8. November 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 8. November 1918

Handkarren gehören nicht auf Bürgersteige.

                       Stadt Solingen.
   Es wird in letzter Zeit lebhafte und berechtigte Klage geführt
über das Befahren der Bürgersteige mit Schieb- und Handkarren
usw.; hierdurch wird nicht nur die Bürgersteigfläche beschädigt, wo-
durch dem Anlieger hohe Reparaturkosten entstehen, sondern auch der
Personenverkehr, dem der Bürgersteig nur allein dienen soll, wird
gestört und belästigt.
   Ich mache daher auf die nachstehenden Bestimmungen der §§ 14
und 48 der Straßenpolizeiverordnung vom 9. Juni 1900 aufmerk-
sam und werde bei Zuwiderhandlungen unnachsichtlich mit Strafen
vorgehen:
   § 14. Das Befahren der Bürgersteige (Trottoirs) mit Schieb-
und Handkarren, Fahrrädern usw., sowie das Begehen derselben durch
Personen, welche Gegenstände befördern, die durch Form, Größe oder
Beschaffenheit die Vorübergehenden zu beschädigen oder zu beschmutzen
geeignet sind, ist verboten. Ferner ist es untersagt, den Verkehr durch
Stehenbleiben, durch Feilbieten von Verkaufsgegenständen oder durch
sonstige gewerbliche Verrichtungen zu hemmen.
   § 48. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen
werden, sofern nach den bestehenden Gesetzen oder Verordnungen
keine höhere Strafe verwirkt ist, mit Geldstrafe bis zu 30 Mark be-
straft, an deren Stelle im Unvermögensfalle entsprechende Haft tritt.
   Solingen, den 7. November 1918.
   Die Polizeiverwaltung
   Der Oberbürgermeister: Dicke.

24. August 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 24. August 1918

Aufzählung der im Krieg erlassenen Verordnungen

– (2980 Kriegsverordnungen.) Eine Zusammen-
stellung der Mitteilungen des Kriegsausschusses der
deutschen Industrie ergibt, daß in den vier Kriegs-
jahren 2980 Kriegsverordnungen veröffentlicht worden
sind, und zwar 443 im ersten, 556 im zweiten, 1257
im dritten und 704 im vierten Kriegsjahr. Davon
entfallen auf den Hilfsdienst 73, auf Handels- und
Wechselrecht 241, auf den Warenmarkt 2156, auf
Ausfuhr- und Durchfuhrverbote 413, auf Erfindungs-,
Gebrauchsmuster- und Warenzeichenschutz 66.

22. April 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 22. April 1918

Die Stadt Solingen regelt den Brot- und Mehlverkehr neu

Verordnung über die Regelung des Brot- und Mehlverkehrs
                                im Stadtkreis Solingen.
   Auf Grund des § 57 der Reichsgetreideordnung
für die Ernte 1917 vom 21. Juni 1917 (R[eichs]-G[esetz]-Bl[att]
S[eite] 507) und der dazu ergangenen Preußischen Aus-
führungsanweisung vom 7. Juli 1917 wird mit Ge-
nehmigung des Regierungspräsidenten zu Düsseldorf
für den Stadtkreis Solingen folgendes bestimmt:
                                          § 1.
   Brot und Mehl darf an die Verbraucher nur
von solchen Bäckereien (Brotfabriken) und Verkaufs-
stellen abgegeben werden, die von dem Oberbürger-
meister zugelassen sind.
   Mehl im Sinne dieser Bestimmungen ist Weizen-,
Roggen-, Hafer- und Gerstenmehl.

Weiterlesen

2. Februar 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 02. Februar 1918

Schließung der Mühle in Groß-Vernich wegen Verstosses gegen die Reichsgetreideordnung

Weilerswist, 31. Jan[uar]. Der Müller und Bäcker
Bertram Joseph Diefenthal in Groß Vernich bei
Weilerswist, dessen Mühlenbetrieb wegen Verfehlungen
gegen die Bestimmungen der Reichsgetreideordnung
geschlossen war, hatte unbefugt Getreide aufgekauft,
vermahlen und das Mehl über den Höchstpreis im
Schleichhandel verkauft. Bei einer vom Regierungs-
präsidenten in Köln am 29. d[es] M[onats] veranlaßten Re-
vision durch den Bezirksrevisor wurden 43 Zentner
Weizen, 40 Zentner Roggen, 7 ½ Zentner Mehl
und 7 Zentner Kleie beschlagnahmt. Diefenthal wurde
daraufhin alsbald verhaftet.

1. Juli 1916

BAST_01_07_G

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 1. Juli 1916

Die Zuweisung von Einmachzucker im Landkreis Solingen

                       Der Einmachzucker.
   Amtlich wird gemeldet:
   Wie zu erwarten gewesen, sind die Anmeldungen auf Einmach-
zucker im Landkreise Solingen sehr zahlreich eingelaufen. Für’s
erste wird ein Drittel der angemeldeten Mengen berücksichtigt.
Da der zur Verfügung stehende Zucker nicht ausreicht, muß immer-
wieder darauf hingewiesen werden, tunlichst die bekannten Einmach-
arten ohne oder mit wenig Zucker anzuwenden. Dabei wird noch
besonders auf Verwendung der bekannten Konservierungsmittel hin-
gewiesen. Die Gutscheine zum Bezug des Zuckers können schon in den
nächsten Tagen auf den Bürgermeisterämtern in Enpfang genommen
werden. Da an die Anmeldungen über 15 Pfund bekanntlich die Ver-
pflichtung zur Abgabe der gleichen Menge Hausmachermarmelade
gegen Bezahlung an den Kommunalverband geknüpft ist,

Weiterlesen

26. Februar 1916

26021916 70 bauern

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 26. Februar 1916

Verurteilung von Landwirten im Kreis Schleiden wegen Verstoß gegen Kriegsverordnungen

Schleiden, 24. Febr. Rund 70 Landwirte aus
dem Kreise Schleiden wurden vom Königlichen Schöffen-
gericht in Gemünd bisher wergen Vergehen gehen die
durch den Krieg hervorgerufenen Verordnungen bestraft.
Diese bedauerliche Tatsache sei hiermit festgestellt zur
Warnung aller dem Kreise angehörigen Landwirte.

11. August 1915

11081915vielegesetze 11081915vielegesetze2

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 11. August  1915

Wichtigkeit der Pressearbeit für die zahlreichen kriegsbedingten Gesetze und Verordnungen

Schleiden, 10. Aug. Die infolge der Krieges
notwendig gewordenen Gesetze, Verordnungen und
Verfügungen sind so zahlreich, daß sie schon einen
ansehnlichen Band füllen würden. Sie alle sind,
namentlich aber für das wirtschaftliche Leben von
einschneidender Bedeutung und viele Kreise der Be-
völkerung müssen darauf bedach[t] sein, sich mit den
Vorschriften bekannt zu machen, um nicht nur mancherlei
Nachteilen zu entgehen, sondern auch sich nicht Ueber-
tretungen zu Schulden kommen zu lassen, die unter
Umständen zu schweren Strafen führen können. Be-
Weiterlesen

10. April 1915

BAST_10_04_1915_A

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 10. April 1915

Die ersten Prozesse wegen Vergehen gegen die Mehl- und Bortverordnungen wurden vor den bergsichen Gerichten verhandelt. Bäcker und Brothändler erhalten verleichsweise geringe Strafen..

                         Mehl- Prozesse.
   Eine Unzahl von Prozessen wegen Uebertretung der
neuen Verordnungen über die Mischung und Ver-
backung von Mehlsorten, zu frischen Brotver-
kaufes, falscher Deklarierung von Mehlvor-
räten usw. werden demnächst die Strafkammer beschäftigen.
Die deswegen unter Anklage gestellten Geschäftsleute – Bäcker
meister, Inhaber oder Leiter von Nahrungsmittelgeschäften –
wohnen in Elberfeld, Barmen, Ronsdorf, Remscheid,
Ohligs, Solingen, Mettmann usw.; es gibt wohl
kaum eine Stadt oder ein Landstädtchen im Landgerichtsbezirk,
in dem nicht wenigstens einer jener „Sünder“ wohnt. Das er-
scheint begreiflich, wenn man hört, daß weit über 300 der-
artiger Prozesse anhängig sind und sich diese Zahl noch stets
vergrößert. (Ein Gegenstück zu den vielen Schnapsprozessen, die
teils schon erledigt sind, sich teils och in der Schwebe befinden.)

Weiterlesen