Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 20. Dezember 1918
Besatzungsanordnungen für Wald, die u.a. den Verkehr mit der neutralen Zone, die Personalausweise, die Ausgangssperre und politische Versammlungen betreffen.
Stadtgemeinde Wald.
Bekanntmachung des britischen Ortskommandanten.
In bezug auf die Anordnung S. S. 776 wird von der briti-
schen Militärbehörde bestimmt wie folgt:
Betreffs Abschnitt 3: Verkehr. Bis eine neue Verordnung ver-
öffentlicht wird, ist folgendes gestattet:
1. die Einfuhr von Proviant in das von den britischen Truppen
besetzte Gebiet;
2. die Einfuhr ins besetzte Gebiet und die Ausfuhr aus dem
selben von wesentlichen Handelswaren;
3. der Verkehr in dringenden Angelegenheiten von Zivilisten
über die Grenzen des besetzten Gebietes.
*
Vorstehende Bekanntmachung wird hiermit zur öffentlichen
Kenntnis gebracht.
Bekanntmachung
Die britische Militärbehörde hat verfügt:
1. Das Parterregeschoß einschl[ießlich] Galerie sowie der keller des
Restaurants „Deutzer Hof“ werden durch das 6. Batl. K. O. S. B.
als Bataillons-Offiziers-Messe benötigt. Das Lokal wird am
20. Dezember übernommen.
2. Wenn ein Paß oder sonstige Erlaubnis von der britischen
Militärbehörde gewünscht wird, wende man sich an die zuständige Zivil-
behörde (Bürgermeister). Diese Behörde hat zu entscheiden, ob die
betreffende Anfrage zurückzuweisen oder der britischen Militärbe-
hörde vorzulegen ist.
Vorstehende Anordnungen werden hiermit der Bürgerschaft zur
Kenntnis und Beachtung mitgeteilt.
Anordnungen der britischen Behörde.
1. Personen, die in der Zeit von 9 Uhr abends bis 5 Uhr
morgens gezwungen sind, in dringenden Fällen einen Arzt, Pastor
oder eine Hebamme zu holen, haben, wenn sie von einem britischen
Posten angehalten bezw. angerufen werden,
a) falls es sich z.B. um die Hinzuziehung eines Arztes oder einer
Hebamme handelt, einfach das Wort „Doktor“,
b) falls ein Pastor gewünscht wird, einfach das Wort „Pastor“
dem Posten zuzurufen, woraufhin die betreffende Person von
dem Posten zur Polizeiwache geführt wird, die dann das
weitere veranlaßt.
Jeder Mißbrauch eines derartigen Zurufes wird aufs strengste
geahndet.
2. Die bereits ausgestellten Personalausweise sollen nach neuerer
Anweisung außer der Ortsbezeichnung „Wald“ zwecks erweiterter
Gültigkeit auch noch die Ortsbezeichnung Ohligs, Haan und
Solingen-Höhscheid erhalten und sind daher zwecks Ergänzung im
eigenen Interesse der Besitzer dieser Ausweise nachträglich im
Zimmer 5 des Rathauses baldmöglichst vorzulegen.
3. Die elektrischen Bahnen fahren bis auf weiteres seit gestern
abend (19.12.1918) wieder nach Vohwinkel und Solingen.
4. Politische Versammlungen jeder Art sind verboten. Sonstige
Zusammenkünfte nichtpolitischen Charakters, wie von Turn-, Gesang-
vereinen und dergl[eichen], können vom Bürgermeister genehmigt werden,
sind aber von einem Polizeibeamten zu überwachen und mindestens
48 Stunden vorher bei der Polizeibehörde anzumelden.
Wald, den 19. Dezember 1918.
Der Bürgermeister: Heinrich.