11. Dezember 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 11. Dezember 1918

Bestimmungen und Leistungen der Erwerbslosen-Unterstützung im Kreis Solingen.

                                     Grundsätze
für eine Erwerbslosen-Unterstützung für die Dauer der Übergangs-
                        wirtschaft für die Stadt Solingen.
   Auf Grund der Verordnung des Rates der Volksbeauftragten
vom 13. November 1918 (Reichsgesetzblatt Nr. 153 S. 1305) wird
für den Stadtkreis Solingen folgendes bestimmt:
   § 1. Arbeiter und Angestellte, die voll erwerbsfähig sind, denen
aber eine geeignete, ihre Gesundheit nicht schädigende Beschäftigung
zu angemessenen Bedingungen nicht nachgewiesen werden kann, er-
halten Erwerbslosen-Unterstützung nach folgenden Grundsätzen.
   § 2. Die Unterstützung wird arbeitsfähigen und arbeits-
willigen über 14 Jahre alten Personen gewährt, die infolge des
Krieges durch Erwerbslosigkeit sich in dürftiger Lage befinden. Eine
bedürftige Lage ist nur anzunehmen, wenn die Einnahmen des zu
Unterstützenden einschließlich derjenigen der in seinem Haushalt le-
benden Familienangehörigen infolge gänzlicher oder teilweise Er-
werbslosigkeit derart zurückgegangen sind, daß er nicht mehr im-
stande ist, damit den Lebensunterhalt zu bestreiten.
   Die Gewährung der Unterstützung ist davon abhängig, daß der
Antragsteller in Solingen wohnt.
   Die Erwerbslosenfürsorge hat nicht den Rechtscharakter der
Armenpflege.

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27. November 1918

Archiv des Landschaftsverbandes Rheinland (ALVR), Bestand 462 – Gehörlosenschule Essen – Kriegsangelegenheiten, Nr. 19078.

Im Rahmen der Demobilisierung der Streitkräfte und der Kriegswirtschaft nach dem Waffenstillstandsvertrag vom 11. November 1918 wurde festgestellt, dass auf der einen Seite eine Menge Arbeitslose bei den Arbeitsnachweisen1 gemeldet waren, auf der anderen Seite jedoch Arbeit nicht verrichtet wurde, da die Arbeitsplätze nicht den Arbeitsnachweisen gemeldet wurden. Durch diese zwiespältige Lage ergab sich auch die Frage, wer vermittelt werden kann und wer tatsächlich Erwerbslosenunterstützung beanspruchen kann. Daher forderte das „Reichsamt für wirtschaftliche Mobilmachung“ alle privaten Unternehmen, Reichs-, Staats-, und Kommunalbehörden auf, den jeweiligen Bedarf an Arbeitskräften dem zuständigen Arbeitsnachweis zu melden. Weiterlesen

20. November 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 20. November 1918

Informationen über die Kriegsbeschädigtenfürsorge und deren Hilfestellungen

– (Kriegsbeschädigte und Heilverfahren.) So
mancher Kriegsbeschädigte scheidet aus dem Heeres-
dienst aus, krank und elend; eine weitere Lazarett-
behandlung hatte nicht den erwarteten Erfolg; die
ihm zuerkannte Rente ist bescheiden und unzureichend.
Jetzt steht er dem rauhen Leben gegenüber und soll
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20. Juli 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 20. Juli 1918

Zeitungsartikel zur Kriegsbeschädigtenfürsorge im Kreis Schleiden

Die Kriegsbeschädigtenfürsorge im Kreise
Schleiden.
Aufgabe der Kriegsbeschädigtenfürsorge ist es, zu-

nächst dafür Sorge zu tragen, daß die Kriegsbeschädigten
baldtunlichst wieder eine ihrer Beschädigung entsprechende
Beschäftigung finden. Hierzu dient die Beratung, die
Berufsausbildung, die Stellenvermittlung und die Ge-
währung notwendiger Heilmaßnahmen, soweit diese
nicht von der Militärverwaltung oder sonstigen Stellen
dargeboten werden. Alle Kosten, die durch solche
notwendige Maßnahmen zur Wiedererwerbsfähigmachung
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26. Juni 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 26. Juni 1918

Über Kriegerverbände, Kriegsbeschädigte, Familienunterstützung und den Kyffhäuser-Bund

                Kriegervereine und Kriegsbeschädigte.
   Man sieht die Felle fortschwimmen und bemüht sich, nämlich die
Kriegervereine, um die Kriegsbeschädigten. Es gab ihnen zu denken,
daß sich die heimkehrenden Krieger um die Kriegervereine nicht
kümmerten und eigene Organisationen mit ganz anderem Geiste
schufen. Aus dieser Stimmung heraus hat der Vorstand des
Preußischen Landes-Kriegerverbandes in einer Eingabe an den
Staatssekretär des Reichsamts des Innern angeregt, daß die
Familienunterstützung für die Kriegsteilnehmer bei Ende
des Krieges nicht sofort mit der Entlassung auf-
hören, sondern auch noch einige Zeit nach der Entlassung aus dem
Heeresdienste weitergezahlt werde.

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11. Mai 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 11. Mai 1918

Auf der Kreisversammlung des Deutschen Metallarbeiter-Verbandes Solingen wurden viele Themen angesprochen. Besondere Bedeutung hatte die Resolution gegen die unternehmerfreundliche Haltung des Hauptvorstandes der Metallarbeitergewerkschaft auf Reichsebene.

   Kreisversammlung des Deutschen Metall-
                     arbeiterverbandes.
   Eine sehr gut besuchte Kreisversammlung des Deutschen Metall-
arbeiterverbandes tagte am Sonntag, den 5. Mai, im Gewerkschafts-
haus in Solingen. Die Tagesordnung lautete: 1. Kassen- und
Geschäftsbericht. 2. An die Verwaltung gelangte Anträge. 3. Vortrag
des Kollegen Rapp: „Die sozialpolitischen Forderungen der Gewerk-
schaften.“
   Vor Eintritt in die Tagesordnung gab Kollege Rapp die Namen
der in letzter Zeit als gefallen gemeldeten Kollegen bekannt. Die
Versammlung ehrte die Gefallenen durch Erheben von den Sitzen.
Kollege Herder verlas das Protokoll der letzten Kreisversammlung.
Dasselbe wurde ohne Widerspruch angenommen.

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7. Mai 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 7. Mai 1918

In Solingen tagte der Kriegshilfeausschuss, wo insbesondere die Rolle von Kühen als Fleisch- oder Milchlieferant beraten wurde. Auch die Kartoffelversorgung war ein Thema.

      Aus dem Kriegshilfsausschuß.
   Gestern nachmittag trat der Kriegshilfsausschuß zu seiner monat-
lichen Sitzung zusammen. Der Vorsitzende teilte zunächst die Summen
mit, die die Stadt an Unterstützungen im letzten Monat ausgegeben
hat. Unterstützt wurden 3071 Ehefrauen, 5729 Kinder und 718
Eltern von Kriegsteilnehmern. Die Familienunterstützung betrug
im Monat April 289 930 Mark. Für Mietsbeihilfen wurden 63 890
Mark ausgegeben. Bisher wurde für Schuhe und Kleider an die
Angehörigen von Kriegsteilnehmern die Summe von 1 298 242 Mark
verwandt, das ist im Monatsdurchschnitt 40 570 Mark. In der
letzten Sitzung der Armenkommission wurde darüber Beschwerde ge-
führt, das Auswärtige, besonders aus Remscheid, hier Magermilch
in großen Mengen einkaufen. Dagegen ist die Polizei eingeschritten
und hat, wie Polizeiinspektor Kircher bemerkte, notgedrungen ein
Verbot erlassen, denn die Magermilch wird den Gemeinden jetzt auch
angerechnet.

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12. März 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 12. März 1918

In Solingen tagte der Kriegshilfeausschuss. Vor allem die Lebensmittelversorgung stand im Mittelpunkt der Tagesordnung.

          Aus dem Kriegshilfsausschuß.
   In der gestrigen Sitzung führte in Abwesenheit des Oberbürger-
meisters Herr Kommerzienrat Wolters den Vorsitz. Zunächst
wurden die Summen bekanntgegeben, die im Monat Februar für
Kriegshilfe ausgegeben worden sind. Für Familienunterstützung
waren 289 904,31 Mark. Die Mietsbeihilfe erforderte den Be-
trag von 60 754,15 Mark. Unterstützungsberechtigt waren 3054
Frauen, 711 Eltern und 5682 Kinder. Für Kleider und Schuhe
wurden insgesamt seit September 1915 ausgegeben 1 195 795,94 Mark.
   Der Vorsitzende gab dann bekannt, daß auch für Solingen
eine Fürsorgevermittlungsstelle für die in der Industrie
beschäftigten Frauen und Mädchen eingerichtet worden ist. Es handelt
sich hauptsächlich um die Einrichtung von Krippen, Säuglingspflege
usw.

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30. Januar 1918

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 30. Januar 1918

Bekanntmachung über die Wiedereröffnung der Hildener Volksküche

Volksküche.
Die städtische Volksküche wird am 4. Februar 1918

wieder eröffnet. Die Benutzung ist in erster Linie
kinderreichen Familien, dann Kriegerfami-
lien und Armenunterstützungsempfängern
gestattet. Der Preis für das Eintopfgericht beträgt
50 Pfennig, für Personen, die Kriegsunterstützung er-
halten oder sich als Armenunterstützungsempfänger aus-
weisen, 40 Pfennig. Speisen werden nur gegen Ab-
gabe von Gutscheinen verabfolgt, die am Donnerstag
und Freitag jeder Woche (zunächst am Donners-
tag und Freitag dieser Woche), vormittags von 9 bis
12 Uhr und nachmittags von 2 ½  bis 5 Uhr im Bureau
des Einwohnermeldeamtes  (Kaiser-Wilhelm-Str.
Nr. 44) gegen Barzahlung verkauft werden. Die Karten
werden immer nur für eine ganze Woche – nicht ein-
zelne Tage – ausgegeben. Rückvergütung unbenutzter
Karten findet nicht statt.
Fleisch- und Brotkarte, Kartoffelkarte, bei Krieger-
familien ferner die Ausweiskarte, sind bei der Bestellung
der Gutscheine für die Volksküche mitzubringen. Per-
sonen, welche die vorgenannten Karten nicht sämtlich
vorlegen, erhalten keine Gutscheine.
Für Kinder unter sechs Jahren werden nur halbe
Portionen verabfolgt.
Hilden, den 29. Januar 1918.
Der Bürgermeister. Heitland.

9. Januar 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 9. Januar 1918

Zentrales Thema der Solinger Kreisversammlung des Deutschen Metallarbeiter-Verbandes war diesmal die Einführung einer Arbeitslosenunterstützung

                   Deutscher Metallarbeiter-Verband.
                                    Kreis-Versammlung.
   Eine sehr gut besuchte Kreisversammlung des Deutschen Metall-
arbeiter-Verbandes tagte am Sonntag den 6. Januar im Solinger
Gewerkschaftshause mit der Tagesordnung: Bericht vom 3. und
4. Quartal 1917.
   Vor Eintritt in die Tagesordnung gab Kollege Rapp die
Namen der in letzter Zeit als gefallen gemeldeten Kollegen bekannt.
Die Versammlung ehrte die Gefallenen in üblicher Weise.

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14. Dezember 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 14. Dezember 1917

Neuverheirateten Solinger Soldaten bietet die Stadt Unterstützung bei der Einrichtung ihrer Wohnung an

  Solingen. Vorkehrungen gegen die Möbel-
not. Die Stadt Solingen wird Maßnahmen zur Behebung
der Möbelnot treffen. Sie wird vorsorgen, daß die heimkehren-
den Kriegsgetrauten und die jungen Brautleute, die nach
Friedensschluß heiraten wollen, die Einrichtung für eine Klein-
wohnung, zum mindesten für eine Wohnküche nebst Schlafstube,
zu mäßigen Preisen erhalten.

20. November 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 20. November 1917

Bericht von der relativ schwach besuchten Generalversammlung des Industriearbeiter-Verbandes Solingen

Generalversammlung des Industriearbeiter-
                               Verbandes.
   Die gestrige Generalversammlung des Industriearbeiter-
Verbandes war nicht so zahlreich besucht, wie man es bei
diesen Veranstaltungen gewohnt ist. Der erste Punkt der
Tagesordnung wurde deshalb bis zur nächsten Versammlung
vertagt. Beschlossen wurde, für die Weihnachtsunter-
stützung der Verbandsmitglieder, die im Kriege
sind, 15 000 Mark zu bewilligen. Unterstützungsberechtigt sind
die Kriegerfamilien, wo das Verbandsmitglied bis zum 19.
November zum Heere eingezogen worden und mit der Zahlung
der Beiträge nicht länger als 8 Wochen im Rückstande ist.
Unterstützungsberechtigt sind ferner die Kriegsinvaliden des
Verbandes. Ausgeschlossen von dem Bezug der Unterstützung
sind dagegen die Hinterbliebenen von Gefallenen, wenn sie
schon einmal die Unterstützung erhalten haben. Die Auszah-
lung der Unterstützung erfolgt für die Familien, deren Namen
mit A bis H beginnt, am 5., 6. und 7. Dezember, I bis R am
8., 10. und 11. Dezember und S bis Z am 12., 13. und 14 De-
zember.
   Der Vorstand erstattete sodann den Bericht über die Ver-
sorgung mit Arbeitsmaterial und empfahl den Mitgliedern,
das ihnen zustehende Quantum baldigst abzuholen. Aus der
Mitte der Versammlung wurden Beschwerden wegen mangel-
hafter Lieferung von Petroleum laut. Die Verbandsleitung
wurde beauftragt, bei den Gemeindeverwaltungen vorstellig zu
werden, denn viele Arbeiter seien jetzt gezwungen, vorzeitig
Feierabend zu machen.
   Ein Antrag, die Karenzzeit für Mitglieder zu verlängern,
die mit ihrem Beiträgen während des Krieges länger als
statutarisch zulässig, im Rückstande sind, wird in der nächsten
Versammlung beraten werden.

13. Oktober 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 13. Oktober 1917

Fond für Unteroffiziere und Mannschaften des Reserve-Infanterie-Regiments 69

Schleiden, 11. Oktober. Das Ersatz-Bataillon des
Reserve-Infanterie-Regiments 69 zu Cöln hat durch
öffentliche Sammlung einen Unterstützungsfonds für
Unteroffiziere und Mannschaften des [Res]erve-[Inf]anterie-[Re]g[imen]ts
69 und seines Ersatz-Bataillons geschaffen. Hieraus
können in besonderen Notfällen Unterstützungen gewährt
werden: 1. an Unteroffiziere und Mannschaften,
welche infolge einer Dienstbeschädigung, die sie wäh-
rend des Krieges als Angehörige des [Res]erve-[Inf]anterie-[Re]g[imen]ts
69 oder seines Ersatz-Bat[ai]l[lon]s erlitten haben, erwerbs-
unfähig geworden oder in ihrer Erwerbsfähigkeit er-
heblich beeinträchtigt sind; 2. an Hinterbliebene solcher
Unteroffiziere und Mannschaften, wenn diese infolge
einer während ihrer Zugehörigkeit zum [Res]erve-[Inf]anterie-[Re]g[imen]t
69 oder zu seinem Ersatz Bataillon erlittenen Dienst-
beschädigung gestorben sind. Es sollen auf Anträge
hin in erster Linie kinderreichen Familien und bedürf-
tigen Eltern von Kriegsgefallenen Beihilfen gewährt
werden, wenn eine nicht selbst verschuldete NotlageU
vorliegt. Trotzdem bereits öfters auf den bestehenden
Fonds hingewiesen wurde, hat erst ein kleiner Teil
der Hinterbliebenen eine Unterstützung auf ihren An-
trag hin erhalten können, jedenfalls denselben
das Bestehen dieses Fonds nicht genügend bekannt sein.
Die Gesuche würden am zweckmäßigsten direkt durch
Vermittelung der Gemeindebehörde eingereicht, wobei
letztere die Bedürftigkeit und das Verwandtschaftsver-
hältnis des Gesuchstellers nachzuweisen hätten.

12. September 1917

Vorderseite Rückseite

Archiv des Landschaftsverbandes Rheinland (ALVR), Bestand Besatzung – Regelung der Bezüge der Angehörigen der zu dem Waffendienste einberufenen Beamten, Angestellten und Arbeiter, Nr. 8626.

Anweisung des Direktors der Landesbank der Rheinprovinz zur Erhöhung der monatlichen Unterstützungszahlung an die Ehefrau des Hilfsboten Eich aufgrund des Familienzuwachses. Weiterlesen

8. Mai 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 8. Mai 1917

Bericht von einer Sitzung des erweiterten Kriegshilfsausschusses Solingen

            Aus dem Kriegshilfsausschuß.
   Der erweiterte Kriegshilfsausschuß für die Stadt Solingen
hielt gestern nachmittag im Stadtverordnetensitzungssaale wieder eine
Sitzung ab. Den Vorsitz führte Oberbürgermeister Dicke. Der Vor-
sitzende teilte mit, daß dem Polizeiinspektor Kircher in Anerkennung
seiner Verdienste um die Ernährung der Bevölkerung das Ver-
dienstkreuz für Kriegshilfe verliehen worden ist. Der
Vorsitzende sprach Herrn Kircher seine Glückwünsche aus.

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