5. Juni 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 5. Juni 1918

Schleppende Ablieferung von Einrichtungsgegenständen in Solingen

           Ablieferung von Einrichtungsgegenständen.
   Trotz vorgeschriebenen Termins auf den erhaltenen Auf-
forderungen erfolgt die Ablieferung von Einrichtungsgegen-
ständen recht mangelhaft. Personen, welche die bestimmten
Termine nicht innehalten, haben zu erwarten, daß sie bei einer
späteren Ablieferung bei Andrang an der Sammelstelle sehr
lange warten müssen. Insbesondere werden diejenigen Per-
sonen, welche eine Aufforderung erhalten haben und nicht im
Besitze von in Frage kommenden Gegenständen sind, bei Ver-
meidung späterer Bestrafungen nochmals darauf aufmerksam
gemacht, die Aufforderung zwecks Kontrolle zum bestimmten
Termin an der Sammelstelle – Gas- und Wasserwerk –
zurückzugeben. Um Rückfragen, unnötige Kosten und Andrang
an der Sammelstelle zu vermeiden, werden alle Haushaltungs-
vorstände nochmals darauf hingewiesen, vor Ablieferung die
Aufforderung hierzu abzuwarten, da eine solche an jeden ein-
zelnen selbständigen Haushalt ergeht. Diejenigen Eigentümer
und Geschäftsinhaber, welche die bis zum 1. Juni zurückzu-
gebenden Meldescheine für ersatzbedürftige Gegenstände (Tür-
drücker, Türgriffe, Fenstergriffe und Gewichte pp.) nunmehr
bis zum 7. Juni d[iesen] Jahres nicht zurückgegeben haben, haben keinen
Anspruch mehr auf Ersatz.

2. Juni 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 02. Juni 1917

Beschlagnahmung von Tür- und Fenstergriffen

Vermischtes.
Schleiden, 31. Mai. Die Beschlagnahme der
Tür- und Fenstergriffe muß im vaterländischen Interesse
in etwa drei oder vier Monaten erfolgen. Die Be-
hörden werden bei größtem Entgegenkommen gegen
die Hausbesitzer für ganz Deutschland einheitliche
schwarze Ersatz-Klingen und Griffe nicht nur
liefern, sondern auch anbringen lassen. Den Haus-
wirten ist es freigestellt, sich nach ihrem Geschmack
auch andere Ersatzstücke zu beschaffen.

30. Mai 1917

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 30. Mai 1917 

Tür- und Fenstergriffe aus Metall werden bald beschlagnahmt.  

      –  Die Beschlagnahme der Tür- und Fen-
stergriffe muß im vaterländischen Interesse
in etwa drei oder vier Monaten erfolgen.
Die Behörden werden bei größtem Entgegen-
kommen gegen die Hausbesitzer für ganz
Deutschland einheitlich schwarze Ersatz-Klein-
ken und -Griffe sogleich nach Entfernung der
bisherigen Klinken und Griffe nicht nur lie-
fern, sondern auch anbringen lassen. Den
Hauswirten ist es freigestellt, sich nach ihrem
Geschmack auch andere Ersatzstücke zu be-
schaffen.