12. Januar 1917

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 12. Januar 1917

Die Bildung des örtlichen Ausschusses für das Hilfsdienstgesetz in Solingen

        Der Ausschuß für das Hilfsdienstgesetz.
   Das stellvertretende Generalkommando des 7. Armeekorps
hat nunmehr für Solingen den vorläufigen Ausschuß im
Sinne des §1 der Bekanntmachung des Bundesrats, betreffend
Uebergangsbestimmungen zu den §§ 9 und 10 des Gesetzes über
den vaterländischen Hilfsdienst vom 21. Dezember 1916 ge-
bildet. Vorsitzender ist Herr Amtsrichter Dr. Wirtz,
dessen Stellvertreter Herr Assessor Dr. vom Bruch. Arbeit-
geber-Vertreter sind die Herren Fabrikant Felix Rauh und
Kaufmann Ernst Kalkuhl und deren Stellvertreter die Herren
Metzgermeister Julius Heßmer und Schuhmachermeister Max
Strothmann. Arbeitnehmer-Vertreter sind die Herren
Metallarbeiter Karl Rapp und Gerhard Hebborn und
deren Stellvertreter die Herren Buchdrucker August Hei-
mann, Holzarbeiter August Maurer und Werkmeister Karl
Bluefeld.

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3. Januar 1917

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 3. Januar 1917

Versammlung im Solinger Gewerkschaftshaus: Wilhelm Dittmann sprach über das „vaterländische Hilfsdienstgesetz“ und dessen Ablehnung durch die Sozialdemokratische Arbeitsgemeinschaft

                       Die Zivildienstpflicht.                         
   Ueber das neue Gesetz, die Zivildienstpflicht betreffend,
sprach Reichstagsabgeordneter Genosse Dittmann am Samstag
den 30. Dezember 1916 in einer vom Gewerkschaftskartell ein-
berufenen Versammlung im Solinger Gewerkschafts-
hause.
   Genosse Dittmann schilderte zunächst die militärische,
politische und wirtschaftliche Situation, der das Gesetz entstammt
und ging dann über zu einer Darstellung der Vorgänge im
Reichstage bei der Beratung des Gesetzes. Er führte dabei
aus:

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30. Dezember 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 30. Dezember 1916

Der Deutsche Metallarbeiter-Verband informiert seine Mitglieder etwas einseitig über das vaterländische Hilfsdienstgesetz, v.a. über die Wahl von Arbeiterausschüssen

Deutscher
Metallarbeiter-Verband
An unsere Mitglieder!
Werte Kollegen!
Das Gesetz betreffend den Vaterländlichen Hilfsdienst tritt mit dem Tage der Ver-
kündigung in Kraft. Nach den bisherigen Gepflogenheiten, wie sie sich in Deutschland
herausgebildet haben, ist das Gesetz mit dem 19. Dezember d[iese]s J[ahre]s in Kraft getreten.
Die Heranziehung zur Dienstpflicht ist so gedacht, daß zunächst die Erlangung der
Arbeitskräfte durch freiwillige Meldung erfolgen soll. Melden sich nicht genügend zur
Beschäftigung, so erhält der einzelne eine Aufforderung, die ihm aber 14 Tage Zeit läßt,
sich eine Beschäftigung im Hilfsdienst zu suchen. Erst nach dieser Frist und sofern der
Betreffende keine Beschäftigung nachweist, tritt die zwangsweise Überweisung zu einem
Betriebe ein.

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27. Dezember 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 27. Dezember 1916

Erste Maßnahmen nach dem „Vaterländischen Hilfsdienstgesetz“ sollen Militärpersonal durch Hilfsdienstpflichtige ersetzen

                            Der Hilfsdienst.
   Die Durchführung des Kriegshilfs-Gesetzes soll nach den folgen-
den Gesichtspunkten „unverzüglich eingeleitet“ werden:
   Ein allgemeiner Aufruf zur freiwilligen Meldung der Hilfs-
dienstpflichtigen ist nicht zu erlassen. Erst nachdem der Bedarf an
Menschenkräften für die einzelnen Arten des vaterländischen Hilfs-
dienstes festgestellt ist, wird von Fall zu Fall durch die stellver-
tretenden Generalkommandos zur freiwilligen Meldung zu einer
genau bezeichneten Tätigkeit aufzurufen sein. Sofort ausführbar ist
der Austausch von Militärpersonen bei den heimatlichen Militär-
behörden und militärischen Einrichtungen durch Hilfsdienstpflichtige.
Hierzu wird bestimmt:

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9. Dezember 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 9. Dezember 1916

Die Positionen der Sozialdemokratischen Arbeitsgemeinschaft, der Mehrheitssozialdemokraten und Gewerkschaftsführungen zum „vaterländischen Hilfsdienstgesetz“

               Sozialdemokratie
         und Arbeitszwangsgesetz.
   von einem Reichstagsabgeordneten wird uns geschrieben:
   Das Gesetz über die Einführung des Arbeitszwanges für
alle Männer vom 17. bis 60. Lebensjahre, soweit sie nicht zum
Heere eingezogen sind, ist am letzten Samstag im Reichstage
angenommen worden. Die alte, sozialdemokratische Fraktion
hat dafür gestimmt, die Sozialdemokratische Arbeitsgemein-
schaft dagegen; die Minderheit der alten Fraktion enthielt
sich der Stimmabgabe. Diese Tatsache zeigt schon, daß die Be-
urteilung des Gesetzes durch die Sozialdemokratie keine ein-
heitliche ist. Soweit bisher Arbeiterorganisationen zu
dem Gesetz Stellung genommen haben, ist das in ablehnen-
dem Sinne geschehen.

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6. Dezember 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 6. Dezember 1916

Landrat Lucas (Solingen) zu den Herausforderungen für die Landwirtschaft im nächsten Frühjahr

Die Landwirtschaft im dritten Kriegsjahr.
   In der letzten Versammlung der Landwirtschaftlichen
Lokalabteilung Solingen machte Landrat Lucas Aus-
führungen, die vom Standpunkte unserer Kriegswirtschaft
Interesse bieten. Der Redner führte unter anderem aus:

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5. Dezember 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 5. Dezember 1916

Eine linkssozialistische Einschätzung des „vaterländischen Hilfsdienstgesetzes“ als Ende der liberalen Wirtschaftsordnung in Deutschland und die Konsequenzen, die das Gesetz für die Arbeiterbewegung und das Kleinbürgertum haben wird

          Der neue Kurs.
   Wir werden in den nächsten Tagen aus berufener Feder
einen Artikel über das Zivildienstpflichtgesetz ver-
öffentlichen und beschränken uns deshalb heute darauf,
über das Drum und Dran einiges zu sagen. Die Mehrheit der par-
lamentarischen Vertretung der Sozialdemokratischen Partei
Deutschlands hat diesem Gesetz zugestimmt. Zur
Staatsreligon erhobener Sozialismus nann-
ten die Mehrheitsblätter das Gesetz und als Zusammen-
fassung aller Volkskräfte zum Zwecke einer
siegreichen Kriegsführung betrachtet die Oberste
Heeresleitung das Gesetz. Zwischen der Auffassung der sozial-
demokratischen Mehrheitspresse und der Obersten Heeresleitung
klafft in der Betrachtung des Gesetzes ein unüberbrück-
barer Gegensatz. Neben dem beim Abschluß des Gesetzwerkes
gesandten Telegramm des Kaisers an den Reichskanzler, das
wir gestern veröffentlichten, hat ein weiterer Telegrammwechsel
zwischen Heeresleitung und Reichsleitung stattgefunden, der
sich in ähnlichen Gedankengängen bewegt, wie das Kaisertele-
gramm. Wenn die Mehrheitspresse recht hat, ist Herr Helffe-
rich der Vollstrecker der sozialen Revolution!

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