Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 13. Mai 1917
Vergnügungsfahrten mit Motorbooten werden verboten.
– Keine Motorboot-Vergnügungsfahr-
ten. Der Regierungspräsident in Potsdam
teilt mit, daß die Zulassung von Motorboo-
ten zu Erholungsfahrten, wie sie im vorigen
Jahre, bis auf weiteres nicht möglich ist.
Der Grund für diese Maßnahmen ist die
Knappheit an Betriebsstoffen, die diese Boo-
te verbrauchen.