidung durch den Schleidener Landrat persönlich

Bekanntmachung.
Der Kommunalverband Schleiden sollte nach der
Aufstellung des zu deckenden Bedarfs durch die Landes-
zentralbehörde für die Bekleidung der Heimarmee
483 Anzüge liefern. Bis jetzt sind aber nur 400
eingegangen.
Die Reichsbekleidungsstelle hat zwar die Frist zur
Ablieferung bis zum 15. August verlängert, hat aber
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