28. Juli 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 28. Juli 1916

Vermißte Soldaten nicht gefallen, sondern in russischer Kriegsgefangeschaft

   Solingen. Eine große Freude ist einer Anzahl
Solinger Familien zuteil geworden. Bekanntlich waren bei
den Kämpfen am Styr eine verhältnismäßig große Anzahl Ver-
mißte zu verzeichnen, unter denen sich verschiedene Solinger be-
fanden. Als keine Nachricht von ihnen eintraf, legten ver-
schiedene Familien Trauer an in der Annahme,daß ihr Ange-
höriger tot sei. Jetzt ist durch die Vermittlung des Roten
Kreuzes in Dresden festgestellt worden, daß alle diese Leute
leben und sich in Kiew in Gefangenschaft befinden.

4. Juli 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 4. Juli 1916

Die amtliche Regelung des Todeserklärungsverfahrens von Kriegsvermißten

      Todeserklärung Kriegsverschollener.
   Der Bundesrat hat eine Verordnung erlassen, die besagt:
   Wer als Angehöriger der bewaffneten Macht des Deutschen
 Reichs oder eines mit ihm verbündeten oder befreundeten Staates
an dem gegenwärtigen Kriege teilgenommen hat und während des
Krieges vermißt worden ist, kann im Wege des Aufgebotsverfahrens
tot erklärt werden, wenn von seinem Leben ein Jahr
lang keine Nachricht eingegangen ist. Das gleiche gilt
für Personen, die nicht zur bewaffneten Macht gehören, wenn sie
sich bei ihr aufgehalten haben oder ihr gefolgt sind, oder wenn sie in
die Gewalt des Feindes geraten sind.

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