26. Oktober 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 26. Oktober 1918

Wer wegen nicht ausreichender Verdunkelungsmaßnahmen stirbt, ist häufig selber Schuld.

                       Feindliche Fliegerangriffe.
   Auf Grund einer vorliegenden Zusammenstellung der im
Monat August durch Angriffe feindlicher Flieger auf das Hei-
matgebiet entstandenen außerordentlich bedauerlichen Verluste
an Menschenleben wird nochmals auf die bestehenden Ver-
dunkelungsmaßnahmen aufmerksam gemacht. Es zeigt sich in
vielen Fällen, daß die Vorschriften, auch beim Verhalten bei
Fliegerangriffen, teils aus Unvernunft, teils aus Gleichgültig-
keit, nicht annähernd genügend befolgt werden, und trägt da-
durch die Bevölkerung häufig selbst einen großen Teil Schuld
an den großen eigenen Verlusten.

25. September 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 25. September 1918

Die Verdunkelung muss zum Schutz vor Fliegerangriffen überall eingehalten werden. Die Polizei wird dies streng kontrollieren.

  Verdunkelungsmaßnahmen gegen Angriffe aus der Luft.
      Auf Grund einer Verfügung des stellv[ertretenden] Generalkommandos
in Münster müssen alle Oeffnungen (Fenster, Türen, Ober-
lichter usw.) von künstlich erhellten Innenräumen (Wohn-
räumen, also auch Treppenflure, Werkstätten, Fabriken, Gast-
häuser, Kaufläden usw.) und zwar ohne Rücksicht darauf, ob sie
nach der Straße oder nach den Hofräumen, Gärten usw. be-
legen sind, nach dem Eintritt der Dunkelheit mit dicht-
schließenden Verkleidungen versehen werden. Sofern letztere
nicht lichtundurchlässig sind (Fensterläden, Rolläden usw.)
müssen sie aus dunkelfarbigen Stoffen bestehen, oder die
Fenster pp. mit dunklem Anstrich versehen werden. Verboten
ist auch jede Außenbeleuchtung von Geschäften, Warenhäusern,
Theatern, Lichtspielhäusern, Gastwirtschaften, Kaffeehäusern,
Privathäusern und dergleichen. Die Durchführung dieser Ver-
dunkelungsmaßnahmen gegen feindliche Fliegerangriffe wird
aber von einem großen Teil der Bürgerschaft und Werke
mangelhaft bezw. überhaupt nicht erfüllt. Nachdem mehrfach
öffentlich bekanntgegebene Warnungen bei einzelnen Be-
wohnern erfolglos geblieben sind, wird nochmals dringend
darauf aufmerksam gemacht, daß in Zukunft gegen diejenigen
Personen, welche den diesbezüglichen behördlichen Anord-
nungen nunmehr keine Folge leisten, mit strengen Strafen
vorgegangen wird. Die Polizeiorgane sind streng angewiesen,
jede Zuwiderhandlung zur Anzeige zu bringen.

29. Mai 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 29. Mai 1918

Verhaltensvorschriften im Umgang mit Fliegerangriffen

– Die nunmehr einsetzenden hellen Sommernächte
veranlassen manchen, sich auch bei Dunkelheit länger
draußen aufzuhalten als bisher. Es sei darum erneut
auf das Verhalten bei Fliegeralarm und Angriffen
hingewiesen und darauf aufmerksam gemacht, daß bei
derartigen Anlässen jeder sofort Straßen und öffent-
liche Plätze verläßt und Deckung in Häusern und
Kellern sucht, auch innerhalb der Wohnungen sich von
Fenstern und Oeffnungen fernhält. Die Durchführung
der Verdunkelungsvorschriften ist trotz der Helligkeit
der Sommernächte notwendig, da gerade bei hellen
Nächten die sich abhebenden künstlichen Lichter einen
ausgezeichneten Richtungspunkt geben.

27. Februar 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 27. Februar 1918

Die Verdunkelung bei Luftangriffen

             Die Notwendigkeit der Verdunkelung.
   Bei einem der letzten feindlichen Luftangriffe auf die Stadt
Freiburg ist von den zur Abwehr aufgestiegenen Flugzeugen
festgestellt worden, daß die Bewohner bei der Alarmierung, bei
ihrer Flucht in die Keller, die Zimmer beleuchteten, so daß
plötzliche Erhellung des Stadtbilds eintrat, wodurch dem
angreifenden Gegner die Möglichkeit gegeben wurde, sich zu
orientieren und zu einem gezielten Bombenabwurf zu gelangen.
Die Bevölkerung wird daher erneut auf die Notwendigkeit der
Verdunkelung und auf die Gefahren aufmerksam gemacht, die
die Verstärkung der Lichtquellen bei einem feindlichen Flieger-
angriff mit sich bringt.

30. Januar 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 30. Januar 1918

Wegen der Verdunklungsmaßnahmen müssen Fuhrwerke und Fahrräder beleuchtet werden

                     Laternen an Fuhrwerke.
   Die Fuhrwerkbesitzer und Radfahrer werden im Hinblick
auf die Verdunklungsmaßnahmen besonders darauf hinge-
wiesen, daß sie innerhalb größerer Ortschaften stets ihr Fuhr-
werk zu beleuchten haben. Zur Vermeidung von Zwischenfällen
wird es sich für Fahrleiter und Fußgänger empfehlen, nur auf
der rechten Seite der Straße zu gehen.

11. Dezember 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 11. Dezember 1917

Verstöße gegen die bisher nicht oder unzureichend befolgten Verdunkelungsanordnungen sollen zukünftig strenger geahndet werden.“

        Feindliche Fliegerangriffe.
   Amtlich wird uns geschrieben:
   Die Durchführung der Verdunkelungsmaßnahmen gegen feind-
liche Fliegerangriffe wird von einem großen Teil der Bürgerschaft
und der Werke sehr mangelhaft oder überhaupt nicht erfüllt.
In Zukunft wird gegen Personen, die den diesbezüglichen behördlichen
Anordnungen keine Folge leisten, mit Strafen vorgegangen werden.
   Die Polizeiorgane sind streng angewiesen, jede Zuwiderhandlung
zur Anzeige zu bringen.

27. Oktober 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 27. Oktober 1917

In Ohligs wird die angeordnete Verdunkelung gegen Fliegergefahr nur unuzureichend beachtet.

   Ohligs. Abblenden wegen Fliegergefahr!
Die Polizeibehörde läßt erneut darauf hinweisen, daß die An-
ordnung des Generalkommandos wegen des Abblendens der
Fenster der bestehenden Fliegergefahr wegen nicht genügend
beachtet wird. In den letzten Tagen sind deshalb eine ganze
Anzahl Inhaber von Wohnungen zur Anzeige gelangt, so daß
sich demnächst ein Regen von Strafbefehlen über sie ergießen
wird.

26. September 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 26. September 1917

Anordnung weiterer Verdunkelungsmaßnahmen wegen möglicher feindlicher Fliegerangriffe und die Folgen für den Straßenverkehr

      Beleuchtungseinschränkung wegen
                        Fliegergefahr.
   Mit Rücksicht auf die Möglichkeit gesteigerter Angriffstätigkeit
feindlicher Flieger ist eine Anordnung erlassen worden, wonach die
öffentliche Beleuchtung noch mehr als bisher eingeschränkt wird. Da-
nach haben Geschäfte, Warenhäuser, Theater, Kinos, Hotels, Restau-
rants, Cafés, Privathäuser, Privatwohnungen und dergleichen jeg-
liche Außenbeleuchtung zu unterlassen. Die Innenbeleuchtung ist
nicht nur nach der Straße, sondern in gleicher Weise auch nach der
Rückseite abzublenden. Hierzu dienen Vorhänge, Rolläden, dunkel-
blauer Anstrich der Fensterscheiben und mit dunklen Tapeten oder
dunkelblau angestrichenem Papier bespannte Lattenrahmen. Sofern
diese Verkleidungen nicht lichtundurchlässig sind, müssen die Licht-
stellen so abgeblendet oder aufgestellt werden, dass die Beleuchtung
von draußen nicht gesehen wird. Fuhrwerke und Radfahrer haben
wegen der nunmehr entstehenden größeren Verkehrsunsicherheit inner-
halb der größeren Ortschaften stets ihre Fuhrwerke zu beleuchten. Auf
die genaue Innehaltung der Vorschriften über Rechtsausweichen und
Linksüberholen wird besonders hingewiesen. Fuhrwerksleiter und
Radfahrer haben stets die rechte Straßenseite bei Dunkelheit einzu-
halten, insbesondere beim Einbiegen aus einer Straße in die andere
und nicht nur bei einer bevorstehenden Begegnung.

14. September 1917

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 14. September 1917

Es sind Vorkehrungen gegen Fliegerangriffe in Siegburg zu treffen.

   – Schutz gegen feindliche Fliegerangriffe.
Mit einer allmählich nach Zahl und Ausdeh-
nung zunehmenden Angriffstätigkeit der
feindlichen Luftstreitkräfte gegen unser Hei-
matgebiet insbesondere durch nächtliche An-
griffe gegen unsere wichtigsten Industriege-
biete, muß, wenn derartige Angriffe auch
nicht wahrscheinlich sind, immerhin gerech-
net werden, Es gilt daher Vorkehrungen
zu treffen. Als eine der bestbewährtesten
Vorkehrung hat sich eine streng durchgeführte
Verdunkelung ganzer Zonen erwiesen. Da-
durch verliert der Flieger die Richtung nach
seinem Ziel. Trier, Saarbrücken, Frank-
furt a. M. sind schon in diese Verdunke-
lungszone gefallen, und nunmehr wird auch
der ganze Regierungsbezirk Cöln, also auch

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