8. November 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 8. November 1918

Feuer in Sieglar zerstört ein Anwesen.

     Sieglar, 5. Nov. Heute ist ein Teil
eines Anwesens einer Witwe durch Feuer,
dessen Entstehungsursache unbekannt ist, einge-
äschert worden. Das Anwesen ist versichert.

18. Oktober 1918

Alle Scans zum Protokollbuch

Stadtarchiv Troisdorf, „Protokollbuch Gemeinderat“ 1910-1919, A 2416, S. 462-465

In der Gemeinderatsitzung am 18. Oktober 1918 in Troisdorf wurde unter anderem die Versorgung der Kriegerfrauen mit Kartoffeln, das Senden von Weihnachtsgaben an Troisdorfer Soldaten und eine Verlängerung der Versicherung der Gemeindegebäude gegen Fliegerschäden beschlossen.

Verhandelt,
Troisdorf, den 18 Oktober 1918

Anwesend:
Klev
Bürgermeister
und die Mit-
glieder
Dr. Balke
Bermann
Birkhäuser
Fischer
Gerhardt
Hagen
Lohmar Joh.
Lohmar W.
von Loe Frhr.
Mannstädt
Müller
Nußbaum P.
Nußbaum W.
Oßendorf
Schüthuth
Taube

Auf vorherige ordnungsmäßige Ein-
ladung hatte sich heute der Gemeinde-
rat in der Anzahl von      Mitgliedern,
wie solche nebenstehend genannt
sind, also in beschlußfähiger An-
zahl versammelt, um über die
in der Einladung näher bezeichneten
Gegenstände zu beraten und Be-
schluß zu fassen:

1.) Prüfung der Gültigkeit der im
August und Oktober d.[iesen] Js.[Jahres] getätig-
ten Gemeinderatswahlen.
2) Einführung der neu gewählten
Gemeindeverordneten Bermann,
 Müller und Oßendorf.
3) Wahl von Kommissionen auf
 3 Jahre
a) der Armenkommission
b) der Baukommission
c) der Gas- und Wasserwerkskommission
d) des Gemeindesteuerausschusses.
e) der Kommission zur Verwaltung
der

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5. Oktober 1918

Archiv des Landschaftsverbandes Rheinland (ALVR), Bestand Provinzialverband – Taubstummen- und Blindenwesen, Nr. 7760, Bl. 84.

Der Direktor der Rheinischen Provinzial-Blinden-Unterrichts-Anstalt in Düren Dr. Baldus erkundigt sich beim Landeshauptmann ob die Blinden-Anstalt gegen Fliegerschäden versichert werden soll. Dies wird in Düsseldorf jedoch negativ beschieden.

2. Oktober 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 2. Oktober 1918 

Die Eisenbahnverwaltung führte eine Versicherung für das Reisegepäck ein.

    –  Reisegepäckversicherung. Die Reisegepäckver-
sicherung, die seit kurzem auf den deutschen Bahnen
eingeführt ist, erfreut sich trotz der kurzen Dauer
ihres Bestehens bereits einer lebhaften Benutzung
durch die Reisenden. Die Zahl der Abschlüsse
nimmt von Tag zu Tag zu, ein Zeichen, daß die
Eisenbahnverwaltung einem allgemeinen Bedürf-
nis genügt hat, als sie sich zur Einführung der
Versicherung entschloß. Die schnelle Einbürgerung
der Versicherung wird wesentlich durch die außer-
ordentliche Einfachheit des Verfahrens gefördert.
Der Reisende hat lediglich bei der Gepäckabfer-
tigung anzugeben, daß und in welcher Höhe er
sein Gepäck zu versichern wünscht, worauf der
Beamte der Gepäckabfertigung eine der Höhe der
Versicherung entsprechende Versicherungsmarke auf
die Rückseite des Gepäckscheins klebt. Damit ist
der ganze Versicherungsvorgang beendet. – Die
Gebühren sind mäßig und betragen für 1000
Mark je nach der Entfernung 50 Pfg. bis 3,00 Mk.
Während die Eisenbahn für Verlust, Minderung
oder Beschädigung des Reisegepäcks nur den allge-
meinen Handelswert ersetzt und bei Lieferungs-
fristüberschreitung nur eine Entschädigung in be-
grenzter Höhe gewährt, haftet die Versicherungs-
gesellschaft bis zur Höhe der Versicherungssumme
für den Ersatz des vollen entstandenen Schadens
einschließlich des entgangenen Gewinns. Die Scha-
denersatzansprüche werden von der Versicherungs-
gesellschaft in kürzester Zeit und in entgegenkom-
mendster Weise erledigt.

18. Juli 1918

Stadtarchiv Troisdorf, „Feuerversicherung“ 1918-1935, B 126, S. 1-2

Die Direktion der Provinzial-Feuerversicherungsanstalt der Rheinprovinz meldet dem Sieglarer Bürgermeisteramt den Schaden, welcher bei einem Brand in der Rheinisch-Westfälischen Sprengstoff A.G. entstanden ist. Außerdem erhält die Vorsteherin des Arbeiterinnenheims Frau Olbertz für ihre Hilfe bei den Löscharbeiten eine Belohnung von 200 M. Die von dem Brand betroffenen Häuser sind bereits wiederaufgebaut. Bürgermeister Johann Lindlau bemerkt, dass die Quittungen an die Versicherung nach Düsseldorf geschickt werden sollen.

Die Quittung
über Mobilar
ist weil irrtüm-
lich um 1680
Mark gekürzt
worden
Brief liegt der
Direktion vor
Brodeßer
Geschäftsf.

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26. September 1914

26SeptWeiterversicherung

Stadtarchiv Goch, Bestand Völcker-Janssen, Niederrheinisches Volksblatt, Gocher Zeitung, vom 26.9.1914, Lokalseite.

Die Soldaten werden bei der AOK weiterversichert.

Weiterversicherung der Einberufenen. Wiederum ist eine Reihe unserer Landwehrmänner ins Feld gezogen. Trotzdem wir kürzlich bereits einen Auszug de Bestimmungen über die Versicherungsrechte der zum Heere Einberufenen zur allgemeinen Kenntnis brachten, stößt man doch allerorts noch auf Unkenntnis dieser Bestimmungen und sind diesbezügliche Fragen an der Tagesordnung. Mit Rücksicht darauf, dass es den ins Feld gezogenen Mannschaften infolge der Verhältnisse meist nicht mehr möglich war, ihrer Meldepflicht nachzukommen, hat sich der Vorstand der hiesigen Allgemeinen Ortskrankenkasse dazu entschlossen, alle diejenigen Mitglieder, welche zu den Fahnen einberufen sind, in der alten oder in einer niedrigeren Lohnklasse weiter zu versichern, wenn die Anmeldung innerhalb 3 Wochen, vom heutigen Tage gerechnet, durch die betreffenden Personen selbst oder deren Ehefrauen bzw. den Angehörigen geschieht. Die Anmeldung hat den Wert, dass den Ehefrauen bzw. den Angehörigen dieser versicherten Mitglieder, sofern dieselben auf dem Schlachtfelde verwundet werden oder den Ehrentod erleiden, das Krankengeld bzw. Sterbegeld vergütet wird. Diesbezügliche Auskünfte erteilt auch die hiesige Ortskrankenkasse.