24. Februar 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 24. Februar 1917

Kriegerfrauen von berufsmäßigen Gesucheschreibern übervorteilt

   Wald. Ausbeutung der Kriegerfrauen. Hier
wird in letzter Zeit lebhaft darüber geklagt, daß unsere Krieger-
frauen immer häufiger Industrierittern in die Hände
fallen, die ihnen allerhand Schreibarbeit besorgen, aber weniger
um die Interessen dieser Frauen zu vertreten, als um ihre
eigenen Taschen zu füllen. Diese Leute fertigen für die
Kriegerfrauen Urlaubsgesuche oder ähnliche Schreibarbeit an
und lassen sich dafür über Gebühr bezahlen. Für
Urlaubsgesuche sollen bis zu 6 Mark bezahlt worden sein. Die
Leistung steht zu diesem Geldopfer der armen Frauen meist in
gar keinem Verhältnisse und dann hat es meist auch gar keinen
Nutzen. Um einen außerordentlichen Urlaub zu erwirken, dazu
bedarf es eines triftigen Grundes. Liegt ein solcher Grund
vor, dann braucht eine Kriegerfrau sich von ihrem Manne ein
fach die Stelle mitteilen zu lassen, bei der sie ihr Gesuch an-
bringen kann, und dieser Stelle die Gründe mitzuteilen. Fühlt
sie sich dazu nicht imstande, so hat sie wohl jemand unter ihren
Bekannten oder Verwandten, der ihr die paar Zeilen auf-
schreibt. Auf Aueßerlichkeiten kommt es bei diesen Gesuchen
gar nicht an. Im Gegenteil! Merkt die Stelle, die über die
Urlaubsgesuche entscheidet, in diesen Schriftstücken den berufs-
mäßigen Schreiber (und das wird bei den Machwerken dieser
Leute immer der Fall sein!), so wird sie von Miß-
trauen ergriffen und der Erfolg ist schon aus diesem Grunde
in Frage gestellt. Kann eine Kriegerfrau nicht selbst ein Gesuch
abfassen und hat sie dazu auch niemanden, so wende sie sich an
das Arbeitersekretariat im Gewerkschaftshause in
Solingen, wo sie an jedem Wochentage nachmittags von 4 Uhr
bis 6 Uhr sich ein solches Gesuch machen lassen kann. Aber vor
den berufsmäßigen Gesuchschreibern ist dringend zu warnen.
Das Geld, das diesen Leuten zugewendet wird, ist fortge-
worfen. Wie es heißt, gibt sich einer dieser Leute den Anschein,
als habe er gewisse „Verbindungen“. Er hat deshalb großen
Zulauf und – gesalzene Preise. Kriegerfrauen, bleibt von den
Leuten weg! Sie beschwindeln euch! Verwendet das Geld
besser in eurem und eurer Kinder Interesse!

17. März 1915

17031915 urlaubsgesuche

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 17. März 1915

Der Königliche Landrat in Schleiden informiert über die Möglichkeiten der Urlaubsgesuche für die Frühjahrsbestellung.

Bekanntmachung
Im Auftrag des stellvertretenden General-Kommandos
in Coblenz weise ich nachdrücklich darauf hin, daß
unnötige oder nicht zeitgemäße Urlaubsgesuche zur
Frühjahrsbestellung den militärischen Interessen wider-
sprechen und unter allen Umständen zu vermeiden sind.
Ein Beurlaubung darf von den Landwirten nur
dann beantragt werden, wenn auch die Möglichkeit
besteht, den Beurlaubten in der betreffenden Zeit zur
Frühjahrsbestellung zu verwenden.
Schleiden, den 11. März 1915
Der Königliche Landrat,
Dr. Kreuzberg