Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 30. Januar 1916
Verjährungsfristen werden verlängert.
– Die Verjährungsfrist der ärztlichen
Forderungen aus den Jahren 1912 und
1913 ist, wie die Deutsche medizinische
Wochenschrift meldet, im Hinblick auf die
Kriegsverhältnisse durch Bundesratsverfü-
gung bis zum Schluß des Jahres 1916
hinausgeschoben worden.