7. September 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 7. September 1918

Die Leiterinnen von Schuhkursen dürfen diese nur abhalten, wenn sie die entsprechende Meisterausbildung und eine Genehmigung der Handwerkskammer vorweisen können

                        Einstellung der Schuhkurse.
   Die Schuhkurse, die in letzter Zeit hier und in der Um-
gebung ziemlich üppig ins Kraut geschossen waren, haben vor-
läufig ein Ende gefunden. Die Kursusleiterinnen sind von der
Behörde dahingehend belehrt worden, daß sie nur dann ihre
unterrichtliche Tätigkeit ausüben dürfen, wenn sie die Meister-
prüfung bestanden und die Genehmigung zur Ausbildung bei
der Handwerkskammer nachgesucht haben. Da die hier ihre
Tätigkeit ausübenden Leiterinnen diese Bedingungen nicht er-
füllt hatten, mußten sie ihre Tätigkeit einstellen.

23. Februar 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 23. Februar 1918

Übernahme des Unterrichts an der Töchterschule Schleiden durch die Schwestern vom Armen Kinde Jesu

Schleiden, 21. Febr[uar]. Mit Ostern wird die
Genossenschaft der Schwestern vom Armen Kinde Jesu,
die in Schleiden bereits eine Niederlassung haben, den
Unterricht an der hiesigen Töchterschule über-
nehmen. Die Genehmigung ist vom Herrn Minister
erteilt worden.

13. November 1917

Stadtarchiv Troisdorf, „Schule Sieglar, Protokollbuch Konferenzen“ 1900-1931, B 1063, S. 47

In der Lehrerkonferenz der Sieglarer Schule wird festgehalten, dass der ungeteilte Unterricht nicht eingeführt wird, der Unterrichtsstoff der Zeit entsprechend nicht zu viel sein darf und dass die aktuelle Kriegsgeschichte nicht zu viel Zeit im Unterricht beanspruchen darf.

Verhandelt, Sieglar, den 13.11.17.
Anwesende:
Hauptl. Müller
Lehr. Zimmermann
Frl. Lehr. Amzehnhoff
“       “   Kenser
“       “    Gies
“       “    Barion.
Nach Verlesung des Protokolls der vor-
hergehenden Konferenz kam als 1. Punkt
zur Besprechung die Verordnung des Herrn
Kreisschulinspektors zwecks Einführung des
ungeteilten Unterrichts.

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1. August 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 01. August 1917

Sitzung des Katholischen Lehrer-Vereins in Kall

Call, 25. Juli. Heute fand hier im Hotel Nesgen
eine Versammlung des kath[olischen] Lehrer-Vereins des
Kreises Schleiden statt, die etwa 50 Besucher aufwies.
Nach kurzer Begrüßung durch den Vorsitzenden, Lehrer
Blens-Scheven, wobei dieser auch der auf dem Felde
der Ehre gefallenen Mitglieder gedachte, hielt Rektor
Jansen Geisenheim einen sehr beifällig aufgenommenen
Vortrag über Heimat- und Erdkunde in Kriegs und
Friedenszeiten. Redner führte darin aus, wie sich
dieser Unterrichtszweig zwar den jetzigen Kriegsverhält-
nissen anpassen müsse, vor allem aber durch Hervor-
hebung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Vaterlandes
und der wirtschaftlichen Beziehungen zu anderen Ländern
das Verständnis für diese Dinge wecken und in ge-
wissem Sinne für den zukünftigen Wirtschaftskrieg
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14. Mai 1916

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Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 14. Mai 1916

Der Geschichtsunterricht wird neu geregelt.

      –  Der preußische Kultusminister hat
durch einen Erlaß eine Neuordnung des
Geschichtsunterrichts in den höheren Mädchen-
schulen eingeführt, wodurch dieser Unter-
richtszweig mit den Zeitereignissen der Ge-
genwart und insbesondere mit der Geschichte
des deutschen Volkes in engeren Zusammen-
hang gebracht wird.

13. November 1915

1915 11 13-1

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 13. November 1915

Der Kultusminister bestimmt, dass an der Umarbeitung von Geschichtsbücher noch nicht gearbeitet werden kann

Hilden, 13. Nov. Der Kultusminister hat bestimmt, daß an die Umarbeitung von Lehrbüchern, insbesondere von Geschichtsbüchern, nicht eher herangegangen werden soll, als bis ausreichende Erfahrungen auf diesem Gebiete gemacht sind und eine völlige Klärung der Frage erreicht ist. Darnach wird jedenfalls in den nächsten Jahren, mindestens aber während des jetzigen Krieges, eine Neuanschaffung von Schul- und Geschichtsbüchern oder eine neue Auflage solcher Lehrbücher für die Eltern nicht in Betracht kommen.

7. August 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 7. August 1915

Ein Volksschullehrer beschwert sich über die mangelnde Qualität von preußischen Schul-Geschichtsbüchern im Vergleich zu englischen und französischen Lernmitteln und ein appelliert an die Kommunen, die Wahl „einseitiger“ Geschichtsbücher nicht den Schulen und Lehrern zu überlassen.

 Schulbücher bei uns und unseren Feinden.
   Von einem Volksschullehrer wird uns geschrieben:
   Unsere Volksschule mag im ganzen vielleicht vor unseren
Feinden bestehen können, in manchen einzelnen Punkten sind
sie uns jedenfalls voraus. Hierzu gehört die Schulbuchfrage,
und zwar stehen im besonderen die Schulbücher über Ge-
schichte, die jetzt zur Kriegszeit das größte Interesse haben,
in Frankreich und England weit über unseren
Schulbüchern.
   In diesen beiden Ländern ist für den Geschichtsunterricht
allgemein der Grundsatz aufgestellt, die soziale und wirtschaft-
liche Entwicklung gleichberechtigt neben die politische zu
stellen. Dieser Grundsatz ist zum Beispiel in Frank-
reich in dem Handbuche des bekannten Geschichtsprofessors
Ch. Seignobos, das in den französischen Schulen benutzt wird,
durchgeführt. Aeußere wie innere Politik werden im engsten
Zusammenhange mit der gesamten sozialen, insbesondere aber
der wirtschaftlichen Entwicklung behandelt. Die Geschichte der
theoretischen und praktischen Entwicklung des Sozialismus ist
kurz, aber sachlich wiedergegeben.
    Aehnlich ist es in England.
    Derartige Schulbücher existieren in Deutschland
überhaupt nicht, und es wird noch ein gut Stück Zeit ver-
gehen, bis man sie auch bei uns kennt, besonders wenn, wie
z.B. in Preußen, die direkte Genehmigung des
Ministers für jedes neue Lesebuch erforder-
lich ist. Doch gibt es immerhin Unterschiede in den Graden
der Geschichtsbehandlung, und da ist es Aufgabe der Kommunen,
darüber zu wachen, daß mindestens die am wenigsten einseitig
gehaltenen Bücher als Schulbücher benutzt werden. Man darf
da die Lehrpersonen nicht selbständig gewähren lassen. Die
Auswahl und Kontrolle der Schulbücher ist ein Stück der kom-
munalen Schulpolitik und von ihr kein unwichtiges Stück.
Das sollte man sich gerade in diesem Kriege merken, der doch
ein Volkskrieg ist.

4. September 1914

4SeptGemeindebehörde

Stadtarchiv Goch, Bestand Völcker-Janssen, Niederrheinisches Volksblatt, Gocher Zeitung, vom 4.9.1914, Anzeigenteil

Wiederaufnahme des Schulunterrichts.

Wiederaufnahme des Unterrichts in der gewerblichen und kaufmännischen Fortbildungsschule

Der Unterricht in der gewerblichen Fortbildungsschule wird Donnerstag, den 10.d.M., nachmittags 5 Uhr und in der kaufmännischen Fortbildungsschule Freitag den 11.d.M., nachm. 5 Uhr wieder aufgenommen werden.

Goch, den 8. September 1914. Die Gemeindebehörde. Der Bürgermeister: Dreschers