27. August 1918

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 27. August 1918

Die Reichsversicherungsanstalt übernimmt die Kosten für eine Berufsumlernung für Kriegsbeschädigte.

Hilden, 27. Aug. Für Kriegsbeschädigte.
Es ist noch nicht allgemein bekannt, daß die Reichsversiche-
rungsanstalt für Angestellte bei versicherten Kriegsbeschä-
digten die Berufsberatung und Berufsumlernung als Heil-
verfahren im Sinne des § 36 des Versicherungsgesetzes für
Angestellte vom 20. Dezember 1911 ansieht und die
Kosten hierfür übernimmt, soweit sie nicht von dritter Seite
getragen werden. Das sind die Kosten für Hin- und
Rückreise nach dem Ausbildungsort in der 2. Wagen-
klasse, sowie die Kosten für den Unterricht und die not-
wendigen Unterrichtsmittel, endlich die Kosten für Woh-
nung und Verpflegung am Aufenthaltsorte bis zu 6 Mk.
je Tag. Hat der Kriegsbeschädigte Angehörige, deren
Unterhalt er ganz oder überwiegend aus seinem Arbeits-
verdienste bestritten hat, so wird nach Maßgabe des § 38
des Versicherungsgesetzes für Angestellte diesen ein Haus-
geld gewährt.

5. Juni 1915

05061915erblindeteKrieger

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 05. Juni 1915

Ankündigung eines Wohltätigkeitskonzerts zu Gunsten der Kriegsblindenstiftung in Schleiden

Schleiden, 4. Juni. Für unsere erblindeten
Krieger will der hiesige Singverein Ende d[iese]s Monats
ein Wohltätigkeitskonzert veranstalten. Die Einnahme
wird der Kriegsblindenstiftung der Deutschen Gesell-
schaft für künstlerische Volkserziehung in Berlin, unter
dem Protektorat des Prinzen und der Prinzessin
August Wilhelm übermittelt werden. Die Stiftung
stellt sich die Aufgabe, sofort, d[as] h[eißt] solange nicht die
Erhaltungspflicht des Staates in Kraft treten kann,
den Bedauernswertesten unter unseren Kriegsinvaliden,
den Erblindeten, eine nutzbringende Beschäftigung zu
verschaffen, die sie gleichzeitig vor den Gefahren be-
wahrt, die das Grübeln über ihr Schicksal für die
Aermsten mit sich bringt. Die Leute sollen unter
gleichzeitiger Erlernung der Blindenschrift zu Tele-
phonisten, Schreibmaschinisten, Masseuren ausgebildet
werden, soweit nicht die üblichen Blindenberufe in
Frage kommen. Gleichzeitig sollen sie – und das
ist ein sehr schöner Gedanke – durch eine strenge
musikalische Erziehung sich einen dauernden Trost er-
werben, der ihnen ihre Mußestunden erhellt. Eine
berufliche Ausbildung zur Musik soll nur ganz aus-
nahmsweise bei genialer Begabung erfolgen. Der
Singverein wird die beiden ersten Teile aus den
„Jahreszeiten“ von Haydn unter Mitwirkung dreier
auswärtiger Solisten aufführen.