28. Februar 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 28. Februar 1918

Erstmalig verhängte der Einberufungsausschuss des Landkreises Solingen Strafen gegen Hilfdienstpflichtige, die sich nicht an die Vorschriften gehalten haben

              Der Einberufungsausschuß.
   Der auf Grund des Hilfsdienstgesetzes eingerichtete Einbe-
rufungsausschuß für den Kreis Solingen ist nunmehr zum ersten
Male gegen Hilfsdienstpflichtige, die sich trotz Aufforderung
keine entsprechende Beschäftigung in der Kriegsindustrie gesucht
oder die ihnen zugewiesenen Stellen nicht angetreten haben,
mit Strafen vorgegangen. In seiner letzten Sitzung bestrafte er
v. Sch. aus Höhscheid mit 20 Mark oder vier Tagen Haft. Karl
K. aus Wiesdorf mit 10 Mark oder 2 Tagen Haft, Kl. Aus
Burscheid mit 10 Mark oder 2 Tagen Haft. Der Arbeiter J.
hatte bei der Firma R. u. B. in Wald gearbeitet. Nach Lösung
des Arbeitsverhältnisses hat weder der Arbeiter noch die Firma
dem Einberufungsausschuß Mitteilung gemacht, wozu sie ver-
pflichtet waren. Der Arbeiter und auch die Firma werden mit
je 10 Mark Geldstrafe belegt. Um die beteiligten Kreise mit
den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen bekannt zu machen,
lassen wir sie hier folgen:

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3. September 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 3. September 1917

Der Ausschuss des deutschen Handwerks- und Gewerbekammertages nimmt Stellung zur kriegsbedingten Stillegung und Zusammenlegung von Handwerksbetrieben

       Die Stillegung von Kleinbetrieben.
   Um Kohlen, Arbeitsmaterial und Arbeitskräfte zu sparen,
sollen nach und nach zahlreiche kleingewerbliche Be-
triebe geschlossen und zusammengelegt werden. Das
Hilfsdienstgesetz bietet die erwünschte rechtliche Handhabe
für diese Betriebskonzentration. Die Mittelständler versuchen zu
retten, was noch zu retten ist. Augenblicklich ist jeder Widerstand
unmöglich. Der Kriegsdruck ist zu stark. Man hofft nur noch
auf ein Auferstehen des Kleingewerbes nach dem Kriege. In
diesem Sinne hat auch der Ausschuß des deutschen
Handwerks- und Gewerbekammertages, die
öffentlich-rechtliche Mittelstandsvertretung, zu der Sachlage in
einer Gesamtsitzung, die in Halle tagte, Stellung genommen.
Ein Bericht über das Ergebnis der Verhandlungen besagt:

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2. August 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 2. August 1917

Aus einer Verhandlung beim Schlichtungs-Ausschuß Solingen

             Aus dem Schlichtungsausschuß.
   Gestern nachmittag tagte wieder eine Sitzung des Schlichtungs-
Ausschusses für Differenzen, die auf Grund des Hilfsdienstgesetzes
entstanden sind. Es standen 15 Fälle zur Verhandlung. Der Vor-
sitzende, Herr Amtsrichter Dr. Wirtz, verlas ein Schreiben des
Kriegsamtes, in dem auf den prinzipiellen Standpunkt hingewiesen
wird, auf den sich der Berliner Schlichtungs-Ausschuß gestellt hat.
Nach Ansicht dieses Ausschusses darf der Arbeiter nicht
verpflichtet werden, den Nachweis zu erbringen,
bei welchem anderen Arbeitgeber er in Arbeit
zu treten gedenkt und was er dort verdienen wird.
Auf der anderen Seite nimmt der genannte Schlichtungs-Ausschuß
keine Rücksicht auf die Tatsache, ob der Arbeiter anderswo mehr ver-
dienen kann, sondern stellt nur fest, ob der bisher gezahlte Lohn
den heutigen Zeitverhältnissen noch angemessen erscheint.

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24. Juli 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 24. Juli 1917

Ausführlicher Bericht von der Generalversammlung des Solinger Industriearbeiter-Verbandes, der lokalen Gewerkschaft der Schneidwarenindustrie

Generalversammlung des Industriearbeiter-
                      Verbandes.
   Eine gutbesuchte Generalversammlung des Industriearbeiter-
Verbandes tagte gestern abend im Gewerkschaftshause Solingen.
Den Geschäftsbericht gab Kollege Schütz. Im verflossenen
Halbjahr ist wieder ein Teil Kollegen zum Heeresdienst eingezogen
worden, so dass bis jetzt 3016 Mitglieder eingezogen sind. Von diesen
sind leider bis heute 213 gefallen. An Neuaufnahmen hatten wir
in der letzten Zeit 130 zu verzeichnen. Sodann hat der Verband in
Verbindung mit den übrigen Organisationen im verflossenen Halb-
jahr zweimal eine Teuerungszulage mit den Fabrikantenvereinen
vereinbart. Die erste trat am 1. April, die zweite tritt am 1. August
in Kraft. Eine ganze Reihe von Versammlungen mussten infolge
der Fabrikausschüsse, die durch das Hilfsdienstgesetz notwendig wur-
den, abgehalten werden. Die Besetzungen der Fabrikausschüsse sind
unter die Kollegen der einzelnen Verbände geteilt worden. In den
meisten Betrieben sind die Ausschüsse ohne Wahl zustande gekommen,
da die Kollegen sich über die Ausschussmitglieder verständigten. Zum
Hilfsdienstausschuss sind die Kollegen Eickhorn, Schütz
und Witte als Stellvertreter zugezogen. Des weiteren berichtete

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23. Juli 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 23. Juli 1917

Sind Betriebsversammlungen nach dem Hilfsdienstgesetz erlaubt oder wegen des Belagerungszustandes verboten?

     Die Betriebsversammlungen und das
                     Hilfsdienstgesetz.
   Der Geschäftsführer der Verwaltungsstelle Solingen des Deut-
schen Metallarbeiterverbandes, Genoss Karl Rapp, der bei den
häufig unleidigen Verhältnissen in der Rüstungsindustrie in der
letzten Zeit sich wiederholt veranlasst gesehen hat, Betriebsversamm-
lungen einzuberufen, wurde jetzt durch einen Brief des königlichen
Amtsgericht Solingen überrascht, der die ein wenig polternde An-
rede „Strafbefehl“ trug. Der Empfänger des „Strafbefehls“ (am
schlechtesten geht es bei unseren Gerichten bekanntlich der deutschen
Sprache!) ersah daraus, dass gegen ihn auf Antrag der königlichen
Staatsanwaltschaft wegen der Beschuldigung, in Solingen
„fortgesetzt handelnd“ in einem im Belagerungszustand erklärten
Distrikt ein während des Belagerungszustandes von dem Militär-
befehlshaber erlassenes Verbot durch Veranstaltungen von Versamm-
lungen übertreten zu haben, eine Geldstrafe von 60 Mark oder eine
Gefängnisstrafe von einem Tage für je 3 Mark festgesetzt worden sei.
Genosse Rapp wird aufgefordert, die 60 Mark nebst den Kosten von
4,60 Mark „binnen einer Woche“ an die Gerichtskasse zu zahlen
   Genosse Rapp wird dies nach unseren Informationen nicht tun,
sondern wird die Sache zum gerichtlichen Austrag bringen. Er hat
damit recht. Der Staatsanwalt würde schwerlich zu seinem Antrag
gekommen sein, wenn er den Geist des Zivildienstgesetzes
erfasst und besonders den § 4 beachtet hätte, der den Arbeitern
die Aushändigung des ihnen gesetzlich zustehenden Vereins-und Ver-
sammlungsrechtes auch im Krieg sichert. Und das Zivildienst-
gesetz geht nicht nur in den Momenten über die preußischen Landes-
gesetze und über die Verordnung des kommandierenden Generals,
in denen es den Arbeitern Pflichten auferlegt, sondern auch
in den Punkten, in denen es ihnen Rechte gewährleistet.

26. Juni 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 26. Juni 1917

Der Geschäftsführer der Verwaltungsstelle Solingen des Deut-
schen Metallarbeiterverbandes weist den Angriff der Vereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände auf die sozialen Komponenten des Vaterländischen Hilfsdienstgesetzes entschieden zurück

           Eine Unternehmereingabe und die
                          Arbeiterschaft.
   Der Geschäftsführer der Verwaltungsstelle Solingen des Deut-
schen Metallarbeiterverbandes Genosse Karl Rapp, schreibt uns:
   Die Vereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände hat neuer-
dings eine Eingabe an den Chef des Kriegsamtes, Exzellenz Gröner,
gerichtet. Aus der Eingabe spricht sehr vernehmlich ein unversöhn-
licher Geist gegen einzelne Bestimmungen des Hilfsdienstgesetzes, aus
denen irgendein Hauch sozialen Geistes weht, und eine derartige
Feindseligkeit gegen die gewerkschaftliche Arbeiterbewegung, daß man
sich besorgt fragen muß: Wohin soll das später noch führen? Die
ganze Eingabe ist ein scharfer Vorstoß gegen die Gewerkschaften.

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30. März 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 30. März 1917

Fallbeispiele, die vor dem Schlichtungs-Ausschusses in Solingen verhandelt wurden

                   Der Schlichtungs-Ausschuß
scheint jetzt eine der meistbeschäftigten sozialen Institutionen
zu werden. Die Sitzungen häufen sich und von der einen
Sitzung zur anderen häufen sich die „Fälle“.
   Der Arbeiter P. ist vom Militär beurlaubt und dann der
Dynamitfabrik in Schlebusch zur Arbeit überwiesen wor-
den. Er hat bereits im Januar wegen seines Gesundheitszu-
standes diese Arbeit verlassen müssen, hat sich nach seinem
Wohnorte Dortmund begeben, hat dort einige Wochen krank
gefeiert und steht seitdem in Dortmund in Arbeit. Die Dyna-
mitfabrik hat ihm schriftlich angedroht, daß sie seine Wieder-
einstellung beim Heere beantragen werde, wenn er seinen
Posten nicht wieder antrete. P. verdient in Dortmund mehr
und steht sich bei seiner dortigen Beschäftigung auch sonst besser,
weil er seine Familie dort wohnen hat. Der Abkehrschein wird
erteilt.

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19. März 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 19. März 1917

Bildung des Einberufungsausschusses für den Landwehrbezirk Solingen gemäß Gesetz über den Vaterländischen Hilfsdienst

      Einberufungsausschuß für den
         Vaterländischen Hilfsdienst.
   Das Kriegsamt hat nunmehr auch den durch § 7 Absatz 2
des Gesetzes über den Vaterländischen Hilfsdienst vom 5. Dez.
1916 vorgeschriebenen Einberufungsausschuß für
den Landwehrbezirk Solingen (Stadt- und Land-
kreis Solingen) gebildet. Vorsitzender des Ausschusses ist
Herr Jagenberg in Solingen, sein Stellvertreter ist Herr
Richard in Burscheid. Beamten-Vertreter ist Herr
Amtsrichter Dr. Wirtz, dessen Stellvertreter Herr Gewerbe-
inspektor Cäsar, beide in Solingen. Arbeitgeber-Ver-
treter sind die Herren Fabrikbesitzer Franz Peres in Solingen
und Theodor Wuppermann in Schlebusch-Manfort, und deren
Stellvertreter die Herren Fabrikant August Scherf in Ohligs
und Schneidermeister Paul Schlegel in Solingen. Arbeit-
nehmer-Vertreter sind die Herren Metallarbeiter Karl
Rapp und Gerhard Hebborn in Solingen und deren Stellver-
treter die Herren Buchdrucker August Heimann und Holzarbeiter
August Maurer in Solingen.

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5. März 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 5. März 1917

Eine Solinger Firma verweigert die Beteiligung am Schlichtungswesen nach dem Vaterländischen Hilfsdienstgesetz

   Solingen. Der Schlichtungsausschuß ist für
die Firma Hugo Linder nicht mehr da. Die Firma
Hugo Linder hat dem Vorsitzenden des Schlichtungsausschusses
für Differenzen aus dem Hilfsdienstgesetz schriftlich mitgeteilt,
daß sie selbst und auch kein Vertreter von ihr zu den Sitzungen
des Ausschusses erscheinen werden. Der Schlichtungsausschuß
wird daraus die Konsequenz ziehen und allen Arbeitern den
von der Firma verweigerten Abkehrschein ausstellen.

9. Februar 1917

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 9. Februar 1917

Der Reichstagsabgeordnete der Sozialistischen Arbeitsgemeinschaft Wilhelm Dittmann kritisiert die Arbeiterausschüsse des Hilfsdienstgesetzes als „wertlos“ für die Vertretung von Arbeiterinteressen

Arbeiterausschüsse und Schlichtungsstellen
           im Hilfsdienstgesetz.
           Von Wilhelm Dittmann.
   Die Arbeiterausschüsse und die Schlichtungs-
stellen des Hilfsdienstgesetzes sind von den Wortführern der alten
sozialdemokratischen Fraktion als große gewerkschaftliche Errungen-
schaften gefeiert und gepriesen worden. Genosse Bauer sagte am
30. November vorigen Jahres bei der Beratung des Gesetzes im
Plenum des Reichstages gegenüber dem Genossen Wurm, „das Ge-
setz schafft dem Arbeiter eine gesichertere Position gegen-
über dem Kapitalismus, und als die wichtigsten „Rechtsgarantien“,
durch die der Arbeiter seine „Rechte auch in geordneter und ge-
sicherter Weise wahrnehmen“ könne, bezeichnete er die Ar-
beiterausschüsse und die Schlichtungsstellen. Er be-
hauptete, die Unternehmer wären „verpflichtet“, mit den Ar-
beiterausschüssen zu unterhandeln; wenn es zu keiner Eini-
gung komme, „entscheide“ die Schiedsinstanz, „was in Bezug auf
die Lohn- und Arbeitsbedingungen Rechtens sein soll“. Er pries
diesen Zustand als eine große Errungenschaft gegenüber den Unter-
nehmern in der Großindustrie und versicherte, es könne jetzt dazu
kommen, daß von der Schlichtungskommission die ganze Beleg-
schaft eines Werkes den Abkehrschein erhalte und die Arbeit
niederlege, „so daß wir hier gewissermaßen den konzessionier-
ten Streik haben“.

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26. Januar 1917

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 26. Januar 1917

Verhandlungen über Abkehrscheine vor dem Solinger Schlichtungs-Ausschuss

              Schlichtungs-Ausschuß.
   Der Ausschuß zur Schlichtung von Abkehr-
Streitigkeiten hielt gestern nachmittag eine Sitzung ab.
   Der Vorsitzende, Herr Amtsrichter Dr. Wirtz, macht auf
eine Aeußerung des Kriegsamtes aufmerksam, die dahin geht,
daß die Ausschüsse auch für die zum Hilfsdienst beurlaubten
Militärpflichtigen zuständig sind, ebenso für die Rekla-
mierten.

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20. Januar 1917

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 20. Januar 1917

Die erste Sitzung des Schlichtungsausschusses über die Ausstellung der Abkehrscheine für Arbeiter nach dem vaterländischen Hilfsdienstgesetz

       Die erste Sitzung des Schlichtungs-
                        ausschusses.
   Gestern nachmittag tagte die erste Sitzung des für den
Kreis Solingen eingesetzten Ausschusses
zur Schlichtung von Differenzen wegen
der Ausstellung der Abkehrscheine. Die Sitzung
war im Sekretariat des Gewerbegerichts an der Zollernstraße.
Den Vorsitz führte Herr Amtsrichter Dr. Wirtz. Die Arbeit-
geber waren vertreten durch die ständigen Ausschußmitglieder
Kalkuhl und Felix Rauh, sowie durch den Bauunter-
nehmer Bickenbach. Die Arbeitnehmer vertraten die Ge-
werkschaftsangestellten Rapp und Hebborn und der
Messerschleifer Karl Kirschbaum.

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16. Januar 1917

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 16. Januar 1917

Das neue Hilfsdienstgesetz aus der Sicht der Unternehmer und des Handels

   Die Unternehmer und das Hilfsdienstgesetz.
   Nachdem wir unsere Leser in zwei Berichten von der
Stellungnahme unterrichtet haben, die die Solinger Arbeiter
zu dem Hilfsdienstgesetz nehmen, wollen wir ihnen auch mit-
teilen, wie sich die Organisationen der Unter-
nehmer und des Handels, die im „Hansabund“
vereinigt sind, zu dem neuen Gesetz stellen. Die hiesige Orts-
gruppe hatte sich den Regierungsrat Professor Dr. Leidig
aus Berlin verschrieben, um sich über das neue Gesetz
orientieren zu lassen. Wir müssen sagen, das Solinger Unter-
nehmertum und die Angehörigen des Handels betrachten sich
viel weniger als Objekte der Gesetzgebung als die Arbeiter,
denn sie zeigten auch gestern durch den sehr zahlreichen Besuch
der Versammlung, daß sie das neue Gesetz mit großem Inter-
esse betrachten. Der „Weiße Saal“ des Hotels „Monopol“

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15. Januar 1917

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 15. Januar 1917

Metallarbeiter-Versammlungen zum neuen vaterländischen Hilfsdienstgesetz in Solingen und in Ohligs. Referent war der mehrheitssozialdemokratische Reichstagsabgeordnete und Gewerkschaftsführer August Brey aus Hannover. Wilhelm Dittmann durfte nach polizeilicher Intervention nicht sprechen.

   Das Vaterländische Hilfsdienstgesetz.
   Ueber das neue Gesetz, die Zivildienstpflicht betreffend,
sprach am Samstagabend in einer öffentlichen Metallarbeiter-
Versammlung in dem Saale der „Reichspost“ in Solingen
der Vorsitzende des Fabrikarbeiter-Verbandes, Reichstagsabge-
ordneter Genosse Brey aus Hannover. Die Versammlung,
die von der Arbeitsgemeinschaft der vier hier bestehenden Or-
ganisationen einberufen war, war von etwa 300 Personen be-
sucht. Die schlechte Witterung hat zweifellos dazu beigetragen,
daß der Besuch kein besserer war. Die tiefeinschneidende Wir-
kung, die das Gesetz auf das Arbeitsverhältnis ausüben wird,
hätte aber trotzdem mehr Arbeiter veranlassen müssen, die Ver-
sammlung zu besuchen.

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12. Januar 1917

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 12. Januar 1917

Der Reichstagsabgeordnete Brey aus Hannover hält in Solingen und Ohligs Vorträge über das Hilfsdienstgesetz

Achtung!                                                         Achtung!
                                        Der
           Reichstagsabgeordnete Brey, Hannover,
spricht am Samstag, den 13. Januar, abends 7½ Uhr
                 in der „Reichspost“ in Solingen
und am Sonntag, den 14. Januar, vormittags 11 Uhr,
    im Hotel Viktoria, Ohligs am Bahnhof, über
                     Das Vaterländische
                     Hilfsdienstgesetzes.
   Da dieses Gesetz für die Solinger Arbeiterschaft von
sehr großer Bedeutung ist, weiter aber auch in diesen Ver-
sammlungen Aufklärung über die Aufgaben der Arbeiter-
ausschüsse gegeben werden soll, erwarten wir von unsern
Mitgliedern, daß sie für einen guten Besuch der Ver-
sammlungen Sorge tragen werden.
                   Deutscher Metallarbeiter-Verband,
                   Industriearbeiter-Verband,
                   Christlicher Metallarbeiter-Verband,
                   Verband der Maschinenbau- und Metall-
                            arbeiter (H[irsch] D[uncker]).