Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 11. August 1918
Das Tanzverbot lässt sich schwer umsetzen, da das Aufsichtspersonal fehlt.
– Das Tanzverbot. Eine Eingabe des Ver-
eins der Saal- und Konzertlokalinhaber Leip-
zigs an das Generalkommando des 19. Armee-
korps forderte die Aufhebung des Tanzver-
bots. Der Kommandierende General erklärt
in seiner Antwort, daß die Mehrzahl der Gut-
achten sich gegen eine Aufhebung des Tanzver-
botes ausgesprochen habe. Fast sämtliche maß-
gebenden Persönlichkeiten bezweifeln, daß die
von den Wirten vorgeschlagenen Schutzmaßnah-
men sich durchführen lassen, weil es an Auf-
sichtspersonal fehlt und weil die Wirte selbst
gar nicht in der Lage sind, für die strenge
Durchführung persönlich zu haften. Während
man draußen kämpft, tanzt man drinnen nicht.