23. Februar 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 23. Februar 1918

Meldung für die Stammrolle des Vaterländischen Hilfsdienstes

Vaterländischer Hilfsdienst.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß alle
jeweils 17 Jahre alt werdenden männlichen Einwohner
des Kreises verpflichtet sind, sich zwecks Aufnahme in
die Stammrolle auf ihrem Bürgermeisteramt zu melden.
Schleiden, den 18. Februar 1918.
Der Königliche Landrat,
Graf von Spee.

8. Januar 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 8. Januar 1918

Verstärkte Meldepflicht für den Vaterländischen Hilfsdienst

                              Hilfsdienst.
   Im Anschluß an die amtliche Bekanntmachung betreffs An-
meldung zum vaterländischen Hilfsdienst werden die Beteiligten
nochmals darauf hingewiesen, daß sich nunmehr jeder melden
muß, der nach dem 31. März 1858 geboren ist und das 17.
Lebensjahr vollendet hat. Ausgenommen sind nur die Per-
sonen, die zum aktiven Heere oder zur aktiven Marine gehören
oder auf Grund einer Reklamation vom Dienste im Heere oder
in der Marine zurückgestellt sind.
   Weiterhin sind diejenigen von einer nochmaligen Meldung
befreit, die sich auf Grund der Verordnung vom 1. März 1917
bereits früher mündlich oder schriftlich gemeldet haben und
dies durch den Abreißstreifen nachweisen
können.
   Im übrigen spielt die Art der Beschäftigung keine Rolle
mehr. Es hat sich auch jede männliche Person zu melden, die
bereits im vaterländischen Hilfsdienst tätig ist.

21. Juli 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 21. Juli 1917

Meldung von Änderungen in der Besetzung des vaterländischen Hilfsdienstes

Vermischtes.
Schleiden, 19. Juli. (Vaterländischer Hilfs-
dienst.) Bei Ausführung des Gesetzes über den vater-
ländischen Hilfsdienst werden von Arbeitgebern und
Arbeitsnehmern wichtige Bestimmungen übersehen. Be-
sonders ist auf die §§ 5, 6 und 7 der Bundesrats-
bekanntmachung vom 1. März 1917 hinzuweisen, die
unter Androhung von Strafen anordnen, daß die
Arbeitgeber und Arbeitnehmer dem Einberufungsaus-
schuß innerhalb 3 Tagen Mitteilung zu machen haben,
wenn ein Hilfsdienstpflichtiger die Arbeit aufgibt oder
die Arbeitsstelle wechselt. Dabei ist die Art der neuen
Tätigkeit, die Beschäftigungsstelle und Wohnung an-
zugeben. Bei Einsprüchen gegen die Heranziehung zum
Vaterländischen Hilfsdienst wird in den meisten Fällen
übersehen, eine ausführliche Begründung unter Bei-
fügung von Bescheinigungen der Gemeindebehörde oder
Polizeiverwaltung und in Krankheitsfällen ein ärztliches
Attest vorzulegen. Im Interesse der schnellen und
glatten Erledigung der Gesuche ist das aber unbedingt
erforderlich.

4. Juli 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 04. Juli 1917

Bewerbungen für den vaterländischen Hilfsdienst

Vermischtes.
Schleiden, 1. Juli. In letzter Zeit sind dem

Kriegsamt mehrfach Zuschriften zugegangen, in denen
hilfsdienstpflichtige und andere Personen sich zur Ver-
wendung im vaterländischen Hilfsdienst dem Kriegs-
amt zur Verfügung stellen oder um Vermittelung
einer Beschäftigung im Hilfsdienst bitten. Es muß
daher darauf hingewiesen werden, daß das Kriegs-
amt selbst sich unmöglich mit derartigen Anerbietungen
und Gesuchen befassen und sie daher nur an die zu-
ständigen Stellen weiterleiten kann, wodurch für das
Kriegsamt eine unnötige Geschäftserschwerung, für die
Gesuchsteller aber eine Verzögerung in der Erledigung
ihrer Gesuche erwächst. Es wird daher dringend
ersucht, solche Gesuche und Anerbietungen entweder
an die zuständige Kriegsamtsstelle oder Hilfsdienst-
meldestelle zu richten, die zu ihrer Behandlung zu-
ständig sind.

18. Juni 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 18. Juni 1917

Wachmannschaften für Gefangene gesucht

   Solingen. Vaterländischer Hilfsdienst. Im
Kreise Solingen werden hilfsdienstpflichtige Personen als
Wacht- und Begleitmannschaften für Gefangene eingestellt.
Meldungen nimmt die Hilfsdienstmeldestelle in Solingen,
Zollernstraße 20, entgegen.

2. Mai 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 02. Mai 1917

Keine Befreiung vom vaterländischen Hilfsdienst

Schleiden, 30. April. (Keine Befreiung oder
Zurückstellung vom Hilfsdienst.) Die täglich beim
Kriegs-Arbeitsamt einlaufenden Gesuche um Befreiung
oder Zurückstellung vom Hilfsdienst geben Veranlassung
auf folgendes hinzuweisen: Eine Befreiung oder Zu-
rückstellung kennt das Gesetz über den vaterländischen
Hilfsdienst vom 5. Dezember 1916 überhaupt nicht.
Gegen die auf Grund des § 7 des Gesetzes ergangene
besondere schriftliche Aufforderung können der Hilfs-
dienstpflichtige oder sein bisheriger Arbeitsgeber bei dem
Ausschuß, von dem die Aufforderung ergangen ist,
Vorstellung erheben. Die Aufforderung ist zurückzu-
nehmen, wenn die Auflösung des bisherigen Be-
schäftigungsverhältnisses einen übermäßigen Schaden
bereiten würde, sofern nicht die Bedürfnisse des Hilfs-
dienstes überwiegen. Unter der gleichen Voraussetzung
kann die Frist aus § 7 Absatz 3 des Gesetzes ver-
längert werden. Der Vorsitzende des Ausschusses ist
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[30.] April 1917

schulchronik Dürscheven 1914_1918_Seite_07 April 1917schulchronik Dürscheven 1914_1918_Seite_09 April 1917

Stadtarchiv Zülpich, Schulchronik der Volksschule Dürscheven 1895-1968

Fortgang des Krieges und der Lebensmittelversorgung im Frühjahr 1917

Den unbehin-
derte U-Bootkrieg beantwortet Nord-Ameri-
ka mit der Kriegserklärung, andere Staaten
schließen sich an. Das Friedensangebot unseres
Kaisers wird von der Gegenseite verlacht.
Weitere Jahrgänge werden zu Fahne ein-
berufen. Dazu wird der vaterländische Hilfs-
dienst eingeführt. Berechtigte Klagen werden
laut über “sonderbare” Zurückstellungen und
Beurlaubungen der Reichen vom Heeresdienste,
sogar von Inhabern des eisernen Kreuzes.
Die Beteiligung an der 5. und 6. Kriegsan-
leihe war bei den Landwirten bei der 5. groß,
bei der 6. klein.
Die Hamsterer tauschen Kaffeebohnen, Leder,
Tabak, Schuhe, Öl und Kleidungstücke gegen
Lebensmittel. Der unehrliche Landwirt macht
große Tauschgeschäft und speichert
die so bitter nötigen Verbrauchsgegenstände für Jahre hin-
aus auf, während der ehrlich seine Produkte
der Allgemeinheit hat zukommen lassen.
Germania verhülle Dein Haupt, Gott sei
es geklagt, der Wucher nimmt zu. Die Höchst-
preise werden um 200 bis 700% überschritten.
Ein Beispiel, der Höchstpreis für Falläpfel ist
10 Pfg pro Pfd, im hiesigen Dorfe sind 70 Pfg
gefordert worden.
Zur amtlichen Lebensmittelverteilung hat
keiner mehr viel Zutrauen.
Wir brauchen vorläufig keine Kirchenglocken
abzuliefern.

28. März 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 28. März 1917

Suche nach Hilfsdienstpflichtigen für militärische Einrichtungen

Vermischtes.
Schleiden, 26. März. Wir machen auf den im
Anzeigeteile der vorliegenden Nummer abgedruckten
Aufruf der Kriegsamtsstelle Coblenz aufmerksam, nach
welchem zur Ablösung von Soldaten für sofort eine
größere Anzahl Hilfsdienstpflichtige, auch Jugendliche
und Männer über 60 Jahre, desgl[eichen] Frauen zur Ver-
wendung bei Militärbehörden, militärischen Einrich-
tungen, Truppenteilen und Lazaretten usw. gesucht
werden. Alle Meldungen zum freiwilligen Dienstein-
tritt von Personen aus dem Kreise Schleiden haben
bei dem zuständigen Bürgermeisteramt zu erfolgen.

9. März 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 9. März 1917

Die Arbeitsnachweisstelle Solingen ist nun auch für Gräfrath, Höhscheid, Ohligs und Wald zuständig

   Vaterländischer Hilfsdienst.
   Nach Anhörung des Herrn Landrats für den Land-
kreis Solingen ist durch Verfügung des Kriegsamts die
örtliche Zuständigkeit der
Hilfsdienstmeldestelle Solingen-Stadt
auch auf die zum Landkreise Solingen gehörigen Bürger-
meistereien Gräfrath, Höhscheid, Ohligs und Wald aus-
gedehnt worden.
Arbeitsnachweisstelle zu Solingen, Zollernstr. 20.

28. Februar 1917

28031917-hilfsdienst-mechernich

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 28. Februar 1917

Stellenanzeige für den Vaterländischen Hilfsdienst in der Gasfabrik Mechernich

Bekanntmachung.
Seitens der Gemeinde Mechernich werden für
die Gasfabrik mehrere
hilfsdienstpflichtige Arbeiter
gegen hohen Lohn gesucht.
Leute, die kräftig und den schweren Arbeiten ge-
wachsen sind, wollen sich sofort bei mir melden.
Mechernich, den 22. Februar 1917
Der Bürgermeister.
Dohr

26. Februar 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 26. Februar 1917

Die neu eingerichtete öffentliche Arbeitsnachweisstelle in Solingen sucht Arbeitskräfte

             Vaterländischer Hilfsdienst.
         Arbeitsvermittlung bei der Solinger
                  Hilfsmeldestelle.
   Das Kriegsamt hat gemäß den Bestimmungen des Gesetzes
über den Vaterländischen Hilfsdienst vom 5. Dezember 1916
bei der öffentlichen Arbeitsnachweisstelle in Solingen, Zollern-
straße 20, eine
                        Hilfsdienstmeldestelle
für die Arbeitsvermittlung im Vaterländischen Hilfsdienst ein-
gerichtet.
   Alle noch nicht im Vaterländischen Hilfsdienst beschäftigten
Personen, sowohl Männer als auch Frauen und Mädchen,
werden daher zur freiwilligen Meldung gemäß § 7 Abs[atz] 2 des
Gesetzes aufgefordert.
   Gebraucht werden vorerst zum Austausch von Militär
personen bei den Militärbehörden im besetzten Gebiet männ-
liche Personen für folgende Beschäftigungsarten:
   Sicherheits- und Wachdienst, Schreibdienst, Burschen- und
Ordonnanzdienst, Arbeitsdienst (Land- und Forstwirtschaft),
Kraftfahrdienst, technischer Dienst, Bäcker- und Schlächter-
dienst, Post- und Telegraphendienst, sonstiger Handwerkerdienst.
   Hierfür kommen aber im wehrpflichtigen Alter stehende
Hilfsdienstpflichtige nur in Betracht, wenn sie dauernd D[ienst] U[ntauglich]
geschrieben sind.
   Ferner sucht das Artilleriedepot in Köln:
   Waffenmeistergehilfen, Schosser, Dreher, Mechaniker (auch
Uhrmacher), Schmiede, Sattler, Klempner, Schreiner, Drechsler,
Maurer, Anstreicher usw.
   Berücksichtigt werden hierfür auch tüchtige Arbeiter und
Frauen von nicht handwerksmäßiger Vorbildung, die schon in
gleichen Berufen tätig gewesen oder willens sind, sich in diesen
Berufen anlernen zu lassen.
   Gleichzeitig werden die Arbeitgeber und Unternehmer im
Solinger Industriebezirk aufgefordert, ihren Bedarf an
Arbeitskräften, auch an Frauen und Mädchen, der Hilfsdienst-
meldestelle sofort anzuzeigen.
Arbeitsnachweisstelle, Zollernstr[aße] 20.
Geöffnet werktäglich von 10 Uhr vormittags ohne Unter-
   brechung bis 4 Uhr nachmittags. – Fernsprecher 134.

17. Februar 1917

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Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 17. Februar 1917

Stellenanzeige des Vaterländischen Hilfsdienstes

Vaterländischer Hilfdienst.
Aufforderung des Kriegsamts zur freiwilligen Meldung
gemäß § 7 Abs[atz] 2 des Gesetzes für den Vaterländ[ischen] Hilfdienst.

Es werden gebraucht: Schreiber (auch Frauen), davon
einer, der im behördlichen Kassenwesen erfahren ist.
Meldungen mit selbstgeschriebenen Lebenslauf sind an das
Bezirkskommando Montjoie zu richten.
Die Kriegsamtstelle in Coblenz.

14. Februar 1917

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Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 14. Februar 1917

Stellenanzeige für den Vaterländischen Hilfsdienst

Vaterländischer Hilfsdienst.
Aufforderung des Kriegsamtes zur freiwilligen Meldung
gemäß § 7 Abs. 2 des Gesetzes für den Vaterländischen Hilfsdienst.
Es werden gebraucht für Hallschlag (Eifel):
14 Hilfsdienstpflichtige als Wachposten
(gediente Leute),
ferner für Montjoie, Malmedy, St. Vith und Burgreuland
in der Eifel:
10 Schreiber oder Schreiberinnen mit guter, flotter
Handschrift und Bureaupraxis.
mehrere Ordonnanzen,
mehrere Kammerarbeiter,
mehrere Schneider und Schuster,
3 Köche oder Kochfrauen.
Meldungen sind zu richten an den Truppenarbeitsnachweis
des Landst[urm]-Inf[anterie]-Bat[allion] Montjoie VIII/20 in Montjoie unter Vor-
lage eines Lebenslaufes und polizeilichen Führungszeugnisses.
Die Kriegsamtstelle in Coblenz.

23. Januar 1917

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 23. Januar 1917

Minimal- und Höchstlöhne oder Wucher mit der Arbeitskraft? Eine polit-ökonomische Betrachtung.

                 Ursache und Wirkung.
   „Gegen den Wucher mit der Arbeitskraft muß in derselben
Weise angekämpft werden, wie gegen den Wucher mit Lebens-
mitteln.“ Diesen Ausspruch tat in der ersten Sitzung des
Schlichtungsausschusses für den Vaterländischen Hilfsdienst der
Vorsitzende, Herr Amtsrichter Dr. Wirtz.

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19. Januar 1917

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 19. Januar 1917

Der Reichstagsabgeordnete Wilhelm Dittmann spricht in Leichlingen auf einer Gewerkschaftsversammlung zum „Vaterländischen Hilfsdienst“

      Deutscher Metallarbeiterverband
         Verwaltungsstelle Opladen.
   Am Sonntag, den 21. d[iese]s M[ona]ts, nachmittags
4½ Uhr, findet im Lokale des Herrn Hussmann in
Leichlingen, am Bahnhof, eine
    öffentliche Versammlung
statt, mit der Tagesordnung:
  „Der Vaterländische Hilfsdienst.“
                  Referent:
Reichstagsabg[eordneter] Wilh[elm] Dittmann, Solingen.
   Die gesamte Arbeiterschaft des unteren Kreises wird
zu zahlreichem Besuch dieser Versammlung freundlichst ein-
geladen.