29. Mai 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 29. Mai 1917

Die Rationierung von Seife funktioniert nicht

                   Keine Seife ohne Karte.
   Trotzdem die Rationierung der Seife nunmehr seit länger als
Jahresfrist eingeführt ist, zeigt sich, daß im Handel noch vielfach
Seife ohne Karte abgegeben wird. An manchen Plätzen ist die Seifen-
karte noch nicht einmal eingeführt. Die Folge ist, daß einzelne Ge-
bietsteile zu viel Seife beziehen, während andere Plätze trotz ge-
nügender Erzeugung nicht oder nur wenig versorgt bleiben müssen.
Es wird daher von den zuständigen Stellen dahin Anweisung erlassen
werden, daß der einzelne Händler vom Fabrikanten Seife und Seifen-
pulver nur gegen Einlieferung der entsprechenden Zahl von Seifen-
abschnitten erhält. Durch strenge Beaufsichtigung der Erzeuger soll
erreicht werden, daß nur gegen Einlieferung von Sammelbezugs-
scheinen Ware abgegeben wird. Es liegt daher im Interesse des Han-
dels, darauf zu achten, daß er sich durch Einfordern der Seifen-
abschnitte von den Kunden die genügende Anzahl von Sammel-
bezugsscheinen sichert, andererseits bei den zuständigen Stellen darauf
einzuwirken, daß die Bevölkerung Seifenkarten erhält, deren Abschnitt
sie beim Kauf abliefern kann.

29. Mai 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 29. Mai 1917

Die zukünftige Rationierung und Verteilung des Heizmittelbedarfs für Solingen festgelegt

                       Die Kohlenkarte.
   Die Rationierung des Heizmittelverbrauchs
für die Zeit von Juni 1917 bis Mai 1918 wird im Stadtkreise
Solingen erfolgen auf Grund einer Verordnung des Ober-
bürgermeisters, die am Samstag in einer Sitzung des zuständigen
Ausschusses unter dem Vorsitz des Oberbürgermeisters beraten
und festgesetzt wurde. Im wesentlichen wird diese Verordnung
bestimmen:

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26. April 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 26. April 1917

Weiterhin große Schwierigkeiten bei der Kohlenversorgung in Solingen

   Solingen. Nochmals die Kohlenversorgung.
Von der Stadtverwaltung wird uns geschrieben: Die Zu-
weisung der einzelnen Bezugsscheinbezirke an bestimmte Kohlen-
händler hat sich leider nicht aufrecht erhalten lassen. Abge-
sehen von der Schwierigkeit der örtlichen Abgrenzung der Be-
zirke läßt sich infolge der andauernd zu geringen Kohlenzufuhr
die Gewähr nicht übernehmen, daß jeder Händler in der Lage
ist, seinen Bezirk auch tatsächlich zu versorgen. Es muß daher
wieder zu dem früheren Verfahren übergegangen werden, daß
sich jeder sein Heizmaterial da besorgt, wo er will und wo er es
haben kann. Die Ausgabe bei den Kohlenhändlern kann an
jedem Tag erfolgen, wenn Vorräte eingehen. Soweit die
Händler dazu in der Lage sind, dürfen sie auch anfahren.
Außerdem kann man sich wegen der Anfuhr an Fuhrunter-
nehmer, Reservelazarette, Heilsarmee usw. wenden. Die Kohlen-
händler sollen durch Anschlag auf ihren Lägern die Personen
bekanntmachen, die die Anfuhr besorgen können. Da sich jetzt
herausstellt, daß die Rationierung des Heizmaterials bis auf
weiteres noch beibehalten werden muß, wird beabsichtigt, an
Stelle der wöchentlich aufzugebenden Bezugsscheine eine für
längere Zeit geltende Kohlenkarte oder ein Bezugsscheinheft aus-
zugeben. Vor allen Dingen soll dafür gesorgt werden, daß die
Kohlenzufuhr nach hier reichlicher wird.

18. Februar 1917

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Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 18. Februar 1917

Seife wird nur auf Seifenkarten verkauft.

   –  Von amtlicher Seite wird darauf auf-
merksam gemacht, daß die aus dem Ausland
eingeführte Seife genau so wie die im In-
land hergestellte Seife im Handel nur auf
Seifenkarten abgegeben werden darf.

1. Februar 1917

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 1. Februar 1917

Rationierung der Kohlenabgabe in Solingen

    Solingen. Kommt die Kohlenkarte? Die Stadt-
verwaltung hat angeordnet, daß von heute ab die Kohlen-
händler nicht mehr als zwei Zentner Kohlen, einerlei welcher
Art, einschließlich Koks, wöchentlich abgeben dürfen und daß
die Abgabe nur gegen Vorzeigung der Familienbrotkarte er
folgen darf. Die fuhrenweise Abgabe wird vollständig einge-
stellt. Kriegerfrauen und Armenpfleglinge,
die bisher Kohlen von der Stadt erhielten,
werden von der neuen Maßnahme nicht be-
rührt. Sie erhalten weiterhin Kohlen wie bisher. Um be-
sonders für die minderbemittelte Bevölkerung Kohlen sicherzu-
stellen, war die Maßnahme nötig. Sollte die getroffene Maß-
nahme nicht den gewünschten Erfolg haben, wird die Kohlen-
karte eingeführt.

3. Januar 1917

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 3. Januar 1917

Unregelmäßigkeiten bei der Verteilung von Zuschlagskarten für Schwerarbeiter wollen Solingens Gewerkschaften nachgehen

    Achtung                                                        Achtung
   Arbeiterinnen und Arbeiter
   Bei der Verteilung der Zuschlagskarten für Lebens-
mittel für die Schwer- und Schwerstarbeiter sollen in letzter
Zeit sehr viel Unregelmäßigkeiten vorgekommen sein. Zum
Teil können wir die Gerüchte nicht kontrollieren, da uns
hierüber die genauen Angaben fehlen. Wir ersuchen unsere
Mitglieder, alle Beschwerden schriftlich oder in unserem
Bureau zu Protokollen niederzulegen. Dasselbe gilt auch
für alle übrigen Arbeiter, ob sie einer gewerkschaftlichen
Organisation angehören oder nicht.
   Auch können noch Beschwerden an den Kollegen Rapp,
Kölnerstraße 45, direkt eingesandt werden.
                            Deutscher Metallarbeiterverband
                            Industriearbeiterverband,
                            Christlicher Metallarbeiterverband,
                            Gewerkverein der Maschinen und
                                      Metallarbeiter (H[irsch] D[uncker])

14. Oktober 1916

BAST_14_10_C

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 14. Oktober 1916

Der Bezug von Futter für Vieh wird jetzt auch durch Futtermittelkarten geregelt

   Solingen. Futtermittelkarten. Der Bezug von
Futtermitteln ist jetzt durch Futtermittelkarten geregelt. Der
Bezug von Futter für Kühe, Schweine, Ziegen und Hühner
wird nur auf diese Karte erfolgen. Die Besitzer von oben ange-
führtem Vieh werden ersucht, soweit sie noch nicht im Besitze
einer solchen Karte sind, sich diese am nächsten Montag, nach-
mittags von 2½– 6 Uhr, in dem städtischen Laden an der Wirt-
schaft Schoopen, Kölnerstraße 141, abzuholen. Ferner gibt die
Stadt nächste Woche jeden vormittag von 8–12 Uhr Hühner-
futter ab. Die Futtermittelkarten sind hierbei mi[t]zubringen.

6. Oktober 1916

19161006_Zahlkartenverkehr_442

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 6. Oktober 1916

Informierung der Postscheckkunden über die Änderung des Zahlkartenverkehrs.

  –  Der Zahlkartenverkehr vom Felde ist
auf die Genehmigung der zuständigen Mi-
litärbehörden im Kriegsgebiete von Deutschen
eingerichteten Marketender- und sonstigen
Wirtschaftsbetriebe einschließlich der Feld-
buchhandlungen ausgedehnt worden. Zur
schnelleren Abwickelung von Zahlungen em-
pfiehlt sich für die Postscheckkunden bei
Lieferungen an diese Betriebe ihren Sen-
dungen Zahlkarten beizufügen, auf denen
die Kontonummer, der Name und Wohnort
des Postscheckkunden sowie der Name des
Postscheckamts vorgedruckt sind.

16. September 1916

16091916 fahrrad

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 16. September 1916

Zulassung von Fahrrädern für den Straßenverkehr

Bekanntmachung
über die Zulassung von Fahrrädern zum Verkehr.
Die Anträge auf Zulassung von Fahrrädern zum
Verkehr werden oft unmittelbar an das stellv. Ge-
neralkommando eingereicht. Die Prüfung der Anträge
kann nur durch die örtlichen Polizeibehörden (Bürger-
meisterämter) erfolgen, wo sie mit den Radfahrkarten
einzureichen sind. Alle Anträge, welche nicht bei der
Polizeibehörde eingereicht werden, müssen unberück-
sichtigt bleiben.
Schleiden, den 8. September 1916
Der Königliche c[ommissarische]Landrat,
Graf von Spee, Regierungsrat

10. September 1916

19160910_Verband_418

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 10. September 1916

Die Rationierungsmaßnahmen im Rahmen der Kriegsökonomie betreffen auch die Kleidungsindustrie. Während teure Stoffe weiterhin gegen Geld erhältlich sind, muss das Gros der Bevölkerung die sogenannte Kleiderkarte benutzen um neue Waren zu erhalten. Hier wird versucht diese Maßnahmen zu rechtfertigen.

      – Der Detaillisten-Verband von Rhein-
land und Westfalen schreibt uns: In den
Kreisen des verbrauchenden Publikums wird
noch vielfach bemängelt, daß der Bezugs-
schein (Kleiderkarte) eine Zurücksetzung der
unteren Bevölkerungsklassen bedeute gegen-
über dem wohlhabenden Bürgerstande, wel-
cher in der Lage sei, sich für sein Geld teure
Waren ohne Bezugsschein verschaffen zu
können. Diese Ansicht ist eine durchaus irrige
und enthält jedenfalls eine gänzliche Ver-
kennung der Tatsachen. Zunächst ist zu be-
rücksichtigen, daß wir in Friedenszeiten ge-
waltige Mengen an Webstoffen (Wolle und
Baumwolle) aus dem Ausland bezogen
haben, diese Quelle ist aber jetzt versiecht
und auch noch nach Friedensschluß werden
vermutlich Monate hingehen, bis neue Stoffe
auf den Markt gelangen. In Folge dessen

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8. August 1916

BAST_08_08_C

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 8. August 1916

Wie funktioniert der Kleider-Bezugsschein in Solingen?

      Der Kleider-Bezugsschein
ist von heute ab auch bei uns zu haben, ebenso wird die
städtische Bekleidungsstelle in dem früheren Geschäfts-
hause der Firma Gaertner, mittlere Kaiserstraße, von heute
ab in den Dienststunden geöffnet sein. Wir verweisen auf die in der
heutigen Nummer dieser Zeitung veröffentlichte Bekanntmachung
des Oberbürgermeisters und bemerken, daß die städtische Bekleidungs-
stelle zur Auskunftserteilung in Bezugsscheinangelegenheiten gerne
bereit ist. Bezugsscheine sind in sämtlichen der in Frage
kommenden Geschäfte zu haben, sie können aber auch in der Be-
kleidungsstelle in Empfang genommen werden.

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3. August 1916

BAST_03_08_C

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 3. August 1916

Die Bekleidungsgeschäfte in Wald informieren ihre Kunden über die Bestimmungen der gerade eingeführten „Kleiderkarte“

   An unsere Mitbürger!
   Eine Reihe von Web-, Wirk- und Strickwaren darf ab
1. August dieses Jahres nur gegen „Bezugsschein“ ab-
gegeben werden.
   Der „Bezugsschein“ ist in sämtlichen Ladengeschäften
erhältlich, wo auch jeder in gewissenhafter Weise beraten wird,
ob für das Gewünschte ein „Bezugsschein“ notwendig ist.
   Der in den Geschäften ausgefüllte „Bezugsschein“ ist
in der Bekleidungsstelle der Stadt Wald, die sich auf dem
städtischen Gaswerke, Wald, Gasstraße, befindet, zur
Prüfung und Abstempelung vorzulegen.
   Ist die Notwendigkeit der Anschaffung durch Ab-
stempelung anerkannt, so erhält der Inhaber hierdurch das
Recht, die auf dem „Bezugsschein“ genannten Waren ein-
zukaufen.
   Der Käufer möge also, um sich, den Geschäften und
der Bekleidungsstelle Zeit und Arbeit zu ersparen, nur das
anfordern, wofür ein wirkliches Bedürfnis vorliegt.
   Wald (Rhld.), den 1. August 1916.
      Die Ladenbesitzer der Stadt Wald (Rhld.).

1. August 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 1. August 1916

Großer Andrang auf Solingens Bekleidungsgeschäfte vor der Einführung der Kleiderkarte

   Solingen. Im Zeichen der Kleiderkarte. In
den letzten Tagen, besonders gestern abend, machte sich im Ge-
schäftsverkehr die heute in Kraft tretende Kleiderkarte bemerk-
bar. Vor und in den in Betracht kommenden Geschäften war
ein geschäftiges Treiben. Männlein und Weiblein, soweit sie
noch über den nötigen Mammon verfügten, machten Einkäufe
in all den Sachen, die der Kontrolle durch die Kleiderkarte unter-
worfen sind. Von einigen Geschäftsinhabern wurde uns gesagt,
daß der Monat Juli in diesem Jahre dieselben Einnahmen ge-
bracht habe, wie in normalen Zeiten der Monat Dezember.
Diese Wirkung hat die Regierung mit der Einführung der
Kleiderkarte allerdings nicht beabsichtigt. Das Publikum ist irr-
tümlich der Meinung, daß durch die Kleiderkarte die Preise er-
höht würden, daß ist ein Irrtum. Eine lebhafte Debatte gab´s
in den letzten Tagen wegen des Formats der Kleiderkarte. Ein
Schalk machte den Vorschlag, der Kleiderkarte die Form eines
Feigenblattes zu geben, damit sie im äußersten Notfalle selbst
als Bekleidungsmittel dienen könne.

31. Juli 1916

BAST_31_07_C

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 31. Juli 1916

Die neuen amtlichen Maßnahmen zur Sicherstellung der Bekleidung und wie sie in Solingen umgesetzt werden sollen

Bestandsaufnahme in Web-, Wirk- und
       Strickwaren. – Die Kleiderkarte.
   Vom Verein zur Wahrung kaufmännischer Interessen und
Rechte (e. V.), Solingen, wird uns geschrieben:
   Der 1. August ist für das gesamte Bekleidungs-
gewerbe ein Tag von schwerwiegender Bedeutung: er bringt zu-
nächst eine allgemeine Bestandsaufnahme, die unsere
gesamten Vorräte an Web-, Wirk-, und Strickwaren er-
fassen soll, und ferner das Inkrafttreten der Kleider-
karte. Diese beiden neuen Kriegsmaßnahmen haben zwar ein und
dasselbe Ziel: Die Sicherstellung der Bekleidung für die bürgerliche,
insbesondere für die minderbemittelte Bevölkerung, ihre Aus-
führung ist aber – was die Geschäftswelt der Branche vor
allem beachten möge – vollständig von einander getrennt. Die Be-
standsaufnahme wird alle vorhandenen Vorräte, die auf den
Meldekarten in den einzelnen Gruppen benannt sind, erfassen (vergl[eiche]
die heutige Bekanntmachung des Oberbürgermeisters), während die
Kleiderkarte, der Bezugsschein zur Entnahme von Bekleidungs-
stücken und Stoffen, nur für bestimmte, besonders zu streckende
Waren – für diese aber unbedingt! – erforderlich ist. Was ohne
Bezugsschein gekauft werden kann, ist mehrfach von den Zeitungen
veröffentlicht worden; Geschäftsleute, die noch nicht hierüber unter-
richtet sein sollten, können die Freiliste von unserm Verein auf
schriftliche Bestellung beziehen, auch wenn sie unserm Verein
nicht angehören sollten.

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14. Juli 1916

BAST_14_07_D

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 14. Juli 1916

Der Mangel an Leder zwingt zur strikten Rationierung und Einführung einer Lederkarte.

                Die Lederkarte kommt.
   In einer Versammlung einer auswärtigen Schuhmacher-
Innung machte Direktor Flender von der Schuhmacherberufs-
genossenschaft folgende Mitteilungen über die künftige Leder
verteilung. Die herrschende Lederknappheit hat zu der Grün-
dung einer Reichslederhandlungs-Gesellschaft geführt, in der
sämtliche Lederinteressenten, die Großhandelskreise, die Klein-
händler, die Schuhfabriken und Schuhmacher vereinigt sind.
Die Verhältnisse auf dem Ledermarkte haben dazu geführt, daß
demnächst die Lederkarte eingeführt werden wird, und zwar
in der Weise, daß eine Kommission, in der zwei Lederhändler,
zwei Schuhmacher und ein von der Handwerkskammer bestimm-
ter Unparteiischer sind, die Lederkarten verteilt.
Jeder Schuhmacher hat sich bei der Rohstoffgenossenschaft ein-
zutragen. Die Kriegsledergesellschaft überweist die zur Vertei-
lung gelangende Ledermenge an die Lederhandlungsgesellschaft
und diese nimmt die Ueberweisung des Leders an die einzelnen
Handwerkskammerbezirke vor. Bemerkenswert ist die neue
Bestimmung, wonach von jetzt ab Leder an Privatpersonen im
ganzen Reiche überhaupt nicht mehr verkauft werden darf, son-
dern lediglich an die Schuhmacher. Allerdings hat die Regie-
rung beschlossen, Leder im Werte von 6 Millionen Mark an
die Kommunen zu überweisen, die dieses unter dem Höchstpreise
an die ärmere Bevölkerung überlassen können. Aber das will
nicht viel besagen, wenn man bedenkt, daß diese Menge sich auf
das ganze Reich erstreckt. Wie außerordentlich der Schuh-
macherbetrieb künftighin eingeschränkt wird, geht daraus hervor
daß nur 8 Pfund Leder im Monat auf den Arbeiter kommen
werden.