6. Oktober 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 6. Oktober 1917

Um einer Kohlenknappheit im Winter zu entgehen, wird von der Solinger Ortskohlenstelle vorerst das Tragen wärmerer Kleidung angeraten, um die Kohlen für den Winter aufzusparen. Ein Heizverbot wie in anderen Städten wird noch nicht ausgesprochen.

                       Heizverbote.
   Von der Solinger Ortskohlenstelle wird uns geschrieben:
   In manchen Städten sind durch die zuständigen Stellen
Heizverbote erlassen worden, damit nicht schon jetzt, wo die
Witterung anfängt, etwas kühler zu werden, die Heizmittel in
Gebrauch genommen werden.
   Es ist zweckmäßiger und den durch den Krieg geschaffenen
Verhältnissen besser angepaßt, wenn die geringen Abkühlungen,
die für die nächste Zeit eintreten können, durch Anlegung
wärmerer Kleidung ausgeglichen werden, damit die Heizmittel,
mit deren anhaltender Knappheit wir rechnen müssen, für den
Winter zur Verfügung bleiben. Die hiesige Ortskohlenstelle
hat von einem Heizverbot bislang Abstand genommen und
hofft auch von der Bürgerschaft, daß sie nicht durch vorzeitiges
Heizen ein Heizverbot notwendig macht.
   Soweit die Verlautbarung der Kohlenstelle. Wozu aller-
dings zu sagen wäre, daß es bei vielen Einwohnern mit der
„wärmeren Kleidung“, deren Anlegung empfohlen wird, man
sehr mies bestellt ist!

12. September 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 12. September 1917

Die Raucher und der Krieg: Rauchverbote, Tabakkarten, Tabakpreise, Tabakmangel, Ersatztabak

               Rauch- und Brandopfer.
   Was sie nicht alles erduldet haben, die armen, gequälten
Raucher. Erst wurden die Glimmstengel immer schlechter,
notgedrungen griff der passionierte Raucher zu einer „höheren
Preislage“; dann wurden sie immer kleiner, der Mann half
sich, indem er ein paar mehr rauchte; schließlich oder gleich-
zeitig wurden sie auch immer teurer, doch auch das ertrugen
die Raucher, wenn es ihnen auch schwer genug wurde, da sie
doch nicht alle Kriegslieferanten sind. Es wurde zwar weid-
lich geschimpft und giftig gespuckt – das letztere wegen des
„starken Tobaks“ – aber, geraucht wurde er trotzdem. Manch-
mal machte es freilich Schwierigkeiten, selbst diesen starken
Tobak aufzutreiben, nicht selten war dazu stundenlanges
Warten an den Geschäften nötig, doch die Raucher hielten
aus. Nach der Qualität wurde dabei noch kaum gefragt. Nach
mancher Uebung und nach manchem Rachenkatarrh mit Hals-
entzündungen hatten es die meisten Raucher bald dahin ge-
bracht, daß sie mit glühender Begeisterung und abgestumpften
Geruchs- und Geschmacksnerven das vaterländische Kraut noch
immer besser vertrugen als ihre lieben Mitmenschen, die sich
den Qualm dieses Krauts ins Gesicht blasen lassen mußten.

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27. August 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 27. August 1917

Rauchverbot auf Straßen von Zigarrenfabrikanten gefordert

    Ein Vorschlag zur Tabakstreckung!
   Ein paar große Zigarrenfabrikanten sollen die Anregung gegeben
haben, das Rauchen auf der Straße zu verbieten.
Wohlgemerkt: Zigarrenfabrikanten! Der Mangel an Tabak ist es,
der sie auf diesen für sie sonst wirklich nicht „naheliegenden“ Einfall
gebracht hat. Die Vorräte werden immer knapper, die Fabrikation
muß weiter eingeschränkt werden – da sucht man nach Mitteln zur
Tabakstreckung. Warum aber haben die bedrängten Zigarrenfabri-
kanten zuerst an die Straße gedacht, als sie auf das Rauchverbot ver-
fielen? Warum schlagen sie nicht zunächst mal vor, das Rauchen in
den jetzt ständig überfüllten Wagen der Eisenbahn oder auf den Platt-
Seife, Oel, Futtermitteln und Schweinen kam die Polizei auf [Satzfehler]
besteht übrigens keine Neigung, die Anregung der Zigarrenfabri-
kanten zu befolgen. Die Raucher haben also nichts zu fürchten –
nichts außer der fortschreitenden Aufbrauchung des Tabaks, die ein-
schneidender als alle Rauchverbote wirkt.

24. August 1917

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 24. August 1917  

Ein Rauchverbot auf der Straße soll es nicht geben.

    –  Ein Straßen-Rauchverbot soll zur
Streckung der knapp gewordenen Tabakvor-
räte in Aussicht genommen sein. Das wäre
eine kleinliche Maßnahme, die noch nicht
einmal besonderen Einfluß auf die Strek-
kung haben würde. Für diese kommt es
nicht darauf an, wo, sondern wieviel geraucht
wird. Das Rauchverbot gegenüber Jugendli-
chen könnte strenger gehandhabt und der
tägliche Verkauf von etwa fünf Zigaretten an
jeden Raucher beschränkt werden. Auch die
Einführung von Kundenlisten käme im Not-
falle in Frage. Tabakarten nach dem Muster
von Brot- und Fleischkarten einzuführen,
erscheint deshalb unzweckmäßig, weil nicht
jedermann Raucher ist, wie er Brot- und
Fleischesser ist. Das Straßenrauchverbot
würde verbitternd wirken und wird voraus-
sichtlich unterbleiben. Von amtlicher Stel-
le wurde übrigens erklärt, daß die Behörden
nicht daran dächten, ein Rauchverbot für die
Straße zu erlassen.

30. Juni 1917

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 30. Juni 1917

Das heutige Ausfuhrverbot für Gemüse in den Nachbarstädten, gilt auch für die einheimischen Hildener Landwirte und Gemüsehändler.

Hilden, 30. Juni. Den hiesigen Landwirten
und Gemüsehändlern ist heute die Ausfuhr von Ge-
müsen verboten worden, weil auch in den Nach-
barstädten, welche für die Gemüsezufuhr in Frage kamen,
ein Ausfuhrverbot erlassen wurde. Die Gemüse wurden
deshalb heute vormittag auf dem Wochenmarkt verkauft.
Sie fanden glatten Absatz.

11. Mai 1917

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 11. Mai 1917 

Das gute Frühgemüse darf nicht getrocknet werden.  

       –  Dörrverbot für Frühgemüse. Um das
Frühgemüse in frischem Zustand und mög-
lichst in vollem Umfang dem Verbrauch zuzu-
führen, hat die Reichsstelle für Gemüse und
Obst verboten, Frühgemüse zu dörren. Nur
wo überständige Mengen vor dem Verderben
geschützt werden müssen, sind Ausnahmen
zulässig. – Über den Absatz von Dörrge-
müse hat die Kriegsgesellschaft für Dörrge-
müse folgendes bestimmt: Der Zuschlag von
7 ½ Prozent für den Großhandel und der
Zuschlag von weiteren 20 Prozent für den
Kleinhandel darf an den Erzeugerpreis zu-
züglich Verpackungsunkosten berechnet wer-
den. Mit Rücksicht auf den hohen Preis-
stand, den zurzeit Säcke und Kisten erreicht
haben, fällt die Abnutzung des Packmate-
rials für die Bezieher von Dörrgemüse be-
sonders stark ins Gewicht.

12. März 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 12. März 1918

Gegen das Rauchverbot in den Wäldern wird immer noch zahlreich verstoßen, wie die Polizei bei Kontrollen in Ohligs feststellen musste.

   Ohligs. Raucht nicht im Walde! Am Sonntagnach-
mittag konnte die Polizei auf ihrem Rundgang durch die hiesigen
Waldungen feststellen, daß das Rauchen immer noch von vielen Per-
sonen nicht unterlassen wird. Obschon diese Unsitte strengster Be-
strafung unterliegt, muß es im Interesse der restlosen Erhaltung
unseres Waldbestandes aufs tiefste bedauert werden, daß trotz der
vielen Hinweise in den Tageszeitungen und der an den Waldein-
gängen angebrachten Plakate mit der Ueberschrift „Rauchen verboten,
die Polizeiverwaltung“ immer noch gegen die bestehende Verordnung
verstoßen wird. Die Polizeibeamten werden für die Folge jede Ueber-
tretung unnachsichtlich zur Anzeige bringen. Es sei daher ein jeder
gewarnt.

25. November 1916

25111916-verbot-jagd-durch-auslaender

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 25. November 1916

Verbot von Jagd und Fischerei durch Ausländer

Verordnung.
Unter Aufhebung aller früheren Anordnungen verbiete

ich auf Grund des Gesetzes über den Belagerungszustand
vom 4. 6. 1851 für den Bereich des 8. Armeekorps, mit
Ausnahme der Befehlsbereiche der Festungen Cöln und
Coblenz-Ehrenbreitstein, für welche Sonderbestimmungen er-
gehen, die Ausübung der Jagd und Fischerei durch Aus-
länder, soweit sie nicht einem verbündeten Staat angehören.
Den durch dieses Verbot betroffenen Ausländern wird
anheimgestellt, ihre Jagd- und Fischereiberechtigung durch
geeignete Deutsche unter Beobachtung der dafür vorge-
schriebenen Formen ausüben zu lassen.
Zuwiderhandlungen werden nach § 9 vorgenannten
Gesetzes mit Gefängnis bis zu einem Jahre, beim Vorliegen
mildernder Umstände mit Haft oder Geldstrafe bis zu 1500 M[ark]
bestraft.
Coblenz, den 26. Oktober 1916.
Der Kommandierende General
von Ploetz, General der Infanterie.

14. September 1916

1916-09-14

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 14. September 1916

Das Rheinische Volksblatt klärt über das außer Kraft setzendes Hausschlachtverbots auf

Hilden, 14. Sept Das Schwein in der
Pension. Das Hausschlachtverbot, das seinerzeit
aus technischen Gründen erlassen wurde, hat vielfach zu
Beunruhigungen unter den Tierhaltern geführt, die noch
immer nicht ganz verschwunden sind. Im vollen Um-
fang war jenes Verbot nur ganz kurze Zeit in Kraft.
Es kann auf das bestimmteste versichert werden, daß
ein Hausschlachtverbot nicht wieder erlassen wird.
Anderseits ist es selbstverständlich, daß ein bestimmter
Teil des bei der Hausschlachtung sich ergebenden Fleisch-
ertrags dem betreffenden Tierbesitzer auf die ihm durch
die Reichsfleischkarte zustehende Fleischbezugsmenge an-
gerechnet werden muß. Ein anderes Verfahren würde
zu ungemein großen und sehr ungerechten Verteilungs-
unterschieden in der Bevölkerung führen. Jedoch ist die
anzurechnende Menge so gewählt, daß der Tierhalter
noch immer aus der Aufzucht und Fütterung einen bedeut-
samen Vorteil gegenüber denjenigen hat, die sich ein

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6. September 1916

19160906_Vornamen_414

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 6. September 1916

Verbot „anstößiger“ Vornamen.

     – Verbotene Vornamen. Gegen den Un-
fug, Neugeborenen entstellte und unpassende
Vornamen zu geben, ist das Amtsgericht
Sonnenfeld eingeschritten. Die ihm unter-
stellten Standesämter sind angewiesen wor-
den, die Eintragung anstößiger, von den
Eltern oft freierfundener Vornamen in die
Geburtsregister abzulehnen. Solche unstatt-
haften Vornamen sind u. a.: Paulchen,
Gretel, Liesel, Phili, Adi, Edi, Heini, Resi,
Loni, Anni, Arno, Rita, Marga, Asta, Kuni,
Theo, Tina, Karla, Lida, Gerda, Melina,
Birgine usw. Abkürzungen von Vornamen,
die sich durch den Sprachgebrauch einge-
bürgert haben, wie z.B. Grete statt Mar-
garete, Toni statt Antonia sind jedoch
gestattet.

2. September 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 2. September 1916

Kreis-Mitgliederversammlung der Solinger SPD von Polizei verboten

             Keine Kreisversammlung!
   Die Genehmigung zu der für morgen nachmittag ange-
setzten Kreis-Mitgliederversammlung ist von
der Solinger Polizei zurückgezogen worden. Die Ver-
sammlung kann also nicht abgehalten werden.
   Die Versammlung war bekanntlich ursprünglich nach dem
Walder Gewerkschaftshause einberufen worden, doch hatte der
Landrat die Genehmigung versagt.

24. August 1916

BAST_24_08_E

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 24. August 1916

Das Rote Kreuz gibt bekannt: Es herrscht trotz anderslautender Gerüchte in keinem Land ein Schreibverbot für Kriegsgefangene. Lediglich in Russland sind die Postverbindungen so schlecht, das Nachrichten bis zu einem Jahr benötigen.

              Falsche Nachrichten über Vermißte.
   In der Bevölkerung laufen immer noch Gerüchte um über
gewisse Kriegsgefangenenlager auf französischem und englischem
Gebiete, aus denen angeblich nicht geschrieben werden darf. In
einer Reihe von Fällen, wo angeblich nach längerer Zeit eine
Nachricht, daß der betreffende Vermißte lebe, an Verwandte
eingegangen ist, dann aber wieder weitere Nachrichten aus-
blieben, ist schließlich die Auskunftsstelle des Roten Kreuzes
zu Rate gezogen worden.

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15. Juli 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 15. Juli 1916

Der Obermeister der Solinger Bäckerinnung, Laurenz Bremen, verteidigt die Solinger Bäcker gegen die Kritik an der Qualität des Brotes und macht vor allem die Mühlen dafür verantwortlich.

                            Brotklagen.
   Auf den unter dieser Ueberschrift wiedergegebenen Artikel
des Solinger Nahrungsmittel-Untersuchungsamtes schreibt
uns Herr L. Bremen, der Obermeister der Solinger Bäcker-
Innung:
                                                   Solingen, den 14. Juli 1916.
   Auf die Zuschrift des hiesigen Nahrungsmittel-Untersuchungs-
amte sind er Mittwochs-Nummer der hiesigen Tageszeitungen er-
widere ich folgendes:
   Wenn die Bevölkerung sich über schlecht gebackenes und schlecht
schmeckendes Brot beklagt, so hat sie damit vollkommen recht, haben
die Bäcker doch schon seit 3 bis 4 Wochen muffigen,
heißen Roggenschrot, das Rohmaterial für Schwarzbrot, geliefert
bekommen. Die Schuld hieran liegt nicht, was ich besonders be-
tonen möchte, an der hiesigen Verteilungsstelle, der Firma J.C.
Döpper, sondern daran, daß die Mühlen den Roggen
nicht sorgfältig genug behandeln. Eine Beschwerde
der gesamten Bäckerschaft des Regierungsbezirks
Düsseldorf an den Herrn Regierungspräsidenten im Monat

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13. Juli 1916

BAST_13_07_I

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 13. Juli 1916

In Ohligs ging die Polizei gegen Jugendliche vor, die das Rauchverbot übertreten haben

   Ohligs. Uebertretungen des Rauchverbots. In den
letzten Tagen hat die Polizei die Namen von über 40 jungen Leuten
festgestellt, die das Rauchverbot des kommandierenden Generals
übertreten haben. Die Verordnung bedroht bekanntlich junge Leute
unter 17 Jahren, die Tabak rauchen, mit Strafe. Ebenso werden die
Verkäufer mit Strafe bedroht, die an Jugendliche Tabak verkaufen.
Es wurden dann auch eine ganze Anzahl Wirte und Tabakhändler
wegen Uebertretung des Verbots zur Anzeige gebracht.

13. Juli 1916

BAST_13_07_D

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 13. Juli 1916

Der Gummimangel veranlasst das stellvertretende Generalkommando des 7. Armeekorps, die Beschlagnahme von Fahrraddecken sowie Fahrradschläuchen zu verkünden und gleichzeitig das private Radfahren zu untersagen. Fahrräder dürfen nur noch in einigen genehmigten Ausnahmen, unter anderem für die Fahrt zur Arbeit oder Schule, genutzt werden.

         Radfahrer absteigen!
      Radfahren ist nur mit Erlaubniskarte statthaft.
   Nach einer Verordnung des stellvertretenden Generalkommandos
des 7. Armeekorps werden mit der Wirkung vom 12. August ab
sämtliche Fahrraddecken und Fahrradschläuche, die sich
im Gebrauch befinden oder für den Gebrauch bestimmt sind, be-
schlagnahmt, mit Ausnahme derer, die zur gewerbsmäßigen
Weiterveräußerung vorhanden sind. Es wird durch diese Bekannt-
machung jede Vornahme von Veränderungen an den Fahrraddecken
und Fahrradschläuchen, insbesondere jede Weiterbenutzung
der beschlagnahmten Sachen, verboten.

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