11. August 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 11. August 1918 

Das Tanzverbot lässt sich schwer umsetzen, da das Aufsichtspersonal fehlt.

    –  Das Tanzverbot. Eine Eingabe des Ver-
eins der Saal- und Konzertlokalinhaber Leip-
zigs an das Generalkommando des 19. Armee-
korps forderte die Aufhebung des Tanzver-
bots. Der Kommandierende General erklärt
in seiner Antwort, daß die Mehrzahl der Gut-
achten sich gegen eine Aufhebung des Tanzver-
botes ausgesprochen habe. Fast sämtliche maß-
gebenden Persönlichkeiten bezweifeln, daß die
von den Wirten vorgeschlagenen Schutzmaßnah-
men sich durchführen lassen, weil es an Auf-
sichtspersonal fehlt und weil die Wirte selbst
gar nicht in der Lage sind, für die strenge
Durchführung persönlich zu haften. Während
man draußen kämpft, tanzt man drinnen nicht.

13. Mai 1917

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 13. Mai 1917

Vergnügungsfahrten mit Motorbooten werden verboten.  

     –  Keine Motorboot-Vergnügungsfahr-
ten. Der Regierungspräsident in Potsdam
teilt mit, daß die Zulassung von Motorboo-
ten zu Erholungsfahrten, wie sie im vorigen
Jahre, bis auf weiteres nicht möglich ist.
Der Grund für diese Maßnahmen ist die
Knappheit an Betriebsstoffen, die diese Boo-
te verbrauchen.

12. August 1914

1914 08 12-1

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 12. August 1914

Wenige Tage nach Kriegsbeginn werden Lustbarkeiten als nicht angemessen dargestellt.

Hilden, 12. August. In einer amtlichen Bekanntmachung der Regierung wird darauf hingewiesen, daß Vergnügungen leichter Art (tolle Possen, Tanzlokale, Tingeltangel usw.) dem Ernst der Zeit wenig entsprechen. Auch könnte das dafür ausgegebene Geld besser verwendet werden. Die patriotische Gesinnung des deutschen Volkes würde schon das richtige Maßhalten lehren.