24. November 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 24. November 1918

Urlaubsreisen der Zivilbevölkerung vom linksrheinischen ins rechtsrheinische Gebiet werden untersagt.

   –  Reisen der Zivilbevölkerung des linksrhei-
nischen Gebietes und des zehn kilometer Strei-
fens östlich des Rheines in das weitere rechtsrhei-
nische Gebiet ist grundsätzlich verboten. Ausnah-
men nur in alleräußersten Fällen, dringenden Be-
suchsreisen, in öffentlichem Interesse, bei nachge-
wiesenem Tod, oder Schwererkrankung der näch-
sten Angehörigen, durch Erlaubnisschein auf dem
Lande des Bürgermeisters zulässig. Ab 16. No-
vember werden Fahrkarten an bürgerliche Be-
völkerung nur gegen Erlaubnisschein verausgabt,
hiervon ausgenommen ist nur Arbeiterverkehr auf
Rückfahrt- und Wochenkarten und Berufsverkehr
auf Zeitkarten, neue Ausgabe von Arbeiter- und
Zeitkarten erfolgt nur gegen Rückgabe der ausge-
laufenen Karten; Gepäck und Expreßgut-Verkehr
bis auf weiteres eingestellt. Anspruch auf Beför-
derung gewährt Erlaubnisschein nicht.

14. August 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 14. August 1918 

Die Sommerferien sind in einigen Teilen Deutschlands zu Ende und die Urlauber treten ihre Heimreise an.

  – Die Sommerferien haben jetzt für eine
Anzahl von Schulbezirken ihr Ende erreicht.
Darunter befindet sich auch Berlin, so daß aus
den Sommerfrischen eine ganze Anzahl von
Erholungsbedürftigen den Heimweg angetreten
hat. Das Wetter war durch die zahlreichen
Gewitter fast überall sehr veränderlich, aber in
der Zeit der langen Tage macht man sich ja
nicht viel daraus, und so werden die Ausflüg-
ler auch wohl auf ihre Rechnung gekommen
sein. Jetzt nehmen die Tage nun allerdings
merklich ab. Dafür besteht auch die Hoffnung,
daß sich beständiges Wetter einstellt, so daß
die Tage voll ausgenützt werden können. Sind
jetzt die Schulen für den Osten wieder eröffnet,
so folgt nun Mitteldeutschland, dann kommt
Süddeutschland. Im deutschen Westen haben
die Ferien erst mit dem August ihren Anfang
genommen. Ebenso die Universitätsferien.

22. Januar 1918

 

Stadtarchiv Troisdorf, „Schule Blücherstraße, Protokollbuch Konferenzen“ 1915-1951, A 3414, S. 15-16

In der Lehrerkonferenz der Schule Blücherstraße in Troisdorf werden unter anderem tägliche Rechenübungen angesetzt und beschlossen, was mit den von der Gemeinde gekauften Büchern geschieht.

Konferenz am 22. Januar 1918

An der Konferenz beteiligten sich: Herr Hauptleh-
rer Friedrich und die Lehrerinnen Fräu-
lein Eidenberg, Wessel, Lassetzki und Weck.
Das Protokoll der letzten Konferenz wur-
de vorgelesen. Die einzelnen Punkte dieses
Protokolls wurden in folgender Weise ergänzt.
Zu 1. die Kirchenaufsicht wurde durch allge-
meinen Kirchenaufsichtsplan geändert
Zu 2. die Aufsichtführenden haben darauf
zu achten, daß kein Papier auf dem
Schulhofe liegt.
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22. Dezember 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 22. Dezember 1917

Milderung des Urlaubsverbotes über Weihnachten für das Besatzungsheer

– (Milderung des Urlaubsverbotes über Weih-
nachten.) Für alle Familien, die ihren Ernährer im
Besatzungsheer haben, bedeutet eine neue Verfügung
des Kriegsministeriums eine hübsche Weihnachtsüber-
raschung. Danach wird die im Oktober ergangene
Urlaubseinschränkung, die bis zum Frühjahr 1918
wirksam sein sollte, für das Weihnachtsfest beträchtlich
gemildert. Nach einer Verfügung des Kriegsministeriums
wird das Urlaubsverbot für das Besatzungsheer in-
soweit gemildert, als es gestattet wird, verheiratete
Angehörige des Besatzungsheeres für die Weihnachts-
zeit in begrenztem Maße zu beurlauben, wenn der
Urlaubsort nicht über 300 Kilometer von der Garnison
entfernt liegt. In erster Linie werden solche Personen
berücksichtigt, die in den letzten Jahren das Weihnachts-
fest nicht bei ihren Angehörigen verleben konnten.

21. Dezember 1917

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 21. Dezember 1917

Für die Beurlaubung in der Weihnachtszeit gelten Lockerungen.

   –  Milderung des Urlaubsverbots über
Weihnachten. Für alle Familien, die ihren
Ernährer im Besatzungsheer haben, bedeutetet
eine neue Verfügung des Kriegsministeriums
eine hübsche Weihnachtsüberraschung. Danach
wird die im Oktober ergangene Urlaubsein-
schränkung, die bis zum Frühjahr 1918 wirk-
sam sein sollte, für das Weihnachtsfest be-
trächtlich gemildert. Nach einer Verfügung des
Kriegsministeriums wird das Urlaubsverbot
für das Besatzungsheer insoweit gemildert, als
es gestattet wird, verheiratete Angehörige
des Besatzungsheeres für die Weihnachtszeit
in begrenztem Maße zu beurlauben, wenn der
Urlaubsort nicht über 300 Kilometer von der
Garnison entfernt liegt. In erster Linie wer-
den solche Personen berücksichtigt, die in den
letzten Jahren das Weihnachtsfest nicht bei
ihren Angehörigen verleben konnten.

22. September 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 22. September 1917

Kreisarzt wurde Urlaub erteilt

Bekanntmachung
Dem Herrn Kreisarzt ist gemäß Verfügung des
Herrn Regierungspräsidenten ein Urlaub bis zum
29. Oktober d. Js. erteilt worden. Mit dessen Stell-
vertretung ist Herr Sanitätsrat Dr. Rabberz in
Gemünd beauftragt.
Schleiden, den 22. Semptember 1917
Der köngliche Landrat,
Graf von Spee

13. Juni 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 13. Juni 1917

Anträge für Fronturlaube zur Ernte

Vermischtes.
Schleiden, 11. Juni. Es wird darauf hingewiesen,
daß Gesuche um Beurlaubung von Mannschaften zur
Körnerfrucht-Ernte sofort, spätestens bis zum 17. Juni
bei dem zuständigen Herrn Bürgermeister einzureichen sind.

2. Juni 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 02. Juni 1917

Erholung gesucht

Junge Dame sucht zur
Erholung angenehmen
ruhigen
Aufenthalt
mit guter Verpflegung.
Offerten mit Preisangabe an
Emma Blumenthal,
Rheydt (Rh[ein]l[and]) Hauptstr. 33.

27. September 1916

19160927_Beurlaubung_434

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 27. September 1916

Den Soldaten soll Fronturlaub gewährt werden. Dies gestaltet sich jedoch aufgrund der militärischen Lage und den landwirtschaftlichen Erfordernissen als schwierig.

       – Ueber Beurlaubung von Mannschaften
sagte der Kriegsminister in seiner Antwort
auf eine entsprechende Eingabe des national-
liberalen Reichstagsabgeordneten Marquart.
Die Kommandobehörden und Truppen sind
schon mehrfach angewiesen worden, nach Be-
endigung der wichtigsten landwirtschaftlichen
Arbeitsperioden vorzugsweise Angehörige
anderer Erwerbszweige zu beurlauben und
hierbei in erster Linie Verheiratete zu berück-
sichtigen, die sich in wirtschaftlicher Notlage
befinden. Die betreffenden Erlasse hat der
Herr Kriegsminister im Großen Haupt-
quartier kürzlich, nachdem der Bedarf an
Hilfskräften für die Landwirtschaft nachge-
lassen hat, allgemein wieder in Erinnerung
gebracht. Dabei ist besonders darauf hinge-
wiesen worden, daß anzustreben sei – ohne
Rücksicht auf eine vorliegende Notlage oder
auf staatliche Bedürfnisse – allen Mann-
schaften, vor allem den Verheirateten, die
ein Jahr und länger ununterbrochen im
Felde gestanden haben, Erholungsurlaub zu
gewähren, soweit es die militärischen Inte-
ressen irgend zulassen. Da die Herbstbestel-
lung (auch beim Weinbau) noch nicht vollen-
det ist, auch die militärische Lage zurzeit noch
Beschränkung auferlegt, wird die angestrebte
Erweiterung der Beurlaubung voraussicht-
lich nur allmählich – wahrscheinlich erst in
den Herbst- und Wintermonaten – in die
Erscheinung treten.

19. Juli 1916

BAST_19_07_C

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 19. Juli 1916

Eine umfangreiche Beschreibung der Arbeitsbedingungen der weiblichen Beamten bei der Post auf der Grundlage eines Aufsatzes von Else Kolshorn im „Archiv für Frauenarbeit“

    Postbeamtinnen und
               Krieg.
   Wie die meisten andern Frauenberufe hat der Krieg auch den
der Postbeamtin in mannigfaltiger Weise beeinflußt. Auch hier sind
Arbeiten, die bisher von Männern geleistet wurden, Frauen über-
tragen worden. Dafür, ob den Frauen für gleiche Arbeit gleicher
Lohn gewährt wird, stehen uns leider keine zahlenmäßige
Belege zur Verfügung, aber für die Mehrbeschäftigung von
weiblichen Beamten, für die Umgruppierung der Arbeit, sowie für
die Beurteilung der verschiedenen schwierigen Probleme, die der
Krieg für die Postbeamtinnen mit sich gebracht hat, gibt ein Aufsatz
von Else Kolshorn – einem Vorstandsmitglied des Verbandes der
Post- und Telegraphenbeamtinnen –: „Krieg und Arbeit, Post- und
Telegraphenbeamtinnen“ im „Archiv für Frauenarbeit“ immerhin
einiges Material. Der Verband hat über die Erweiterung der
Frauenarbeit im Bereich der Reichspost- und Telegraphenverwaltung
eine Enquete angestellt, die sich jedoch nur auf die Arbeit der Be-
amtinnen erstreckt. Die Erfassung war, wie Fr[äu]l[ein] Kolshorn bemerkt,
nicht restlos, und zahlenmäßige Angaben würden deshalb leicht zu
Trugschlüssen führen. Die Abwanderung aus Frauenstellen in
Männerstellen ist in den verschiedenen Orten sehr ungleichmäßig ge-
wesen. Der Begriff der „Beamtinnenstellen“ habe stets auch in
Friedenszeiten geschwankt; Beamtinnen wurden, wenn viele männ-
liche Assistenten unterzubringen waren, einfach in den Fernsprech-
dienst zurückversetzt.

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5. Mai 1916

19160505_Urlaub_300

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 5. Mai 1916

Die Anzahl der Urlaubstage für Postbeamte ist geregelt.

  –  Der Urlaub der Reichspostbeamten.
Der Erholungsurlaub der Postbeamten ist
in diesem Jahre nach folgenden Grundsätzen
geregelt worden: Es erhalten Urlaub ange-
stellte Beamte über 45 Jahre 14 Tage, unter
45 Jahren 10 Tage, nichtangestellte 5 Tage,
Beamtinnen über 45 Jahre 14 Tage, unter
40 Jahre 10 Tage; solche, die noch nicht zwei
Jahre Gehilfin sind, 7 Tage, Unterbeamte
über 45 Jahre 7 Tage, alle übrigen 5 Tage.

16. Februar 1916

BAST_16_02_1916_H

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 16. Februar 1916

Ein Höhscheider Soldat auf Urlaub wird von seiner Frau ehelicher Untreue verdächtigt. Er verletzt sie daraufin mit einem Stuhl lebensgefährlich.

   Höhscheid. Im Jähzorn. Ein im Felde stehender
Schleifer L. von Hintenmeiswinkel war in Arbeitsurlaub heim-
gekehrt. Seine Frau fand bei ihm Briefe, nach denen sie An-
laß zu haben glaubte, an der ehelichen Treue ihres Mannes zu
zweifeln. Sie machte dem Manne Vorhaltungen, die diesen
derart in Zorn versetzten, daß er mit einem Stuhle nach der
Frau schlug, worauf er das Haus verließ und ziellos umher-
irrte. Der Schlag hatte die Frau so unglücklich getroffen, daß
sie Fleischwunden am Kopfe und eine Schädelverletzung davon-
getragen hatte. Als man sie auffand, bestand Lebensgefahr.
Doch hat sie sich im allgemeinen Krankenhause soweit wieder
erholt, daß die Gefahr beseitigt ist. Der Mann wurde in der
Nähe des Höhscheider Rathauses festgenommen.

28. Dezember 1915

BAST_28_12_1915_B_neu

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 28. Dezember 1915

Betrogener Landsturmmann verweist Ehefrau bei Heimkehr des Hauses

Solingen. Traurige Weihnachten hatte ein
Landsturmmann, der Weihnachten hier bei seiner Familie auf
Urlaub erschien. Der Mann machte bei seiner Ankunft die
Wahrnehmung, daß ihn seine Frau schnöde betrogen hatte.
Der Bedauernswerte wies das Weib sofort aus dem Hause
und brachte seine drei Kinder ins Waisenhaus.

24. Dezember 1915

19151224_Fahrt_178

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 24. Dezember 1915 

Änderungen bei Freifahrten für Militärpersonen sind zu beachten. 

    – Die freie Fahrt der Urlauber. Die
Vorschriften über die Bewilligung freier
Fahrt für den Urlaub von Militärpersonen
sind zum Teil geändert worden. Die sonsti-
gen Bestimmungen finden keine Anwendung
auf häufig wiederkehrende Beurlaubungen,
wie der Sonntagsurlaub und dergleichen,
noch auch auf solche zu Hilfeleistungen in
fremden landwirtschaftlichen und gewerb-
lichen Betrieben. Bei diesen besteht mit-
hin kein Anspruch auf freie Eisenbahnfahrt.
Die Urlaubsscheine werden in allen derar-
tigen Fällen mit dem Vermerk „Fahrkarten
lösen“ versehen.

23. Juli 1915

19150723_Heimaturlaub_26

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 23. Juli 1915

Soldaten können kostenlos in die Heimat fahren.  

             Freie Fahrt bei Heimatsurlaub.
     Aus Berlin wird amtlich gemeldet: Bisher
wurde nur den zur Widerherstellung ihrer Ge-
sundheit und zur Frühjahrsbestellung und Ernte
in die Heimat beurlaubten Mannschaften freie
Eisenbahnfahrt gewährt. Nunmehr ist für sämt-
liche Mannschaften bei Heimatsurlaub während
des Krieges freie Eisenbahnfahrt bewilligt worden.