21. Dezember 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 21. Dezember 1918

Hoheitsstellung der Reichsgetreidestelle und deren Verpflichtung zur Nahrungsmittelversorgung

Schleiden, 16. Dez[ember]. Wie uns von zuständiger
Stelle mitgeteilt wird, hat sich auch die Reichsgetreide-
stelle mit ihrer gesamten Organisation der neuen Re-
gierung zur Verfügung gestellt, um die Ernährung
des deutschen Volkes zu sichern. Getreideerfassung
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11. Dezember 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 11. Dezember 1918

Oberleutnant Tschirner als Leiter der Solinger Versorgungsstelle abberufen

      Zur Entlassung des Herrn Tschirner.
   Der Bezirkssoldatenrat schreibt uns:
   In der gestrigen Nummer des „Solinger Tageblatts“ befindet
sich eine Notiz, wonach Herr Oberleutnant Tschirner mitteilt, er sei
am Samstagabend von dem hiesigen Arbeiterrat seiner Stelle als
Vorstand der Versorgungsstelle Solingen aus ihm noch unbekannten
Gründen enthoben worden.
   Hierzu sei bemerkt, daß das Bezirkskommando Solingen schon
seit dem 1. Dezember 1918 nicht mehr besteht.
   Es ist unverständlich, wie Herr Tschirner angeben kann, die
Gründe, aus denen er als Leiter der Versorgungsstelle Solingen nicht
anerkannt werden kann, seien ihm bisher nicht bekannt. Diese
Gründe sind am Samstagabend Herrn Oberleutnant Tschirner durch
die Herren Bauermann und Fritsch vom Bezirkssoldatenrat Solingen
ausdrücklich bekanntgegeben worden.

9. Dezember 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 9. Dezember 1918

Nach der Auflösung des Bezirkskommandos Solingen ist ab sofort die Versorgungsstelle für den Stadt- und Landkreis Solingen für die Betreuung der Angelegenheiten von Kriegsbeschädigten, Invaliden, Rentnern und sonstigen derartigen Angelegenheiten zuständig.

           Bekanntmachung.
   Das Bezirkskommando in Solingen ist mit dem 1. Dezember
1918 aufgelöst.
   Zur Versorgung der Kriegsbeschädigten, Invaliden und Renten-
empfänger bleibt die bisherige Versorgungsabteilung weiter bestehen
und erhält die Bezeichnung:
„Versorgungsstelle für den Stadt- u[nd] Landkreis Solingen“
   Dieselbe wurde dem Oberbürgermeisteramt Solingen angegliedert,
die Büroräume befinden sich Rathausstraße 20.
   Außerdem gehören zur Versorgungsstelle Solingen folgende ört-
liche Meldeämter- und Stellen:
            1. Meldeamt Solingen, Rathausstraße 45,
            2. Meldeamt Opladen, Bürgermeisteramt,
            3. Meldeamt Benrath, Kaiser-Wilhelmstraße,
            4. Meldestelle Leverkusen, Farbenfabriken,
            5. Meldestelle Haan, Bürgermeisteramt,
            6. Meldestelle Burg a[n] d[er] Wupper.
      Anmeldungen usw. werden bei der Versorgungsstelle, den Melde-
ämtern und Meldestellen in der Zeit von 9 – 12 Uhr vormittags und
2½ – 5 Uhr nachmittags angenommen. Ebendaselbst werden Aus-
künfte erteilt.
   Schriftliche Gesuche sind an die Versorgungsstelle
Solingen oder die örtlichen Meldeämter und Melde-
stellen zu richten.
   Solingen, den 7. Dezember 1918.
Der Oberbürgermeister:            Soldatenrat:                  Versorgungsstelle:
      gez. Dicke.                      gez. Bauermann.                 gez. Tschirner.

4. Dezember 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 04. Dezember 1918

Verlängerung der Lieferungsfrist für Wintersaatgetreide durch den Staatssekretär des Kriegsernährungsamtes

Verlängerung
der Lieferungsfrist für Wintersaatgetreide.

Nach § 10, Absatz 1, der Verordnung über den Verkehr
mit Getreide p[erge] p[erge] aus der Ernte 1918 zu Saatzwecken
vom 27. 6. 1918 durfte die Lieferung von Winter-
getreide zu Saatzwecken nur bis zum 15. November
d[e]s J[ahre]s erfolgen. Da jedoch bei dem allgemeinen
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27. November 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 27. November 1918

Ein Erlass richtet sich an die Arbeiter- und Bauernräte sowie die Behörden die noch im Boden befindlichen Kartoffeln und Rüben zu ernten, bevor sie unbrauchbar werden.

Nachstehender Erlaß:
   Noch viele hunderttausend Zentner Hackfrüch-
te, Kartoffeln und Rüben sind im Boden, weil
ausreichende Arbeitskräfte zum Ausnehmen feh-
len.
   Werden diese Feldfrüchte nicht bald geerntet,
vernichtet sie der Frost. Das darf nicht ge-
schehen, denn das wäre ein unersetzlicher Verlust
für unsere ohnehin schwer gefä[h]rdete Volkser-
nährung.
   Es ergeht daher an alle Arbeiter- und
Bauernräte sowie an alle Behörden der dringende
Ruf, überall dort, wo noch Kartoffeln im Boden
sind, bei den Truppen und unter den Arbeitslosen
männlichen und weiblichen Geschlecht durch Ver-
mittlung der örtlichen Arbeitsnachweise sofort die
Arbeitskräfte aufzubringen, die erforderlich sind,
die Ernte schnellstens zu vollenden.

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2. November 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 02. November 1918

Richtigstellung eines vom 11. Armeekorps erlassene Verordnung bezüglich Hamsterern

– Eine Richtigstellung geht uns wie folgt zur
Veröffentlichung zu: In zahlreichen Zeitungen
und Schreiben wird die Behauptung aufgestellt, das Gene-
ralkommando des 11. Armeekorps habe eine Verord-
nung hinsichtlich des Hamsterns mit dem Inhalt her-
ausgegeben, „wonach es vermieden werden müsse,
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30. Oktober 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 30. Oktober 1918

Höhere Kartoffelzuweisung für Brotstreckung im Kreis Schleiden

Vermischtes.
Schleiden, 28. Okt[ober]. Der Herr Staatssekretär
des Kriegsernährungsamtes hat vom 1. Oktober d[e]s
J[ah]r[e]s ab wieder eine 10%ige Brotrechnung mit Kar-
toffeln angeordnet. Zu diesem Zweck sind bereits den
Kartoffelerzeugern, soweit sie zur Selbstversorgung
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28. Oktober 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 28. Oktober 1918

Wenn Hühnerhalter ihrer Eierablieferungspflicht nicht nachkommen, können diesen zum Ausgleich die Zuckerrationen gekürzt werden.

      Eierablieferung und Zuckerentziehung.
   Kürzlich machte ein Erkenntnis des Amtsgericht Walden-
burg die Runde durch die Presse, das die Stadtgemeinde Wal-
denburg zur Verabfolgung von Zuckermarken verurteilte, die
einem Hühnerhalter wegen säumiger Eierablieferung vorent-
halten worden waren. Die richterliche Entscheidung beruht
auf einem Irrtum. Das Gericht hat übersehen, daß dem ein-
zelnen ein Anspruch auf Zuteilung von Zucker gesetzlich nicht
gewährleistet ist. Die Kommunalverbände sind vielmehr ge-
halten, die Zuckerverteilung nach besonderen von der Reichs-
zuckerstelle aufgestellten Richtlinien in ihrem Bezirk zu regeln.
Ein Recht des einzelnen, genau in derselben Weise mit Zucker
versorgt zu werden wie ein anderer besteht nicht.
   Die Entziehung der Zuckerkarten wird vielfach als eine
Strafe angesehen, während sie tatsächlich nur einen Ausgleich
bei der Versorgung der Bevölkerung bedeutet. Wer schuldhaft
seiner Ablieferungspflicht von Eiern nicht nachkommt, indem
er sie selbst verzehrt, versorgt sich über das ihm zustehende Maß
mit Lebensmitteln. Da für die Lebensmittelversorgung der
Grundsatz einer gleichmäßigen Zuteilung an die Bevölkerung
gilt, hat dieses Verhalten eines schuldhaft säumigen Hühner-
halters zur notwendigen Folge, daß ihm entsprechend andere
Nahrungsmittel nicht zugeteilt werden. Die Entziehung der
Zuckerkarten bewirkt also, daß nicht ein Bürger sich entgegen
dem Gesetze in der Ernährung besser stellt als ein anderer und
gewissermaßen für sein gesetzwidriges Verhalten noch eine Prä-
mie für eine bessere Versorgung wie die übrigen Bürger erhält.
   Geflügelhalter, die Wert darauf legen, die volle Zucker-
ration zu beziehen, werden also gut tun, ihre Ablieferungs-
pflicht restlos zu erfüllen. Gerichtliche Klagen gegen die Be-
hörden auf Zuckerzuweisung machen unnötige Kosten und führen
nicht zum Ziel.

23. Oktober 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 23. Oktober 1918

Bilanz der Brotgetreideernte 1918 und Aufruf zur sparsamen Haushaltung von Getreide

Vermischtes.
Schleiden, 21. Okt[ober]. Wie uns von zuständiger
Stelle mitgeteilt wird, ist die diesjährige Brotgetreideernte
zwar besser als die vorjährige ausgefallen, aber bei
weitem nicht in dem Maße, als es vielfach in Presse-
nachrichten dargestellt und daher in weiten Bevölkerungs-
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17. Oktober 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 17. Oktober 1918

In den Solinger Zwiebackbäckereien darf wieder Zwieback gebacken werden.

Solingen. Zwieback für Kranke und Kinder. Statt
des „Einheitskeks“ der Reichskeksstelle, der als Krankennahrung un-
geeignet ist, wird von heute ab in den hiesigen Zwiebackbäckereien von
Ernst und Richard Dorfmüller und Konrad Busch (Vockerterstraße)
wieder Zwieback hergestellt werden, der auf die Zwiebackkarte zur Ver-
teilung kommt. Der Preis ist für 400 Gramm Zwieback auf 80 Pf[enni]g
festgesetzt worden.

15. Oktober 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 15. Oktober 1918

In Wald können sich Kleinhändler für den Verkauf von Kinderstrümpfen anmelden.

   Wald. Kinderstrümpfe. Der hiesigen Stadtgemeinde ist
von der Reichsbekleidungsstelle ein Posten Kinderstrümpfe überwiesen
worden, die im Wege des Kleinhandels an die Verbraucher abge-
werden sollen. Die Kleinhändler werden daher aufgefordert, ihren
Bedarf bis zum 22. d[ieses] M[ona]ts beim hiesigen Bürgermeisteramt schriftlich
anzumelden.

15. Oktober 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 15. Oktober 1918

In Wald können sich Kleinhändler für den Verkauf von Erstlingshemden anmelden.

   Wald. Erstlingshemden. Der hiesigen Stadtgemeinde
sind von der Reichsbekleidungsstelle eine Anzahl Erstlingshemden
überwiesen worden, die an die Kleinhändler zum Verkauf abgegeben
werden sollen. Die Kleinhändler werden daher aufgeforde[rt], ihren
Bedarf bis zum 22. d[ieses] M[ona]ts schriftlich beim hiesigen Bürgermeister-
amt anzumelden. Es dürfen sich jedoch zum Weiterverkauf nur
solche Kleinhändler melden, die vor dem 1. August 1914 Säuglings-
wäsche geführt haben.

13. Oktober 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 13. Oktober 1918

Die Herstellung von Bonbons wird verboten.

    – Verbot der Bonbonkocherei. Durch Bekannt-
machung des Staatssekretärs des Kriegsernährungs-
amtes ist die gewerbliche Verarbeitung von Zucker
zu Süßigkeiten ausdrücklich verboten, soweit der
Zucker nicht von der Reichszuckerstelle oder der
Zuckerzuteilungsstelle für das Deutsche Süßigkeits-
gewerbe oder einen Kommunalverband für diesen
Zweck zugeteilt ist. Danach ist fortan die Herstel-
lung von Süßigkeiten in Lohn nicht mehr ge-
stattet.

12. Oktober 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 12. Oktober 1918

Die Kartoffelration kann nicht erhöht werden, da das Heer zu viele Transportkapazitäten beansprucht.

               Keine Erhöhung der Kartoffelration.
   Wie jetzt feststeht, hat das Kriegsernährungsamt jeden Ge-
danken an eine Erhöhung der Kartoffelration über 7 Pfund
hinaus aufgegeben. Die Heeresleitung soll gegenwärtig für die
Truppentransporte nach dem Balkan und für die notwendigen
Bewegungen an der Westfront so große Wagenmengen bean-
spruchen, daß selbst bei dieser Ration die Sicherstellung der
Wintervorräte für die Großstädte Schwierigkeiten macht.

2. Oktober 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 02. Oktober 1918

Amtliche Bekanntmachung zum Verkehr mit Ersatzlebensmittel

Vermischtes.
Schleiden, 30. Sept[ember]. Verkehr mit Ersatz-
lebensmitteln. Wir verweisen auf die im amt-
lichen Teil enthaltene Bekanntmachung des Kreisaus-
schusses und bemerken nach uns gewordener Information
zur näheren Erläuterung folgendes:
Die am 1. Mai d[e]s J[ahre]s in Kraft getretene Ver-
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