7. Oktober 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 7. Oktober 1918

Wegen des Mangels an Petroleum erbitten Mieter öfters den Anschluss ihrer Wohnung an das Gas- bzw. Stromnetz. Einige Vermieter lehnen dies ab.

   Solingen. Elektrische Beleuchtung. Die augen-
blickliche Petroleumknappheit, die sich Laufe des Winters
noch verschärfen kann, hat es mit sich gebracht, daß zahlreiche
Familien bei ihren Vermietern den Antrag gestellt haben, die
Wohnung an die Gas- oder Elektrizitätsleitung anzuschließen.
Leider ist von seiten einiger Hausbesitzer derartigen Bitten
gegenüber, die lediglich der Not der Zeit entspringen, nicht das
nötige Entgegenkommen gezeigt worden. Es muß erwartet
werden, daß jeder Vermieter den heutigen Zeitverhältnissen
in gebührender Weise Rechnung trägt und seine Mieter nach
Möglichkeit davor zu schützen sucht, daß diese an den
langen Winterabenden ohne jegliches Licht sind, oder größere
Summen für Kerzenbeleuchtung verausgaben müssen. Es ver-
steht sich von selbst, daß die Mieter, deren Wohnung infolge
eines Anschlusses an die Gas- oder Elektrizitätsleitung wert-
voller geworden ist, gegen einen aus diesem Grunde geforder-
ten angemessenen Aufschlag auf den Mietpreis keine Einwen-
dungen erheben werden. Sollte etwa der eine oder andere
Hausbesitzer selbst nicht in der Lage sein, die einmaligen Kosten
eines Anschlusses zu tragen, so werden ihm von seiten des
städtischen Gas- und Elektrizitätswerkes auf Antrag gern Zah-
lungserleichterungen gewährt werden. Es darf angenommen
werden, daß alle Haus- und Grundbeseitzer berechtigten Wün-
schen ihrer Mieter auf Anlegung von Gas- oder elektrischer
Beleuchtung in Zukunft mit Verständnis begegnen; andernfalls
müßte beim stellv[ertretenden] Generalkommando der Erlaß einer Verord-
nung beantragt werden, der den Hausbesitzern die Anschließung
an die Gas- oder Elektrizitätsleitung unter bestimmten Vor-
aussetzungen zur Pflicht macht.

20. Oktober 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 20. Oktober 1917

Auch in Solingen ist es infolge des Krieges zu einem Stillstand auf dem Wohnungsmarkt gekommen. Der kostenfreie öffentliche Wohnungsnachweis soll hier Abhilfe schaffen.

  Solingen. Wohnungswechsel. Der Umstand, daß seit
Ausbruch des Krieges die Bautätigkeit für die Herstellung von
Häusern fast ganz geruht hat, fängt allmählich auch in Solingen an,
sich bei der Anmietung von Wohnungen bemerkbar zu machen.
Allgemein geht wohl das Bestreben dahin, während des Krieges
die Wohnung möglichst nicht zu wechseln. Einmal fehlt es bei
dem Mangel an Arbeitskräften vielfach an der erforderlichen Hilfe
beim Umzuge und dann bietet auch die Durchführung der Räumung
in den von den Kriegerfrauen benutzten Wohnungen erhebliche
Schwierigkeiten und Umstände. Es stehen daher für den Wohnungs-
wechsel nur verhältnismäßig wenige Wohnungen zur Verfügung
und für die Familien, die gezwungen sind, sich um eine neue
Wohnung umzusehen, ist es nicht immer leicht, das Gewünschte zu
finden. Es sei daher nochmals darauf hingewiesen, daß für
den Stadtkreis Solingen ein öffentlicher Wohnungsnach-
weis im Gewerbegerichtsgebäude, Zollernstraße 20, besteht,
der von den Mietern und Vermietern unentgeltlich benutzt werden kann.
Der Solinger Haus- und Grundbesitzerverein unterstützt diese Ein-
richtung und verlangt von seinen Mitgliedern, daß sie die zur Ver-
mietung stehenden Räume dem Wohnungsnachweis alsbald an-
zeigen. Anmeldeformulare sind auch bei dem Geschäftsführer des
Haus- und Grundbesitzervereins zu erhalten. Die freien Woh-
nungen können dem Wohnungsnachweis ebenfalls durch Fernsprecher
(N[umme]r 134) angemeldet werden.

10. Oktober 1916

BAST_10_10_C

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 10. Oktober 1916

Die drängenden Nöte – vor allem der kleinen Vermieter – werden auf einer gemeinsamen Veranstaltung der Haus- und Grundbesitzer-Vereine aus Solingen diskutiert und Forderungen nach Unterstützungen an Staat und Kommunen verabschiedet.

Die Haus- und Grundbesitzer rühren sich!
   Gestern abend war bei Nied in Grünewald eine Agitations-
versammlung für die Solinger Haus- und Grundbesitzer-
Vereine. Die Versammlung war von Interessenten aus Solingen,
Wald und vornehmlich Höhscheid besucht. Herr Adalbert Weck
erörterte den Notstand, in den die meisten Hausbesitzer durch den
Krieg geraten seien. Die Bundesratsverordnung vom 4. August 1914
schützt die Kriegerfamilien vor Exmissionen. Der Bundesrat hat
aber vergessen, festzustellen, wer den Schaden trägt, der den Haus-
besitzern dadurch entsteht. Viele Gemeinden haben zwar den größten
Teil des Mietsbetrages für die Kriegerfamilien übernommen, doch
bleibt der Ausfall, den auf der anderen Seite der Vermieter zu
tragen hat, so hoch, daß die Verhältnisse für die kleinen Hausbesitzer
anfangen, kritisch zu werden. Inzwischen sind die Zustände unhalt-
bar geworden. Die Gemeinden sind ohnehin genügend belastet, des-
halb muß das Reich eintreten. Die deutschen Haus- und Grund-
besitzerorganisationen sind mit einem Antrage an die Regierung
herangetreten, in dem sie verlangen, daß alle Ausfälle an barem
Gelde an den Hausbesitzer zurückvergütet werden, die durch die Not-
gesetze während des Krieges entstanden sind. Die Mietsbeihilfen der
Gemeinden für die Kriegerfamilien im Kreise Solingen sind sehr
verschieden. In der Stadt Solingen mußten die Hausbesitzer bis-
her auf ¼ des Mietsbeitrages verzichten, jetzt ist der Anteil auf 1/8  
ermäßigt. In Höhscheid betrug der Verlust des Vermieters bis-
her 1/3 und jetzt noch ¼ der Miete. Wald hat die Hausbesitzer an den
Kreis verwiesen, da nur durch eine einheitliche Regelung der Miets-
verhältnisse für den ganzen Kreis etwas zu erreichen sei. Gräfrath
hat den Antragstellern, die eine andere Regelung des Mietsverhält-
nisses wünschen, bisher noch keine Antwort zukommen lassen.
   Herr Wasserloos schildert die Verhältnisse in Höhscheid
und forderte baldige Abhilfe, da viele Hausbesitzer vor dem Zu-
sammenbruch stehen.

Weiterlesen

25. März 1916

BAST_25_03_1916_A

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 25. März 1916

Der sozialdemokratische Walder Stadtverordnete Heinrich Mühr sprich sich in einer umfangreichen Zuschrift gegen Steuererhöhungen für Hausbesitzer aus. Diese Meinung deckt sich nicht mit der Haltung der SPD zu dieser Frage, die (vermutlich Hugo Schaal) anschließend entwickelt.

                 Der Hausbesitz und der Krieg.
   Genosse Stadtverordneter Heinrich Mühr in Wald sendet
uns nachstehende Zuschrift, zu deren Abdruck wir uns ver-
pflichtet halten, trotzdem wir nicht restlos mit unserm Genossen
Mühr einverstanden sind. Der Walder Stadtverordnete schreibt:
     Im Anschluß an Ihren Bericht über meine Ausführungen
zum Antrag Bickenbach in der Dienstagssitzung der Walder Stadt-
verordneten bitte ich um Aufnahme folgender Zeilen:

Weiterlesen

5. Juni 1915

BAST_05_06_1915_D

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 5. Juni 1915

Die Stadt Wald warnt Hausbesitzer und Vermieter eindrücklich, die sich verpflichtet haben, auf 25 % ihrer Miete bei Kriegsteilnehmern zu verzichten, und trotzdem widerrechtlich diesen Betrag von ihren Mietern einfordern.

   Wald. Keine Erpressung! Der stellvertretende
Bürgermeister macht bekannt: Zur Aufklärung und Warnung
der Vermieter diene folgendes: Es wird den Vermietern
wohl erinnerlich sein, daß sie bei den Mietsanträgen, die von
den Angehörigen der Kriegsteilnehmer häufig neben den
Kriegsunterstützungsanträgen gestellt werden, durch ihre auf
Zimmer 4 des Rathauses geleistete Unterschrift ausdrück-
lich sich verpflichten, auf 25 Prozent des
Mietzinses zu verzichten, solange die Stadt Wald
einen Beitrag von 50 Prozent die Mietzinses zahlt und außer-
dem 25 Prozent von der Familienunterstützung des Mieters
zu ihren Gunsten abhält. Wenn es trotzdem, wie festgestellt,
noch Vermieter gibt, die ungeachtet ihres ausdrücklichen Ver-
zichtes die 25 Prozent von ihren Mietern geradezu heraus-
pressen, so sei an dieser Stelle darauf aufmerksam gemacht,
daß eine solche Handlungsweise nicht nur moralisch zu ver-
werfen ist, sondern unter Umständen auch gegen das Strafge-
gesetzbuch verstößt und daß je nach Lage des Falles in Zukunft
dagegen eingeschritten werden wird.

30. Januar 1915

BAST_30_01_1915_B

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 30. Januar 1915

Trotz des seit Kriegsbeginn gültigen Not-Mietrecht, dass für Kriegerfamilien keine Kündigung bzw. Zwangsräumung zuläßt, versuchen Hausbesitzerund Vermieter immer wieder, die Kündigung dieser Mieter zu erreichen, weil sie sich mit der für diesen Personenkreis gesetzlich verringerten Miete nicht begnügen wollen.

        Was schert mich Weib, was schert
                          mich Kind!
   Man schreibt uns:
   In der letzten Zeit und besonders in den letzten Tagen
sieht man in Solingen viele Frauen von Kriegern auf der
Wohnungssuche. Meist ist ihnen der Aufenthalt in
ihrer bisherigen Wohnung verleidet, indem sie durch den
Hausbesitzer allerlei Schikanen ausgesetzt werden. In einem
kritischen Augenblick geraten dann die Parteien aneinander
und die Kündigung wird von der einen oder andern Seite
ausgesprochen. Nun beginnt die Jagd nach einer neuen
Wohnung. Aber – o weh! – nur selten gelingt es der Frau,
eine Wohnung zu erhalten. In der Regel erhält sie einen
abschlägigen Bescheid, weil vor den Augen des Hausherrn
immer warnend der Teil des Mietzinses steht, den er, der Not
gehorchend, nicht dem eigenen Triebe, beim Ausbruch des Krie-
ges zugunsten der Kriegerfamilie hat streichen müssen. So ver-
sucht er denn durch Anwendung der bekannten Mittel die
Kriegerfamilien loszuwerden. Natürlich hütet er sich, eine
andere Kriegerfamilie aufzunehmen. Aber alle diese Versuche,
die Familie eines im Feldes stehenden Soldaten als Mieter los-
zuwerden, müssen scheitern, wenn sich die Mieter immer das Weiterlesen

8. September 1914

BAST_08_09_1914_A

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 8. September 1914

Regelung der kommunalen Mietbeihilfen für Soldatenfamilien in der Stadt Solingen 

       Mietsbeihilfen durch die Stadt.
   Die Kommission für die Gewährung der
Unterstützungen an die Familien der zur Fahne Ein-
berufenen hat in der Mietfrage beschlossen, folgende Regelung
dem Stadtverordneten- Kollegium zu empfehlen: Wenn durch die
Bezirksvorsteher die Notwendigkeit der Mietunterstützung fest-
gestellt ist, zahlt die Stadt Solingen bis auf weiteres 50 Prozent
der Wohnungsmiete, sofern der monatliche Mietsatz 25 Mark
nicht übersteigt, also bis zum Höchstbetrage von 12,50 Mark
monatlich. Ferner hält die Stadt 25 Prozent der Miete von
der Familienunterstützung zugunsten des Vermieters ab, wenn
der Vermieter auf alle weiteren Ansprüche aus dem Mietver-
hältnis für diese Zeit verzichtet.

31. August 1914

BAS 31Aug1914c

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 31. August 1914

Aufruf an die Vermieter in Gräfrath, von bedürftigen Mieter weniger Miete zu nehmen.

               Ein Wort an die Hausbesitzer!
        Von verschiedenen Ortsbehörden geht diese Anregung aus:
        In dieser ernsten und schweren Zeit, wo jeder Staats-
bürger, jeder Stand dem Vaterlande Opfer bringen muß,
scheint die Frage nicht unangebracht, ob nicht die Hausbesitzer
ihren Mietern – da, wo es nötig ist – eine Erleichterung
dadurch verschaffen sollten, daß sie ihnen einen Teil der Miete,
vielleicht ein Drittel, nachlassen. Besonderen Anlaß dazu
hätten die Hausbesitzer bei allen den Angehörigen der Kriegs-
teilnehmer, die Kriegsunterstützung beziehen, also die bedürftig
sind. Wenn Staat, Kreis und Gemeinden auch durch Ge-
währung von Kriegsunterstützungen ihr Möglichstes  tun, um
Not und Elend von den Angehörigen unserer tapferen Krieger
abzuwenden, so können diese Unterstützungen sich naturgemäß
nur in bestimmten Grenzen halten. Hier bietet sich den Haus-
besitzern eine schöne Gelegenheit, die Notlage der Angehörigen
unserer Krieger mit lindern zu helfen.
Zu dieser Anregung schreibt man uns noch vom Gräf-
rather Rathause:
Es wäre erfreulich, wenn die gegebene Anregung auf
recht fruchtbaren Boden fallen würde. Den Vermietern, die
ihr folgen, soll – wie unser Kriegswohlfahrtsausschuß an-
geregt hat – ein Teil der Miete dadurch gesichert werden,
daß man 10 vom Hundert der Kriegsunter-
stützung zur Deckung der Miete einbe-
halten und an die Hausbesitzer abgeführt
werden, vorausgesetzt, daß diese ihren Mietern bis zur Be-
endigung des Krieges ein Drittel der Miete er-
lassen.