2. November 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 2. November 1916

Vertreter des Solinger Industriearbeiter-Verbandes und des Verbandes Solinger Fabrikanten-Vereine beschlossen Teuerungszulagen für die Scherenbranche. Diese betragen ab 1. November 20 und ab 1. Dezember 25 Prozent.

   Solingen. Die Teuerungszulage für die
Scherenbranche. Gestern abend war im „Monopol“
eine Vergleichskammer, bestehend aus Mitgliedern des Indu-
striearbeiter-Verbandes und des Verbandes Solinger Fabri-
kanten-Vereine zusammengetreten, um über den Zeitpunkt zu
verhandeln, an dem die Teuerungszulage für die Scheren-
branche in Kraft treten soll. Die Versammlung beschloß, bei den
in Betracht kommenden Organisationen dafür einzutreten, daß
vom 1. November ab im ganzen 20 Prozent und vom 1. Dez[ember]
ab 25 Prozent Teuerungszuschlag bezahlt werden sollen. In
Zukunft soll wegen der Lohnerhöhungen direkt von Verband zu
Verband in der Weise verhandelt werden, daß die Einzelver-
handlungen der verschiedenen Branchen überflüssig werden. Die
Teuerungszulagen sollen dann gleich für die sämtlichen Arbeiter-
kategorien der Solinger Industrie festgesetzt werden.

23. September 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 23 September 1915

Der Verband Solinger Fabrikanten-Vereine bietet den Gewerkschaften auf ihre Forderung eine einheitliche Teuerungszulage an.

  Aus dem Kreise Solingen.
             Die Lohnbewegungen in der Solinger
                             Industrie.
   Die Arbeiter der Solinger Industrie waren durch diese
teueren Zeiten veranlaßt worden, sich um eine Aufbesserung
ihrer Löhne zu bemühen. Ueber die Art der Erhöhung waren
diese Vorschläge gemacht worden:
   1. Die Verdienste der weiblichen und männlichen Arbeiter,
       die gegenwärtig in einer Höhe bis zu 45 Pf[enni]g für die
       Stunde stehen, erhöhen sich um 12 Prozent.
   2. Die Verdienste in Höhe von 46 bis 55 Pf[enni]g erhöhen sich
       um 9 Prozent.
   3. Die Verdienste in Höhe von 56 bis 60 Pf[enni]g erhöhen sich
       um 8 Prozent.
   Die Erhöhung erfolgt in den Verdienstgruppen 2 und 3
in der Weise, daß die niedrigen Sätze mit dem Zuschlage
mindestens den höchsten Satz in der vorhergehen-
den Verdienstgruppe erreichen.
   Jetzt haben sich zu der Angelegenheit die Unternehmer
geäußert. Ihr Schreiben lautet:

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