16. August 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 16. August 1918

In Sachsen werden Gänse und Enten geraubt. Ein Gemeindearbeiter versucht dabei einen Räuber aufzuhalten und verliert dabei ein Ohr.

Räuberromantik im Kriege.
Aus der Gegend Delitsch wird berichtet: Zwei
Raubgesellen mit Luftgewehren bewaffnet fuhren
auf Fahrrädern auf verschiedene Gutshöfe in
Reibnitz und erlegten schießgewand die stattlichen
Gänse und Enten. Nachdem sie ihre Beute im
Rucksack verstaut hatten, ohne daß die verdutzten
Bewohner sie an ihren Räubereien verhindern
konnten, fuhren sie von dannen. Ein Reibitzer
Gemeindebearbeiter versuchten den Räubern den
Rückzug zu verlegen und er kam mit einem der
Räuber ins Handgemenge. Bei dem Ringen biß
der Spitzbube dem Reibitzer glatt das eine Ohr ab.
Als Gegenleistung mußte der Räuber ebenfalls
ein Ohr auf dem Kampfplatze zurücklassen. Die
Verbrecher entkamen.

20. Mai 1917

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Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 20. Mai 1917 

Kriegsverbrecher in Sieglar! 

     Sieglar, 18. Mai.     Lesen sie die Zei-
tung, dann wissen sie auch, was sie tun müs-
sen, sagte der Vorsitzende des Außerordentli-
chen Kriegsgerichts in Cöln zu einem Kolo-
nialwarenhändler von hier, der angeklagt
war, russischen Kriegsgefangenen eine Fla-
sche Wein für 7,50 Mark verkauft zu haben
und sich damit entschuldigte, daß er die be-
treffende Bestimmung nicht gekannt, da er
noch neu in dem Geschäft gewesen. In die-
ser, wie in der vorhergehenden Sache betonte
das Gericht ausdrücklich, daß gegen den
unerlaubten Verkehr mit Kriegsgefangenen
der überhand nehme, schärfer eingeschritten
werden müsse. Es erkannte daher gegen
den Kolonialwarenhändler auf 20 Mark
Geldstrafe.

2. Oktober 1916

1916-10-02-02

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 2. Oktober 1916

Der Artikel über einen Straftäter wird dazu genutzt, „versteckte“ Werbung für die Kriegsanleihe zu betreiben. Hier wird, wieder einmal, an das Gewissen des Zeitungsleser appelliert, die Kriegsanleihe zu zeichnen um somit den im Felde stehenden Soldaten zu helfen, den Krieg zu gewinnen.

Hilden, 2. Okt. Die Ausgeburt eines Menschen
stand am vergangenen Sonnabend in der Person des
35 Jahre alten unverheirateten, schon 18 mal meist wegen
Diebstahl vorbestraften und nun wieder auf die Mensch-
heit losgelassenen Arbeiters Karl Korte aus Ohligs vor
den Geschworenen in Elberfeld. Ihm war ein vollen-
detes und versuchtes Notzuchtsverbrechen, schwerer
Raub und Hausfriedensbruch zur Last gelegt. Der nur in
einem Fall geständige Angeklagte, der auch schon in
Irrenhäusern untergebracht gewesen, nach dem Gutachten
des Gerichtsarztes Geheimrat Dr. Wolf aber voll und
ganz zurechnungsfähig und für sein Tun und Lassen ver-
antwortlich ist, überfiel am 15. Mai d.J. im hiesigen
Stadtwalde ein junges Mädchen aus Millrath, raubte
ihm das Handtäschen nebst Inhalt und tat ihm dann
unter schwersten Drohungen für Leib und Leben unter
Vorzeigung eines Dolches in schändlichster Weise Ge-
walt an. Einige Tage vorher drang er mitten in der
Nacht in die einsam gelegene Wohnung einer Frau in
Ohligs ein, mit der er sich kurze Zeit vorher auf der
Straße freundschaftlichst unterhalten hatte. Bei seinem
Ueberfall wurde er in der Absicht, an der Frau ein
schweres Sittlichkeitsverbrechen zu begehen, durch den
Widerstand und das Hilferufen der schwer bedrängten
Frau und ihrer Kinder verhindert. Der Mann dieser
Frau steht im Felde. (Lieber Leser, haben Sie schon
Kriegsanleihe gezeichnet. 100 Mark werden Sie für Ihr
Vaterland doch sicherlich noch erschwingen können. Am
kommenden Donnerstag, den 5. Oktober ist Zeichnungs-
schluß. Man rechnet auch auf Ihre Mithilfe. Red.) Die
Geschworenen sprachgen den Angeklagten schuldig und ver-
sagten ihm selbstverständlich mildernde Umstände. Das
Gericht verurteilte ihn nun in Anbetracht seiner Ge-
meingefährlichkeit zu 10 Jahren Zuchthaus und 10 jahren
Ehrverlust,erklärte außerdem seine Stellung unter Polizei-
aufsicht für unbedingt erforderlich.

14. Oktober 1914

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Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 14. Oktober 1914

Im Hildener Osten ist eine Frau aus Haan, die sich auf dem Weg zu ihrem in Hilden lebenden Schwiegervater befand, von einem Fremden bewusstlos geschlagen worden.

Hilden, 14. Okt. Gestern nachmittag gegen fünf Uhr fanden zwei Männer auf dem Wege nach Haan (bei Kalstert in der Nähe des Zigeunerweges) auf den Schienen der Kleinbahn liegend eine Frau, deren Kopf bei genauem Zusehen schwere Verletzungen aufwies. Die Frau war ohne Besinnung. Die sofort benachrichtigte Polizei brachte sie in das Krankenhaus. Mittlerweile hatte sich ihr Zustand etwas gebessert, so daß sie heute nähere Angaben machen konnte. Es ist die 25 Jahre alte Ehefrau K. aus Haan. Sie beabsichtigte, ihren Schwiegervater in Hilden zu besuchen, und da sie unterwegs wie epileptische Anfälle erlitt, beschloß sie, wieder nach Haan zurückzukehren. Kaum hatte sie den Rückweg angetreten, als ein Mann aus dem Gebüsch heraustrat und von ihr Geld verlangte. Als sie ihm antwortete, daß sie kein Geld bei sich habe, schlug er sie. Die Frau riß sich von ihm los, worauf der Mann sie in den Graben warf. Dann schlug er sie mit einem festen Gegenstand auf den Kopf. Nähere Angaben über das Aussehen des Mannes kann die Frau nicht machen. Er war von kleiner Figur und trug bessere Kleidung. Die Frau machte ihre Angaben mit vollster Bestimmtheit Die schwere Kopfverletzung, die schon auf der oberen Schädeldecke befindet, ist so, daß nicht anzunehmen ist, daß die Frau durch Fallen sich diese Verletzung zugezogen hat. Das Hilferufen der Frau ist von Personen gehört worden.

29. August 1914

RZ19140829, Bei Brüssel

Stadtarchiv Ratingen, Ratinger Zeitung vom 29.08.1914, Lokales und Vermischtes

Deutsche Truppen verübten während ihres Vormarschs in Belgien zahlreiche Kriegsverbrechen. Die neuere Forschung geht von mindestens 5.521 belgischen Todesopfern aus (vgl. John Horne/Alan Kramer, Deutsche Kriegsgreuel 1914. Die umstrittene Wahrheit, Hamburg 2004).

Bei Brüssel.

Der nachfolgende, von einem Kraftwagenführer des Heeres nach hier gerichtete Brief, wird uns zur Verfügung gestellt.

Tongeren, 22. August 1914.

„Es geht mir noch recht gut, zu essen und zu trinken in Hülle und Fülle. Wir waren mit einer Ladung 8– 10 Kilometer von Brüssel. Wir sind jetzt 1 ½ Tag hier und lauern auf Befehl. Vorgestern Nacht wurden wir von Zivilisten plötzlich beschossen, es wurde aber niemand verletzt. Jetzt brauchen wir des Nachts nicht mehr zu fahren. Die Zustände der Einwohner sind zu traurig, die meisten sind geflüchtet. Vorgestern Morgen wurde ein Bürgermeister mit seinem Sohn und Bruder standrechtlich erschossen, weil sie auf Militär geschossen und einen Brigadecommandeur erschossen hatten, außerdem wurden 200 Zivilisten erschossen. Die Gräber für viele müssen die Gefangenen selbst machen. Ab und zu sieht man seitwärts der Straßen Gräber von unseren Soldaten und dadurch geehrt, daß die Lanze Säbel oder Gewehr mit dem Helm darauf stehen. Die belgischen Soldaten sehen gegen unser Militär geradezu erbärmlich aus, die Kleidung ist unter aller Würde, wir können stolz gegen sie sein. Das Wetter war bisher sehr günstig, unsere Colonne hat stets sehr gut abgeschnitten. Eine Nacht sind wir wegen einer brennenden Ortschaft nicht an unser Ziel gekommen und zu unserem Glück. Die Einwohner hatten sich in der Nacht plötzlich empört und aus allen Häusern geschossen. Das 140. Infanterie- Regiment hat aber gehörig dazwischen gehauen und die ganze Stadt in Brand gesteckt. Von 4 Gefangenen wurden 3 standrechtlich erschossen. Bevor wir jetzt in eine Ortschaft kommen, werden alle Häuser durchsucht. Häuser in denen sich Personen zur Wehr setzen oder Waffen und Munition vorgefunden wird, werden in Brand gesteckt. Man kann nur Einzelheiten schreiben, denke nur stets, wenn es in unserem Lande mal so zugehen würde.“