31. Dezember 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 31. Dezember 1918

Eisenbahnverkehr zwischen dem Besatzungsbrückenkopf Köln und dem restlichen Deutschland sind ab dem 1. Januar 1919 nicht mehr möglich

                                          Verkehrssperre.
   Die Eisenbahndirektion Elberfeld gibt folgendes bekannt: Vom
1. Januar 1919 ab wird der Brückenkopf Köln in das besetzte links-
rheinische Gebiet einbezogen. Personen- und Güterver-
kehr zwischen dem besetzten Brückenkopfgebiet und der neutralen
Zone und darüber hinaus wird damit gesperrt. Die der
Personenbeförderung dienenden Züge verkehren nur noch bis zur
letzten Station vor der Brückenkopflinie. Fahrkarten nach dem be-
setzten Brückenkopfgebiet und darüber hinaus werden nicht mehr
ausgegeben, ebenso wird Gepäck und Expreßgut, Eilgut und Fracht-
gut dorthin nicht mehr abgefertigt.
   Nur auf den Strecken Düsseldorf-Hbf. – Düsseldorf-Reisholz –
Hilden, Vohwinkel – Ohligs, Osberghausen – Engelskirchen
verkehren einzelne, ausschließlich zur Beförderung von Arbeitern
bestimmte Züge. Ferner verkehren auch weiterhin noch die Schnell-
züge D 37/38. Diese Schnellzüge dürfen nur von Reisenden benutzt
werden, die im Besitze eines besonderen, für diese Züge gültigen
Erlaubnisscheines sind.
   Zu den Arbeiterzügen können Arbeiterfahrkarten und zu den
Schnellzügen D 37/38 Fahrkarten an solche Reisenden ausgegeben
werden, die im Besitze der Erlaubnisscheine sind. Das Nähere be-
züglich des Personenzug- und Arbeiterverkehrs vom 1. Januar 1919
ab ist aus der auf den Stationen aushängenden Bekanntmachung zu
ersehen.

29. Dezember 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 29. Dezember 1918

Eine Anordnung des britischen Militärgouverneurs bezüglich der Personalausweise und Verkehrsscheine.

          Amtliche Bekanntmachungen.
                 Bekanntmachung.
   Der britische Militärgouverneur hat folgende
Anordnung erlassen:
1.) Jeder Einwohner muß bis zum 1. Januar
im Besitze eines Personalausweises sein. Die
Personalausweise gelten bis zum 31. Januar
1919, auch ohne daß sie mit Photographie
versehen sind.
2.) Die von den Civilbehörden ausgestellten Ver-
kehrsscheine sind gültig bis zum 31. ds. Mts.
einschließlich.
3.) Einwohnern, die im Besitze ihrer Personal-
ausweise sind, ist innerhalb ihres Kreises freier
Verkehr gestattet.
Für den Verkehr bei Nacht und außerhalb
des Kreises bei Tag werden Verkehrsscheine
von der Civilbehörde ausgefertigt und müssen
die Unterschrift der britischen Militärbehörde
tragen. Die Inhaber von Verkehrsscheinen
müssen ihre Personalausweise, ohne welche
die Verkehrsscheine ungültig sind, mit sich
tragen.
4.) In Hinsicht auf den Verkehr wird der Land-
kreis Cöln als ein Teil des Stadtkreises Cöln,
der Landkreis Bonn als ein Teil des Stadt-
kreises Bonn angesehen.
5.) Scheine zum Verkehr über den Kreis hinaus
werden nur in ganz dringenden Geschäfts-
und Privatangelegenheiten ausgestellt.
 Siegburg, den 27. Dezember 1918.
                             Der Landrat.

29. Dezember 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 29. Dezember 1918

Informationen über die zugelassenen Verkehrserleichterungen werden gegeben.

   –  Der britische Militär-Gouverneur hat we-
sentliche Verkehrs-Erleichterungen zugelassen; u.
a., daß der Landkreis Bonn hinsichtlich des Ver-
kehrs als ein Teil des Stadtkreises Bonn an-
gesehen wird, daß also zum Verkehr von der
Stadt zu Orten des Landkreises Bonn und um-
gekehrt Verkehrsscheine nicht erforderlich sind.
Die städtische Behörde hat Schritte unternommen,
daß diese Verkehrserleichterung auch auf die von
den britischen Truppen besetzten Teile des Sieg-
kreises ausgedehnt wird. Im Landkreise Bonn
bleibt die Grußpflicht gegenüber den englischen
Offizieren aufrecht erhalten.

28. Dezember 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 28. Dezember 1918

Entlastung des Kreises Schleiden durch Anerkennung des Kreises Düren und Informationen zur Ausstellung von Verkehrsscheinen

Vermischtes.
Schleiden, 27. Dez[ember]. (Eingesandt.) In der
letzten Nummer des Kreisblattes wird die erfreuliche
Mitteilung gemacht, daß die britische Behörde den
Kreis Düren als einen einheitlichen Bezirk insofern
auffaßt, als das die Personalausweise im ganzen Kreise
Geltung haben und daneben ein besonderer Verkehrs-
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21. Dezember 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 21. Dezember 1918

Wegen der hohen Eisenbahnauslastung wird der zivile Reiseverkehr aufs mindeste beschränkt.

Keine Weihnachtsreisen!
   Niemand darf jetzt ohne zwingendste
   Gründe reisen! Vergnügungs-, Erholungs-,
   Urlaubsreisen müssen unbedingt unter-
   bleiben. Die Eisenbahn muss Truppen
   heimbefördern, die Städte mit Nahrungs-
   mitteln mit Kohlen, Rohstoffen versorgen. Die
   Eisenbahn kann das unbedingt Nötige für
   Demobilisation und Aufrechterhaltung der
   Wirtschaft nur leisten, wenn sie den Zivil-
   personenverkehr aufs äußerste be-
   schränkt. Niemand hat jetzt das Recht,
   sie ohne Not in Anspruch zu nehmen.

20. Dezember 1918

Stadtarchiv Troisdorf, „Kleinbahn Siegburg-Zündorf“ 1917-1930, B 759, Bl. 246

Das Rundschreiben informiert über die Freikarten für die Bahn im Jahr 1919. Der Sieglarer Bürgermeister Johann Lindlau möchte die Karten selbst abstempeln. Es wird mit einer zurückgehenden Nachfrage gerechnet, da die Lazarette aufgelöst werden.

20. Dezember 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 20. Dezember 1918

Besatzungsanordnungen für Wald, die u.a. den Verkehr mit der neutralen Zone, die Personalausweise, die Ausgangssperre und politische Versammlungen betreffen.

         Stadtgemeinde Wald.
      Bekanntmachung des britischen Ortskommandanten.
   In bezug auf die Anordnung S. S. 776 wird von der briti-
schen Militärbehörde bestimmt wie folgt:
   Betreffs Abschnitt 3: Verkehr. Bis eine neue Verordnung ver-
öffentlicht wird, ist folgendes gestattet:
   1.   die Einfuhr von Proviant in das von den britischen Truppen
         besetzte Gebiet;
   2.   die Einfuhr ins besetzte Gebiet und die Ausfuhr aus dem
         selben von wesentlichen Handelswaren;
   3.   der Verkehr in dringenden Angelegenheiten von Zivilisten
         über die Grenzen des besetzten Gebietes.
                                                   *
   Vorstehende Bekanntmachung wird hiermit zur öffentlichen
Kenntnis gebracht.

                Bekanntmachung
   Die britische Militärbehörde hat verfügt:
   1. Das Parterregeschoß einschl[ießlich] Galerie sowie der keller des
Restaurants „Deutzer Hof“ werden durch das 6. Batl. K. O. S. B.
als Bataillons-Offiziers-Messe benötigt. Das Lokal wird am
20. Dezember übernommen.
   2. Wenn ein Paß oder sonstige Erlaubnis von der britischen
Militärbehörde gewünscht wird, wende man sich an die zuständige Zivil-
behörde (Bürgermeister). Diese Behörde hat zu entscheiden, ob die
betreffende Anfrage zurückzuweisen oder der britischen Militärbe-
hörde vorzulegen ist.
   Vorstehende Anordnungen werden hiermit der Bürgerschaft zur
Kenntnis und Beachtung mitgeteilt.

      Anordnungen der britischen Behörde.
   1. Personen, die in der Zeit von 9 Uhr abends bis 5 Uhr
morgens gezwungen sind, in dringenden Fällen einen Arzt, Pastor
oder eine Hebamme zu holen, haben, wenn sie von einem britischen
Posten angehalten bezw. angerufen werden,
   a)   falls es sich z.B. um die Hinzuziehung eines Arztes oder einer
         Hebamme handelt, einfach das Wort „Doktor“,
   b)   falls ein Pastor gewünscht wird, einfach das Wort „Pastor“
         dem Posten zuzurufen, woraufhin die betreffende Person von
         dem Posten zur Polizeiwache geführt wird, die dann das
         weitere veranlaßt.
   Jeder Mißbrauch eines derartigen Zurufes wird aufs strengste
geahndet.
   2. Die bereits ausgestellten Personalausweise sollen nach neuerer
Anweisung außer der Ortsbezeichnung „Wald“ zwecks erweiterter
Gültigkeit auch noch die Ortsbezeichnung Ohligs, Haan und
Solingen-Höhscheid erhalten und sind daher zwecks Ergänzung im
eigenen Interesse der Besitzer dieser Ausweise nachträglich im
Zimmer 5 des Rathauses baldmöglichst vorzulegen.
   3. Die elektrischen Bahnen fahren bis auf weiteres seit gestern
abend (19.12.1918) wieder nach Vohwinkel und Solingen.
   4. Politische Versammlungen jeder Art sind verboten. Sonstige
Zusammenkünfte nichtpolitischen Charakters, wie von Turn-, Gesang-
vereinen und dergl[eichen], können vom Bürgermeister genehmigt werden,
sind aber von einem Polizeibeamten zu überwachen und mindestens
48 Stunden vorher bei der Polizeibehörde anzumelden.
   Wald, den 19. Dezember 1918.
                                                Der Bürgermeister: Heinrich.

20. Dezember 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 20. Dezember 1918

Die hohe Auslastung der Eisenbahn durch den Güterverkehr und die Rückführung der Truppen sowie die Reparationen an Frankreich zwingen zur fast völligen Einschränkung des zivilen Reiseverkehrs.

               Starke Einschränkung des Personenverkehrs.
   Die Eisenbahndirektion Elberfeld macht bekannt:
   Die Eisenbahn wird gegenwärtig durch die Abbeförderung der
Truppen sehr stark in Anspruch genommen. Hierzu kommt der starke
Güterverkehr zur Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln
und Brennstoffen und der Industrie mit Rohstoffen und Kohlen.
Die Bewältigung dieses gesamten Verkehrs würde schon in Friedens-
zeiten auf Schwierigkeiten stoßen, läßt sich aber jetzt aus dem Grunde
nicht mehr bewältigen, weil die Bahnanlagen und Betriebsmittel
infolge der langen Dauer des Krieges und der Unmöglichkeit einer
ordnungsmäßigen Instandhaltung an Leistungsfähigkeit bedeutend
verloren haben. Als weitere Erschwernis kommt hinzu, daß die Aus-
lieferung der großen Anzahl Lokomotiven und Wagen an Frankreich
in Ausführung begriffen ist. Aus allen diesen Gründen kann der
Verkehr im bisherigen Umfange nicht mehr bewältigt werden. Ein-
schränkungen müssen eintreten. Die Abbeförderung der Truppen in
ihre Standorte und der einzelnen Soldaten in ihre Heimat darf
keine Verzögerung erleiden. Die Versorgung der Bevölkerung mit
Lebensmitteln und Brennstoffen und der Industrie mit Rohstoffen
und Kohlen muß gesichert bleiben. Auch der Arbeiter- und Berufs-
verkehr darf zur Erhaltung des Wirtschaftslebens nicht beeinträchtigt
werden.
   Sonstige Reisen, soweit nicht ganz besonders zwingende Gründe
vorliegen, müssen zum Besten der Reisenden selbst und des ganzen
Volkes unterbleiben.
   Fahrkarten werden deshalb nur in besonders dringlichen Fällen
bei Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung, die durch die örtlich
zuständige Polizeibehörde, Handelskammer, Handwerkskammer erteilt
werden kann, verabfolgt. Nähere Auskunft erteilen die Fahrkarten-
ausgaben.

19. Dezember 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 19. Dezember 1918

Verhandlungen über die Regelung des Grenzverkehrs zwischen besetztem und unbesetztem Gebiet

   Der Verkehr zwischen dem besetzten und unbesetzten Deutschland.
      Die Regelung des gesamten Verkehrs mit den besetzten Gebieten
ist Gegenstand von augenblicklich schwebenden Verhandlungen. Es
handelt sich im den Verkehr einschließlich Personen-, Transport- und
Postverkehr zwischen dem besetzen Gebiet und dem übrigen Deutsch-
land. Man hofft, die Verhandlungen Ende dieser oder Anfang nächster
Woche zu einem glücklichen Ende führen zu können.

18. Dezember 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 18. Dezember 1918

Bestimmungen über den Güterverkehr auf dem Rhein werden veröffentlicht.

        Der Güterverkehr auf dem Rhein.
     Der Präsident der Interalliierten Binnenschiffahrts-
kommission, Oberst Meynial, erläßt folgende Bekannt-
machung über den Transport von Gütern aller Art
auf den Wasserstraßen, der der Kontrolle der Inter-
alliierten Schiffahrtskommission unterstehen: 1. Jeder
Gütertransport (Materialien, Rohstoffe, Lebensmittel
usw.) ist untersagt von Häfen des linken Rheinufers
zu denen des rechten Ufers. 2. Die Gütertransporte
(Materialien, Rohstoffe, Lebensmittel usw.) vom linken
Ufer zum linken Ufer und die vom rechten Ufer zum
linken Ufer dürfen vorläufig durchgeführt werden, eben-
so die vom rechten Ufer zum rechten Ufer. Die Inter-
alliierte Kommission für die Binnenschiffahrt verlangt
jeden Tag vor 6 Uhr abends Bericht über Schiffsbewe-
gungen und Leistungen der Umschlagsplätze während
der letzten 24 Stunden. Die Schiffsbewegungen wer-
den überwacht. 3. Der Schiffsverkehr von neutralen
Ländern nach Rheinstationen ist bis auf weiteres er-
laubt. Der Bericht über diesen Verkehr, der 1. den
Abgangshafen und die Ausladehäfen für jedes Schiff,
2. die in jedem einzelnen Hafen gelöschten Mengen um-
fassen muß, ist jeden Tag bis 6 Uhr abends einzu-
reichen, und zwar für die letzten 24 Stunden von
Mitternacht zu Mitternacht.

16. Dezember 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 16. Dezember 1918

Anordnungen des für Solingen verantwortlichen Generals der zweiten britischen Armee, Herbert Plumer, mit denen viele, das alltägliche Leben einschränkende Verbote erlassen werden.

                            Anordnungen.
   Der Feldmarschall und Oberbefehlshaber der britischen Armeen
hat durch seine Bekanntmachung vom 1. Dezember 1918 befohlen,
daß allen Anordnungen irgendwelcher in seinem Auftrage handelnden
Personen Folge geleistet werden muß.
   Ich, der Oberbefehlshaber der zweiten britischen Armee, im Auf-
trage des Oberbefehlshabers der britischen Armeen handelnd, befehle
hierdruch wie folgt:
                                             1. Wohnhäuser.
   Auf die Innenseite der Haustür von jedem Wohnhause ist eine
Liste anzuschlagen, aus der Namen, Staatsangehörigkeit, Geschlecht,
Alter und Beschäftigung jeder im Hause wohnhaften Person ersicht-
lich sind.
   Das Familienhaupt ist dafür verantwortlich, daß eine solche Liste
in genauer Form angeschlagen wird und daß alle durch Ankunft
bezw. Abgang einzelner Familienmitglieder notwendig gemachten
Aenderungen binnen 3 Stunden nach der Ankunft bezw. Abgang der
betreffenden Person in die Liste eingetragen werden.
   Falls ein Wohnhaus aus mehreren, von verschiedenen Familien
bewohnten Stockwerken besteht, ist eine Sonderliste für jedes Stock-
werk zu führen. Diese Liste ist auf die Innenseite der Tür der Woh-
nung und auch auf die Innenseite der Haustür des Gebäudes anzu-
schlagen. Das Haupt jeder Familie ist für das Anschlagen der Liste
verantwortlich.
   Niemand darf ohne die Erlaubnis der britischen Militärbehörde
seine Wohnung wechseln.

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23. November 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 23. November 1918

Einstellung der D-Züge auf Grund der Rückführung der heimkehrenden Soldaten

– (Einstellung sämtlicher D[urchgangs]-Züge.) Die Zurück-
führung des Heeres aus dem Westen und Osten wird,
wie die Berliner Eisenbahndirektion mitteilt, ein-
schneidende Veränderungen im Reiseverkehr zur Folge
haben. Die D[urchgangs]-Züge werden von heute an ganz auf-
gehoben. Der Verkehr wird nur durch eine beschränkte
Anzahl von Personenzügen aufrechterhalten werden.
Auch im Güterverkehr werden Einschränkungen er-
folgen, doch wird der Lebensmittel- und Kohlen-
transport unter allen Umständen aufrechterhalten
bleiben. Der Postverkehr dürfte voraussichtlich unter
der Betriebseinschränkung der Eisenbahnen ebenfalls
leiden.

13. November 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 13. November 1918

Die meisten Züge sind auf Grund von Mangel an Heizmitteln  unbeheizt

Schleiden, 7 Nov[ember]. Wie im vorigen Winter,
so muß auch während des kommenden Winters die
Heizung der Züge aus Mangel des hierzu nötigen
Materials eingeschränkt werden. Es können bekannt-
lich nur die Fernpersonenzüge geheizt werden, jedoch
ist auch bei ihnen nicht immer auf ausreichende Hei-
zung wie in Friedenszeiten zu rechnen. Die Staats-
bahnverwaltung richtet daher an das reisende Publikum
die dringende Aufforderung, sich bei kälterem Wetter,
soweit angängig, ausreichend mit Winterschutzkleidung
und Decken zu versehen.

8. November 1918

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Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 8. November 1918 

Ausfall von Zügen der Eisenbahn  

   Wegen der noch immer bestehenden ernsten
Schwierigkeiten der Betriebslage fallen weiter-
hin noch folgende Züge aus: Pz. 640 Cöln ab
7,45 R. Betzdorf an 10.31 R. – Pz. 635 (W)
Betzdorf ab 9,20 B. Cöln an 11,58 B.
Die Wagenzahl der noch verbleibenden Züge
muß mit Rücksicht auf die Leistungsfähigkeit der
Lokomotiven und wegen der Heizung möglichst
eingeschränkt werden; diese Züge haben in erster
Linie dem Berufs- und dringendsten Reisever-
kehr zu dienen. Es wird deshalb wiederholt
und auf das dringendste ersucht, alle nicht
unbedingt nötigen Reisen zu unterlassen, da
andernfalls noch einschneidendere Maßnahmen
zur Einschränkung des Personenverkehrs nicht
zu vermeiden sind.
        Kgl. Eisenbahndirektion Frankfurt (M.)