Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 4. Mai 1918
Die Überführung der Leichen gefallener Soldaten ist bis Oktober wegen der Schwierigkeiten im Eisenbahntransportwesen ausgesetzt worden.
Leichenüberführung gesperrt.
Von seiten des stellvertretenden Generalkommandos des 7. Armee-
korps geht uns folgendes zu:
Auf Grund einer Anordnung des Königlichen Kriegsministeriums
mußten Leichenrückführungen vom westlichen Kriegsschauplatz wegen
der bestehenden Transportschwierigkeiten sofort seit dem 20. März
ausnahmslos eingestellt werden, nunmehr ist die Leichenüberführung
auch für den Osten gesperrt. Eine Aufhebung dieser Sperre ist vor
dem 1. Oktober nicht mehr zu erwarten, weil inzwischen die stets
während der warmen Jahreszeit bestehende Sperre, die aus sani-
tären Gründen nicht zu vermeiden ist, bereits in Kraft getreten ist.
Letztere bekam sonst allgemein zwar erst am 1. Mai jeden Jahres
Gültigkeit; sie mußte diesmal aber früher beginnen, weil sowohl im
Osten, wie im Westen die Eisenbahnen stark überlastet sind. Im
Osten müssen nach abgeschlossenem Frieden für den Rücktransport
von Leichen gefallener und in der Gefangenschaft Verstorbener auch
neue Bestimmungen vereinbart werden. Im Westen aber stellt die
augenblickliche Kampflage an die Eisenbahnen noch vermehrte An-
forderungen; daher muß im militärischen Interesse alles verhindert
werden, was auf die gewaltigen Anstrengungen, die uns die herr-
lichen Siege gebracht haben, störend wirken könnte. Hierzu gehören
aber in erster Linie die zeitraubenden, kräftebeanspruchenden und
bahnbelastenden Leichentransporte. Hauptsächlich ist aber die Ver-
anlassung zu dieser Maßnahme gewesen, daß möglichst viele Eisen-
bahnwagen für die Heeresverwaltung frei gemacht werden müssen,
und daß die Eisenbahnlinien nicht durch anderweitige Transporte
belastet werden dürfen.
Das stellvertretende Generalkommando ist daher genötigt, dies-
bezügliche Anträge auf Grund dieser Bestimmungen den Gesuch-
stellern unerledigt zurückzusenden. Es muß noch bemerkt werden,
daß nach ausdrücklicher Mitteilung des Kriegsministeriums Gesuche
an dieses auch keine Aussicht auf Erfolg haben, weil Ausnahmen
nicht zugelassen werden können.
Sobald Rückführungen wieder stattfinden dürfen, wird dies vom
Königlichen Kriegsministerium mitgeteilt werden, doch ist keinesfalls
vor dem 1. Oktober damit zu rechnen.