24. April 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 24. April 1918

Umfangreiche Hinweise zu Verdunkelungs- und anderen Schutzmaßnahmen bei Fliegeralarm

                           Die Abblendung.
   Von militärischer Seite ist erneut darauf hingewiesen
worden, daß die Verdunkelungsmaßnahmen in der Stadt,
namentlich die der Privathäuser usw. vielfach noch immer
nicht genügend durchgeführt sind. Die Abdunkelung soll dem
feindlichen Flieger die Orientierung erschweren und damit un-
möglich machen, sein Ziel zu erreichen. Tatsächlich haben
bereits mehrfach feindliche Flieger durch die im Westen völlig
durchgeführte Verdunkelung die Orientierung derart verloren,
daß sie innerhalb unserer Linien landeten. Andererseits sind
vielfach Bomben auf militärisch und wirtschaftlich ganz be-
deutungslose Stellen abgeworfen worden, nur weil diese hell
erleuchtet waren. Die Verdunkelung vermindert also auch die

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16. April 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 16. April 1918

Einwände gegen die Verdunkelungsmaßnahmen und ihre Erwiderung

                          Zur Verdunkelung.
   Die Einwendungen gegen die auf militärische Anordnung hin
vorgenommenen Verdunkelungsmaßnahmen wollen noch immer nicht
verstummen. Es wird vor allem zum Ausdruck gebracht, daß von
den Privatleuten eine völlige Abblendung der Lichtquellen gefordert
sei, während die industriellen Anlagen und die Eisenbahnen in hellem
Lichte erstrahlten, wodurch die Abblendung der Privatwohnungen
und die starke Einschränkung der Straßenbeleuchtung wertlos würde.
   Demgegenüber wird von militärischer Seite darauf hingewiesen,
daß auch die Industrie und die Eisenbahnen verpflichtet sind, ihre
gesamte Beleuchtung entsprechend abzublenden, um dem feindlichen
Flieger die Fernorientierung zu nehmen. Die Durchführung dieser
Maßnahme erfordert jedoch bei der Schwierigkeit in der Beschaffung
der hierzu benötigten Werkstoffe und Arbeitskräfte mit Rücksicht auf
die große Zahl der in Frage kommenden Lichtquellen naturgemäß
längere Zeit. Anderseits wird der Industrie durch rechtzeitige

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31. Oktober 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 31. Oktober 1917

Anordnung der Verdunkelung zum Schutz vor Fliegerangriffen

Vermischtes.
Schleiden, 29. Okt[ober]. Es wird auf die im
Kreisblatt vom 10. Oktober 1917 Nummer 81 ver-
öffentlichte Polizeiverordnung des Herrn Regierungs-
Präsidenten vom 25. September 1917 aufmerksam
gemacht. Die strenge Durchführung der Verdunkelung
zum Schutze gegen Luftangriffe mag in rein ländlichen
Verhältnissen, wie sie der Kreis Schleiden aufweist,
nicht ohne weiteres jedem einleuchten. Sie ist aber
durchaus geboten, weil es sich weniger darum handelt,
feindlichen Fliegern ein Angriffsziel zu bieten als
vielmehr ihnen die Möglichkeit zu nehmen, sich bei
Nacht im Gelände zurechtzufinden. Die Summe des
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18. Oktober 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 18. Oktober 1917

In Höhscheid bleiben auf Weisung des Bürgermeisters sämtliche Straßenlaternen als Verdunklungsmaßnahme zum Schutz vor Fliegerangriffen ausgeschaltet

   Höhscheid. Der Mond, Höhscheids Lichtquelle. Unser
Bürgermeister hat die Anordnung des Generalkommandos wegen des
Verdunkelns der Straßen und Häuser zur Eindämmung der Flieger-
gefahr buchstäblich genommen und angeordnet, daß sämtliche
Straßenlaternen ihr Licht nicht mehr leuchten lassen sollen. So
herrscht denn jetzt auf den Straßen Höhscheids tiefe Finsternis und
was das zu bedeuten hat, weiß jeder, der den Zustand unserer Stra-
ßen und Wege kennt. Dieser Mißstand gab dem Genossen Kleist
gestern Anlaß, an den Bürgermeister die Forderung zu richten, ähn-
liche wie in den Nachbargemeinden die Straßenlaternen abzublenden,
die Laternen aber während der Abendstunden brennen zu lassen. Ge-
nosse Kleist führte begründend aus, unter Umständen könne der jetzige
Zustand genau so verhängnisvoll werden, wie ein Fliegerangriff. Der
Bürgermeister lehnte aber jeden Einspruch des Stadtverordneten-
kollegiums gegen seine Anordnung ab und berief sich auf sein Amt
als oberster Polizeibeamter der Gemeinde, dem die Stadt-
verordneten keine Vorschriften zu machen hätten. Er berief sich auf
den bekannten Kautschukparagraphen, der von der Ordnung und –
Sicherheit (!!!) handelt. Von Sicherheit hätte der Bürgermeister nun
nicht sprechen sollen, denn die wird durch das totale Verdunkeln der
Straßen nicht gehoben. Der Dreh auf den bald wieder zunehmenden
Mond kann auch nicht durchschlagen, denn die Herrlichkeit dauert
nicht lange. Uebrigens scheint es sich bei der bürgermeisterlichen Mond
Verordnung mehr um Ersparnisse an Gas zu handeln, als um eine
wirkliche Abwendung der Fliegergefahr. Wer von hoher Stelle aus
unsere Gegend des Abends betrachtet, wir[d] finden, daß von einem
Verdunkeln gar keine Rede sein kann. Das Lichtermeer erstrahlt in
fast ungetrübter Helle, bis es gegen 11 Uhr abends nach und nach
von selbst erlischt. Die Abblendung der Fenster kann meistens beim
besten Willen wegen des dazu nötigen Stoffes nicht erfolgen.