23. Oktober 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 23. Oktober 1918

Bilanz der Brotgetreideernte 1918 und Aufruf zur sparsamen Haushaltung von Getreide

Vermischtes.
Schleiden, 21. Okt[ober]. Wie uns von zuständiger
Stelle mitgeteilt wird, ist die diesjährige Brotgetreideernte
zwar besser als die vorjährige ausgefallen, aber bei
weitem nicht in dem Maße, als es vielfach in Presse-
nachrichten dargestellt und daher in weiten Bevölkerungs-
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12. April 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 12. April 1918

Die Regelung der zukünftigen Nähgarn-Verteilung im Landkreis Solingen

                           Nähgarnverteilung.
   Die dem Landkreise Solingen für das erste Vierteljahr
1918 zugewiesene Menge Nähgarn gelangt voraussichtlich in der
letzten Aprilwoche in den Kleinverkauf, natürlich, wie das jetzt
nicht anders sein kann, auf Marke. Zunächst können nur die
Haushaltungen von 3 oder mehr Personen mit einer Garn-
marke für den Bezug einer Rolle Nähgarn von 200 Metern be-
dacht werden. Die Garnmarken werden von den Bürgermeister-
ämtern gegen Vorlegung der Brotkarte verausgabt. Der Klein-
handelsverkaufspreis stellst sich auf 33 Pf[enni]g je Rolle. Mit dem
Verkauf werden die Geschäfte betraut werden, die bisher Näh-
garn zu führen pflegten. Die Farben sind so verteilt, daß die
gleichen Mengen in schwarz und weiß vorhanden sein werden.
Die Wünsche der Verbraucher in bezug auf die Farbe sollen nach
Möglichkeit Berücksichtigung finden. Im Anschluß an diese
erste Verteilung werden die Verarbeiter (Schneider usw.) und
Anstalten versorgt werden. Uebertriebenen Erwartungen dürfen
sie sich allerdings nicht hingeben. Die Haushaltungen mit zwei
Personen und die Alleinstehenden gehen vorerst leer aus. Es
ist Bedacht darauf genommen, die größeren Haushaltungen
entsprechend ihrer Kopfzahl öfter zu beliefern als die weniger
zahlreichen und die Alleinstehenden, die sich wohl oder übel
bis zur nächsten Verteilung gedulden müssen.

18. Februar 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 18. Februar 1918

Weder die Lohnerhöhungen noch die Konsumenten sind für die Verteuerung der Lebensmittel verantwortlich, sondern ausschließlich Handel und Erzeuger, meint die Bergische Arbeiterstimme.

              Die Schuld an der Teuerung.
   Die Frage, wen die Schuld an der Teuerung trifft, ist
eine umstrittene. In den Kreisen des Handels und der
Landwirtschaft behauptet man, die „hohen Löhne“ der Arbeiter-
schaft trügen die Schuld an den hohen Preisen für Lebens-
mittel und Bedarfsgegenstände. Daß dem nicht so ist, sondern
daß die Löhne erst erhöht wurden, nachdem die Arbeiter mit
den geringen Löhnen nicht mehr die gesteigerten Lebensunter-
haltungskosten tragen konnten, ist schon mehr als einmal nach-
gewiesen worden. Der Gegenbeweis, daß zuerst die Löhne ge-
stiegen seinen und dann erst die Lebensmittel, konnte bisher nicht
erbracht werden. Es ist bekannt, daß man zum Höchstpreis das
meiste nicht haben kann. Nicht nur Einzelpersonen, sondern
auch Rüstungsbetriebe und sogar Kommunalverbände mußten
mehr als einmal dazu übergehen, den Höchstpreis zu überschrei-
ten, um überhaupt Lebensmittel zu erhalten. Trotzdem ver-
suchen weite Kreise der Landwirtschaft und des Handels ihr

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26. April 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 26. April 1917

Urteil gegen den Hersteller eines minderwertigen Lebensmittels von der Revisionsinstanz bestätigt

                 „Bergische Kraftsuppe“
   Der Geschäftsführer Richard Rudersdorf in Vohwinkel
hatte als „Bergische Kraftsuppe“ ein minderwertiges Erzeugnis
in den Handel gebracht; mehr als 100 000 Pakete zu 25 Pf[enni]g
das Stück waren in vielen Orten des Bergischen Landes abge-
setzt worden. Wegen irreführender Bezeichnung eines Gegen-
standes des täglichen Bedarfes war R. von der Strafkammer zu
500 Mark Geldstrafe verurteilt worden. Er hatte gegen dieses
Urteil Revision eingelegt. Der Strafsenat des Düssel-
dorfer Oberlandesgerichtes hat jetzt die Revision ab-
schlägig beschieden mit der Begründung, daß unter
einem hochtönenden Namen ein ziemlich wertloses Gemisch zum
Verkauf gestellt worden sei, während die Verbraucher an-
nehmen mußten, ein besonders kräftiges Nährmittel zu er-
halten.

18. November 1916

1916-11-18

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 18. November 1916

Von nun an soll auch eine allgemeine Kundenliste für Nahrungsmittel in Hilden eingeführt werden. Listen für Fleisch und Brot gab es bereits.

Hilden, 18. Nov. In der gestern abend statt-
gefundenen Sitzung der Nahrungsmittel-Kommission
wurde beschlossen, hier in Hilden die allgemeine Kun-
denliste einzuführen, soweit die Nahrungsmittel in
Betracht kommen, die von der Stadt an die Geschäfte zum
Verkauf zur Ausgabe kommen. Für Fleisch und Brot
bestehen hier die Kundenlisten schon. Es kommen somit
bei der neuen allgemeinen Kundenliste in Betracht, Butter,
Margarine, Nudeln, Zucker, Hülsenfrüchte, Kraut usw.
Bezüglich der übrigen Nahrungsmittel, welche hier ver-
kauft werden, herrscht natürlich nach wie vor die Frei-
zügigkeit. Diese Maßnahme ist als sehr willkommen zu
bezeichnen, sie regelt den Geschäftsgang sicherer und garan-
tiert dem Verbraucher die ihm nach der jeweiligen amt-
lichen Bekanntmachung zustehenden Mengen der verschiede-
nen Nahrungsmittel. Da die betreffenden Geschäfte so viel
Nahrungsmittel erhalten, wie ihnen auf Grund der Kun-
denliste zustehen. Ueber die Anmeldung zur neuen
Kundenliste gibt die Bekanntmachung in unserer heutigen
Zeitungsausgabe Auskunft.

22. September 1916

1916-09-22

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 22. September 1916

Die Lage des Wochenmarktes in Hilden verschlimmert sich – zum Teil wird die Verlegung des Marktes, durch eine Verbraucher-Vereinigung, dafür verantwortlich gemacht.

Hilden, 23. Sept. Der heutige Wochenmarkt
war sehr schlecht beschickt, so daß es nutzlos ist, die Preise
der einzelnen Gemüsearten aufzuzählen. Von unserem
Wochenmarkt ist sehr wenig übriggeblieben, namentlich von
den Sonnabends stattfindenden Verkäufen. Mit der ver-
legung des Marktes ist ein sehr schlechter Griff getan
worden, zumal jetzt auch Mittwochs die auswärtigen Händ-
ler, welche an den Preisregulierungen wesentlichen Anteil
hatten, ausbleiben. Die Verlegung des Marktes geschah
bekanntlich auf Wunsch einer hiesigen Verbraucher-Ver-
einigung.

1. Juli 1916

BAST_01_07_E

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 1. Juli 1916

Eine ablehende Stimme zur Einführung von kommunalen Kriegsernährungsämtern

              Gemeinde-Kriegswirtschaftsämter.
   Wiederholt ist in der Presse die Einrichtung von kommu-
nalen Kriegsernährungsämtern gefordert wor-
den, die in allen Fragen der Lebensmittelverteilung als Unter-
organe des Reichs-Kriegsernährungsamtes wirken sollen. Dieser
Vorschlag ist nicht zweckmäßig. In der Lebensmittel-, wie
auch der Futtermittelversorgung arbeiten die Zentralstellen mit
den Kommunalverbänden oder besonderen Landes-, Provin-
zial- und Bezirksstellen zusammen. Diese Regelung besteht seit
langem und hat sich im allgemeinen bewährt; ihre Ersetzung
durch eine neue Organisation würde nur Verwirrung bringen.

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10. Januar 1916

1916 01 10-2

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 10. Januar 1915

Im neuen Jahr wird noch einmal an die Verbraucher appelliert, auf die Sparsamkeit von Lebensmittel zu achten, denn trotz Brotkarten und fleischlosen Tagen wird zu viel verbraucht.

Hilden, 10. Jan. Seid sparsamer! Das zweite Weihnachtsfest im Weltkriege liegt hinter uns. Die Erinnerung an das erste Weihnachtsfest ist wieder wachgeworden und damit die Erinnerung an eine Zeit, in der viele, sehr viele mit voller Berechtigung sorgenvoll in die Zukunft sahen. Denn damals war unsere Kriegsernährung noch nicht in dem Maße sichergestellt wie heute. Inzwischen ist uns die Gewißheit geworden, daß wir diesen Krieg auf dem Gebiete der Ernährung durchhalten können, wenn wir sparsam sind, vom Brot angefangen bis zu allen übrigen Nahrungsmitteln. Es scheint aber fast, als ob man in weiten Kreisen dieses „wenn“ vergessen hat. Wer im vorigen Jahr glaubte, daß der Kuchen aus den deutschen Häusern verschwinden würde, wer erwartet hat, daß mit den fleischlosen Tagen der Fleischverbrauch wesentlich abnehmen werde, scheint sich geirrt zu haben. Wir haben es erlebt, daß die Verbraucher massenhaft sich am Abend vor den fleischlosen Tagen mit Fleisch versorgten, und es gibt keine Konditorei, keine Bäckerei in den großen Städten, in der nicht Kuchen und süße Waren in den größten Mengen zum Verkaufe stünden. Die Verantwortung scheint auf den „Staat“ und die „Polizei“ abgewälzt zu sein und der Verbraucher vergißt, daß alle staatliche Regelung letzten Endes vergeblich ist, wenn er nicht selbst mit eisernem Willen und starker Opferwilligkeit das Seinige beiträgt. Vielfach haben die Verbraucher vergessen, daß die Brotrationen, welche doch lediglich als oberste Verbrauchsgrenze gedacht ist, keineswegs für den Einzelnen die moralische Erlaubnis bedeutet nun tatsächlich soviel Brot zu essen, wie er auf die Brotkarte kaufen kann. Gerade, weil auf diesem Gebiete dem Einzelnen eine ihm zukommende Nahrungsmenge vom Staate gewährleistet wird, darf nicht vergessen werden, daß das Gebot freiwilliger Sparsamkeit und freiwilliger Beschränkung hierdurch durchaus nicht aufgehoben wird, sondern, daß es nach wie vor vaterländische Pflicht des Einzelnen ist, nur so wenig Brot zu verbrauchen, wie es ihm irgend möglich ist, und mit strenger Selbstzucht Ersparnisse an seiner Brotkarte vorzunehmen. Diese Pflicht muß heute von neuem betont und eingeschärft werden. Wenn wir uns an der Schwelle des neuen Jahres fragen, was wir selbst getan haben, um den Aushungerungsplan unserer Feinde zunichte zu machen, dann werden wir sagen: „es muß anders werden als in letzter Zeit!“ Diese Einsicht tut uns bitter Nott, denn mit ihr steht viel, sehr viel auf dem Spiele.

11. Mai 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 11. Mai 1915

Der „Kriegsausschuß für Konsumenteninteressen“ fordert von den Verwaltungsspitzen im Oberen Kreis Solingen Änderungen bei der lokalen „Brotpolitik“, u.a. einheitliche Höchstpreise und Schwerarbeiter-Zulagen.

Eine Brot- Eingabe.
   Der vor einiger Zeit ins Leben gerufene Kriegsausschuß
für Konsumenteninteressen hat an den Oberbürger-
meister von Solingen, den Landrat und an die
Bürgermeister von Wald, Gräfrath, Ohligs
und Höhscheid diese Eingabe gerichtet:
                                                          Solingen, den 6. Mai 1915.
   Der Kriegsausschuß für Konsumenteninteressen gestattet sich
hierdurch, auf eine Bestimmung in der Verordnung über den
Brotverkehr aufmerksam zu machen, die geeignet ist, sowohl die
Brotproduzenten zu schädigen, wie auch die vorhandenen Mehl-
vorräte in nicht genügender Weise zu strecken. Es wird nämlich
bestimmt, daß die hergestellten Backwaren keinerlei Zusätze von
Rosinen, Korinthen usw. haben dürfen. Da es durch die festgelegte
Brotration von 250 Gramm pro Tag auf den Kopf der Bevölke-
rung ausgeschlossen ist, daß jemand mehr Brot als zulässig er-
hält, die Zusätze aber zur Steigerung des Brotgewichts beitragen,
wird durch diese Maßnahme erreicht, daß die noch vorhandenen
Mehlvorräte noch mehr gestreckt werden. Den Bäckereien wird er–
möglicht, die vorhandenen, zum Teil noch sehr großen Vorräte
von Rosinen usw. zu verwenden und diese dadurch vor dem Ver-
derben zu schützen. Da in anderen Regierungsbezirken die Ver-
wendung dieser Sätze erlaubt ist, bitten wir, bei der zuständigen
Stelle für Abänderung dieser Bestimmung eintreten zu wollen.

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31. März 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 31. März 1915

Der Einzelhandel bittet die Kundschaft um Verständnis für den kriegsbedingten Qualitätsverlust in der Fachberatung

  Solingen. Nehmt Rücksicht! Vom Verein zur Wahrung
kaufmännischer Interessen und Rechte, Solingen, wird uns ge-
schrieben: Wie in allen anderen gewerblichen Betrieben, so wird der
infolge der Einberufung zum Heeresdienst eingetretene
Mangel an älterem männlichen Bedienungs-
personal auch in unseren Ladengeschäften recht fühlbar, be-
sonders in den Branchen und Abteilungen, in denen vorwiegend
den männlichen Angestellten die Bedienung des Publikums obliegt.
In vielen Fällen sind auch die Geschäftsinhaber selbst zur Fahne
einberufen worden, was natürlich nicht ohne Einfluss auf die ge-
samte Geschäftsführung bleibt. Branchekundige und erfahrene
männliche Ersatzkräfte zu beschaffen, hält heute schwer, ist vielfach
ganz unmöglich. Unter diesen Umständen kann es schon vorkommen
daß der eine oder andere Kunde nicht mit der Sach-
kenntnis bedient wird, die er in den Geschäften sonst zu finden
gewohnt war. Das wird, wie uns aus unseren Mittgliederkreise
mitgeteilt wird, vom kaufenden Publikum vielfach nicht berück-
sichigt. Mehr noch, als es sonst schon geschieht, sind die Inhaber
unserer Landesgeschäfte heute bemüht, ihre Kundschaft in zufrieden-
stellender Weise zu bedienen. Wenn gleichwohl die Wünsche der
Kundschaft einmal nicht voll erfüllt werden, wolle man Nachsicht
üben und nicht gleich böse Absicht annehmen. Man möge sich mit
Vertrauen an den Geschäftsinhaber oder seinen Vertreter wenden,
und der Kunde darf versichtert sein, daß er jedes Entgegenkommen
finden wird, das nach Lage der Sache möglich ist.