21. September 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 21. September 1917

Der Verein zur Wahrung kaufmännischer Interessen und Rechte
(e. V.) Solingen nimmt Stellung zu Ladenöffnungszeiten und den Möglichkeiten, Licht- und Kohleverbrauch einzuschränken

Zur Frage der weiteren Einschränkung des
  Licht- und Kohlenverbrauchs in offenen
                Verkaufsstellen.
hat der Verein zur Wahrung kaufmännischer Interessen und Rechte
(e. V.), Solingen, sich den zuständigen Stellen gegenüber wie folgt
gutachtlich geäußert:

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7. April 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 7. April 1917

In diesem Jahr sind die meisten Solinger Geschäfte auch am Ostermontag geschlossen

Die Stempelstelle des Bekleidungsamts
   ist am 2. Ostertage(gleich wie am 1. Festtage)
           geschlossen.
Die massgebenden Firmen der Web-, Wirk- und Strickwaren-,
Bekleidungs- und Schuhbranche, sowie der meisten übrigen
          Branchen halten ihre
Geschäfte auch am 2. Ostertage geschlossen.
Verein zur Wahrung kaufm[ännischer] Interessen und Rechte,
         Solingen.

2. Februar 1917

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 2. Februar 1917

Die Zweckentfremdung von Biberstoffen bereitet Sorgen

   Solingen. Keinen Biberstoff als Schrubb-
tücher verwenden. Der Verein zur Wahrung kauf-
männischer Interessen und Rechte (E.V.), Solingen, schreibt
uns: Es ist von mehreren Geschäftsinhabern beobachtet wor-
den, daß in der letzten Zeit auffallend oft in den Geschäften
Biberstoffabschnitte gefordert wurden, wie sie
sonst gewöhnlich als Kindertücher, als Wickeltücher und der-
gleichen verwendet wurden. Angeblich sollen die jetzt so häufig
verlangten Abschnitte auch diesem letzteren Zweck dienen, es
konnte jedoch festgestellt werden, daß sie nicht selten die
teueren Schrubbtücher zu ersetzen bestimmt
waren. Das ist bei der Knappheit unserer Stoffe so unwirt-
schaftlich, wie [es] nur sein kann, schädigt auch die minder-
bemittelten Bevölkerungskreise, die die noch verhältnis-
mäßig billigen Biberstoffe für Bekleidungszwecke und als
Kindertücher kaufen müssen. Es gibt noch Schrubbtücher zu
kaufen, wenn es auch Kriegsware und ihr Preis leider ziem-
lich hoch ist; wer sie nicht kaufen mag und kann, findet sicher
in seinen eigenen Beständen noch ein altes Stück groben Stoff,
das als Schrubbtuch verwendet werden kann. Wir bitten die
Geschäftsinhaber, ihr Augenmerk auf derartige Einkäufe zu
richten und nach Möglichkeit zu verhindern, daß Kindertücher
als Schrubbtücher gekauft werden. Die noch vorhandenen
geringen Mengen an Biberstoff sollen ihrem wirklichen Zwecke
zugeführt werden.

5. Januar 1917

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 5. Januar 1917

Neue Bestimmungen der Reichsbekleidungsstelleregeln den Verkauf von Kleidung und Schuhen

         Die neuen 10 Gebote der Reichs
                    bekleidungsstelle
   Der Verein zur Wahrung kaufmännischer Interessen und
Rechte (E. V.), Solingen, schreibt uns:
   Nicht weniger als 10 neue Verordnungen, Bekannt-
machungen und Ausführungsanweisungen über die Rege-
lung des Verkehrs mit Bekleidungsstücken
für die bürgerliche Bevölkerung sind in den letzten
Tagen des alten Jahres erschienen und inzwischen auch in
Kraft getreten. Diese amtlichen Verlautbarungen des Bundes-
rats und der Reichsbekleidungsstelle haben Gesetzeskraft, sind
also von allen beteiligten Kreisen zu beachten. Sie füllen
mehrere Bogen des „Reichsanzeigers“ und der „Mitteilungen
der Reichsbekleidungsstelle“, es kann daher den Tageszeitungen
nicht zugemutet werden, daß sie den schier endlosen Bandwurm
von Bestimmungen im Wortlaute abdrucken; da aber anderseits
Unkenntnis des Gesetzes nicht vor Strafe schützt, soll
hier versucht werden, das Wichtigste der neuen Bekannt-
machungen, soweit es für den weiten Kreis der Beteiligten
und für die Allgemeinheit Interesse hat, kurz zusammengefaßt
wiederzugeben. Wir entsprechen damit zugleich einer An-
regung der örtlichen Verwaltungsbehörde.

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30. November 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 30. November 1916

Der Einzelhandel in Solingen soll den zu erwartenden behördlichen Maßnahmen zum Stromsparen durch freiwillige Einschränkungen z.B. bei der Schaufensterbeleuchtung schon jetzt entsprechen

                             Weniger Licht.
   Der Verein zur Wahrung kaufmännischer Interessen und Rechte
(e. V.), Solingen schreibt uns:
   Verordnungen über die Einschränkung des Lichtverbrauches stehen
bevor; im Regierungsbezirk Düsseldorf sind die behördlichen Maß-
nahmen noch vor dem Erlaß der in Vorbereitung befindlichen
Bundesratsverordnung zu erwarten. Die von den Ladenbesitzern
schon freiwillig vorgenommene Einschränkung des elektrischen Strom-
verbrauchs muß daher noch weiter ausgedehnt werden, unsere In-
dustriebetriebe, auch die Solinger, leiden bereits unter der beschränk-
ten Lieferungsfähigkeit des Rheinisch-Westfälischen Elektrizitätswerkes.
Das darf nicht sein, unsere industriellen Betriebe müssen voll in
Tätigkeit bleiben, dazu beizutragen, ist jeder Ladenbesitzer in der
Lage, indem er freiwillig sich Beschränkungen im Stromverbrauch auf-
erlegt, besonders in der Schaufensterbeleuchtung. Die zu erwartenden
Zwangsmaßnahmen werden um so empfindlicher sein, je weniger die
Geschäftswelt diesem Rate folgt. Bestimmt zu erwarten ist im Re-
gierungsbezirk Düsseldorf das Verbot der Beleuchtung der Geschäfte
und Schaufenster vor 8½ Uhr morgens. Verzichte also jeder
schon vorher auf die Beleuchtung während dieser Zeit. Auch abends
kann die Schaufensterbeleuchtung noch mehr eingeschränkt werden.
Auch in dieser Hinsicht sind Maßnahmen bestimmt zu erwarten, wobei
die Samstage und die freigegebenen Sonntage vor Weihnachten
jedenfalls ausgenommen werden.
   Für uns in Solingen handelt es sich in der Hauptsache darum,
den elektrischen Stromverbrauch einzuschränken.
In der Gasversorgung sind wir ja von der Kohlenzufuhr unab-
hängig, da wir Ferngas beziehen, daß am Orte der Kohlengewinnung
erzeugt wird.

11. Oktober 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 11. Oktober 1916

Aufruf an die Hausfrauen: Einkaufstüten und Einwickelpapier mehrfach verwenden

   Solingen. An unsere Hausfrauen richtet der Verein zur
Wahrung kaufmännischer Interessen und Rechte (e. V.), Solingen, die
Bitte, die leeren Tüten nicht als wertlos wegzuwerfen,
sondern aufzubewahren und beim nächsten Einkauf dem Händler zu-
rückzubringen, damit dieser sie noch einmal füllen kann. Abgesehen
davon, daß der Kleinhändler heute an manchen Artikeln, die im
Kleinen ausgewogen werden, kaum etwas verdient und der hohe
Tütenpreis daher bei den Unkosten eine bedeutende Rolle spielt, sind
jetzt Tüten und Einwickelpapier rar und häufig nicht zu beschaffen.
Wie mit den Tüten, so ist es auch mit dem Einschlag- und Einwickel-
papier. Auch dies läßt sich nicht selten zweimal verwenden; bei
manchen Waren, die früher stets im Topf oder Teller beim Kauf-
mann geholt wurden, sollten unsere Hausfrauen zweckmäßiger wieder
zu dem alten Brauch zurückkehren. Wer hat denn beispielsweise früher
[Text bricht hier unvermittelt ab]

8. August 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 8. August 1916

Wie funktioniert der Kleider-Bezugsschein in Solingen?

      Der Kleider-Bezugsschein
ist von heute ab auch bei uns zu haben, ebenso wird die
städtische Bekleidungsstelle in dem früheren Geschäfts-
hause der Firma Gaertner, mittlere Kaiserstraße, von heute
ab in den Dienststunden geöffnet sein. Wir verweisen auf die in der
heutigen Nummer dieser Zeitung veröffentlichte Bekanntmachung
des Oberbürgermeisters und bemerken, daß die städtische Bekleidungs-
stelle zur Auskunftserteilung in Bezugsscheinangelegenheiten gerne
bereit ist. Bezugsscheine sind in sämtlichen der in Frage
kommenden Geschäfte zu haben, sie können aber auch in der Be-
kleidungsstelle in Empfang genommen werden.

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31. Juli 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 31. Juli 1916

Die neuen amtlichen Maßnahmen zur Sicherstellung der Bekleidung und wie sie in Solingen umgesetzt werden sollen

Bestandsaufnahme in Web-, Wirk- und
       Strickwaren. – Die Kleiderkarte.
   Vom Verein zur Wahrung kaufmännischer Interessen und
Rechte (e. V.), Solingen, wird uns geschrieben:
   Der 1. August ist für das gesamte Bekleidungs-
gewerbe ein Tag von schwerwiegender Bedeutung: er bringt zu-
nächst eine allgemeine Bestandsaufnahme, die unsere
gesamten Vorräte an Web-, Wirk-, und Strickwaren er-
fassen soll, und ferner das Inkrafttreten der Kleider-
karte. Diese beiden neuen Kriegsmaßnahmen haben zwar ein und
dasselbe Ziel: Die Sicherstellung der Bekleidung für die bürgerliche,
insbesondere für die minderbemittelte Bevölkerung, ihre Aus-
führung ist aber – was die Geschäftswelt der Branche vor
allem beachten möge – vollständig von einander getrennt. Die Be-
standsaufnahme wird alle vorhandenen Vorräte, die auf den
Meldekarten in den einzelnen Gruppen benannt sind, erfassen (vergl[eiche]
die heutige Bekanntmachung des Oberbürgermeisters), während die
Kleiderkarte, der Bezugsschein zur Entnahme von Bekleidungs-
stücken und Stoffen, nur für bestimmte, besonders zu streckende
Waren – für diese aber unbedingt! – erforderlich ist. Was ohne
Bezugsschein gekauft werden kann, ist mehrfach von den Zeitungen
veröffentlicht worden; Geschäftsleute, die noch nicht hierüber unter-
richtet sein sollten, können die Freiliste von unserm Verein auf
schriftliche Bestellung beziehen, auch wenn sie unserm Verein
nicht angehören sollten.

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9. Juni 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 9. Juni 1916

„Vollständige Sonntagsruhe“gilt am ersten Pfingsttag

    Sonntagsruhe an den Pfingsttagen.
   Der Verein zur Wahrung kaufmännischer Interessen und
Rechte (e. V.), Solingen, macht die Käufer darauf aufmerksam,
daß am ersten Pfingsttage in den offenen Verkaufsstellen
vollständige Sonntagsruhe herrscht. Am zweiten
Pfingsttage sind die Verkaufsstellen wie an den Sonntagen
geöffnet.

17. Dezember 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 17. Dezember 1915

Appell an die Solinger Geschäftsleute, am zweiten Weihnachtstage ihr Geschäft geschlossen zu halten

Ladenschluß am zweiten Weihnachtstage
   Vom Verein zur Wahrung kaufmännischer Interessen und
Rechte (e. V.) Solingen wird uns geschrieben :
Das Ortsstatut über die Sonn- und Feiertagsruhe im
Handelsgewerbe vom Jahre 1913 ist bekanntlich insoweit für
ungültig erklärt worden, als es die zweiten Oster-, Pfingst-,
und Weihnachtstage den ersten Festtagen gleichstellen wollte. Für
den zweiten Weihnachtstage gelten infolgedessen in Solingen wie
überall die gleichen Bestimmungen über den Geschäftsverkehr
in offenen Verkaufsstellen wie an jedem gewöhnlichen Sonn-
tage. Wie unser Verein schon damals, als er das Ortsstatut
anfocht, erklärte, daß sein Vorgehen sich nicht gegen die Ge-
schäftsruhe am zweiten Weihnachtstage richte, so möchte
er auch heute wieder an alle Geschäftsinhaber die dringende
Bitte richten, am zweiten Weihnachtstage auf das Recht des
Offenhaltens der Verkaufsstellen zu verzichten und die Ge-
schäfte am ersten und zweiten Weihnachtstage geschlossen zu
halten. Das ist in allen Gewerbezweigen – mit Ausnahme
vielleicht der Lebensmittelgeschäfte – möglich, und auf das,
was in dieser Hinsicht möglich ist, sollte keiner verzichten. Die
Weihnachtstage sollten für Geschäftsinhaber und für die An-
gestellten wirkliche Ruhetage sein, auch wenn in diesem Jahre
das Weihnachtsgeschäft nicht die Aufregung und Anstrengung
Der Kräfte wie in früheren Jahren brachte. Also nochmals:
      Am zweiten Weihnachtstage sollen gleich wie am
      ersten, alle Geschäfte geschlossen bleiben.

2. Dezember 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 2. Dezember 1915

Warnung vor vermeintlich günstigen Haustürgeschäften bei Hausieren und Reisenden

Wäsche-, Stoff- und Bilderreisende.
haben in manchen Familien schon Aerger und Verdruß gebracht, und
doch finden sie immer noch Leichtgläubige, die sich durch ihre ver-
lockenden Angebote bestimmen lassen, ein ,,künstlerisch ausgeführtes
Porträt“, eine „unverwüstliche Trikotwäsche mit 5- bis 6jähriger
Garantie“ oder einen ,,spottbilligen Anzugstoff für 10 bis 12 Mark“
zu kaufen oder zu bestellen. Gerade jetzt, um die Weihnachtszeit,
tauchen sie überall, namentlich auf den ,,Höfen“ und in den Hof-
stätten auf, um ihre ,,billigen“ Waren an den Mann oder vielmehr
an die Frau zu bringen und den Leuten das Geld für minder-
wertige Waren aus der Tasche zu locken. Gewiß nicht alle Hausierer
und Reisende sind Betrüger, aber all den unbekannten billigen
Jakoben, die mit den genannten oder mit anderen Waren hau-
sieren gehen, sollten unsere Hausfrauen Mißtrauen entgegenbringen.
Erst wenn es zu spät ist, merken sie, daß der ,,billige“ Gelegenheits-
kauf der teuerste Einkauf war, den sie je machten.

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