1. Dezember 1918

Archiv des Landschaftsverbandes Rheinland (ALVR), Bestand LVR-Klinik Bedburg-Hau – Auszahlung von Sterbegeld an die Familien von im Krieg gefallenen Pflegern, Nr. 23025.

Die Provinzial-Heil- und Pflegeanstalt Bedburg-Hau betrauert in einer Zeitungsanzeige den, durch den vergangenen Krieg verursachten, Verlust von 30 Bediensteten.

25. Oktober 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 25. Oktober 1918

Eine Folge der spanische Grippe: In Solingen und Nachbargemeinden bleiben Leichen weit über die gesetzlich zulässige Zeit in den Häusern liegen und werden nicht beerdigt. Dies stellt für alle Lebenden eine Gesundheitsgefährdung dar.

                                      Unhaltbare Zustände
haben sich in einzelnen Gemeinden des oberen Kreises herausgebildet.
Durch die recht große Zahl an Sterbefällen ist es für viele Gemeinden
anscheinend schwer geworden, der Beerdigungsfrage Herr zu werden.
So kommt es, daß viele Leichen weit über die gesetzlich zulässige Zeit
in den Häusern liegen bleiben. Man sollte meinen, daß zu einer Zeit,
in der eine böse Volksseuche an sich schon überaus viele Opfer fordert,
von den Behörden alles geschehen müßte, um diese Opfer nicht noch
zu vermehren. Wir wollen hier nur zwei Beispiele anführen, die
eine geradezu unverantwortliche Handhabung der Beerdigungsvor-
schriften beweisen. Im Kotterhof (Höhscheid) liegt seit Sams-
tag mittag eine Tote, Mutter von 4 kleinen Kindern, die heute be-
erdigt werden soll. Genau wußte man dies gestern noch nicht,
denn es hieß gestern: die Beerdigung findet morgen statt, wenn es
möglich ist, einen Totenwagen zu bekommen. Das sind ja geradezu
mittelalterliche Zustände. – In Hübben starb am Montag eine
Frau, Heute weiß man noch nicht, wann die Beerdigung stattfindet.
Der Ehemann ist im Felde. Warum er noch nicht beurlaubt ist,
wissen wir nicht. Schließlich geht die Gesundheit der Gesamtheit
vor, und diese verlangt, daß nach gründlicher Untersuchung und Fest-
stellung des Todes möglichst schnell die Leichen der Erde übergeben
werden. – In einem Hause in Mangenberg starb vor einigen
Tagen ein Mann an Schwindsucht. Er blieb volle 5 Tage liegen.
Als der geschlossene Sarg auf die Straße getragen wurde, verbreitete
er dort einen geradezu pestialischen Geruch. Wir wollen diese trau-
rigen Dinge nicht weiter erörtern, sondern nur feststellen, daß die
gesamte Bevölkerung seit Wochen von solchen Dingen spricht. Pflicht
der Behörden ist es, unter allen Umständen für schleunige Abhilfe zu
sorgen. Die Leichen müssen aus dem Bereiche der Lebenden, wenn
die jetzt herrschende Seuche nicht noch weitere Kreise ziehen soll. Wir
warnen!

25. Mai 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 25. Mai 1918

Korrektur der Opferzahlen des Fliegerangriffs auf Köln

Köln, 22. Mai. Von den beim letzten Flieger-
angriff auf Köln Verwundeten sind inzwischen weitere
10 ihren Verletzungen erlegen, so daß die Zahl der
Toten sich auf 35 erhöht. Die Zahl der Verwundeten
beträgt nach endgültiger Feststellung 87.

11. Mai 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 11. Mai 1918

Einstellung der Leichenüberführung von Kriegsschauplätzen

Vermischtes.
– (Vorläufig keine Leichenüberführungen mehr
von den Kriegsschauplätzen.) Infolge der überaus
starken Inanspruchnahme aller deutschen und österreichisch-
ungarischen Eisenbahnen für militärische und wirtschaft-
liche Zwecke und der zurzeit bestehenden militärischen
Verhältnisse können Leichenüberführung aus den be-
setzten und gesperrten Gebieten sämtlicher Kriegsschau-
plätze vorläufig nicht mehr zugelassen werden. Den
Angehörigen der auf dem Felde der Ehre Gefallenen
wird nochmals empfohlen, die Heimbeförderung ihrer
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25. Dezember 1917

Stadtarchiv Troisdorf, „Sterberegister Standesamt Troisdorf“ 1918-1919, Nr. 67 aus 1919

Der Musketier und Fabrikarbeiter Theodor Krupp aus Troisdorf ist am 25. Dezember 1917 in Poelcapelle (Ypern, Belgien) an einem Bauchschuss verstorben. Krupp, der am 16. Juli 1897 in Bonn geboren wurde, starb mit nur 20 Jahren. Der Eintrag in das Sterberegister der Stadt Troisdorf erfolgte erst am 12. Juni 1919.

Nr. 67
Troisdorf, am 12. Juni 1919
Der Kommandeur des Reserve
Infanterie Regiments 237 in
Herzlake hat mitgeteilt,
daß der Musketier der 10.
Kompagnie dieses Regiments,
Fabrikarbeiter Theodor Krupp,
20 Jahre alt, katholischer Religion,
wohnhaft in Troisdorf,
geboren zu Bonn, Stadtkreis Bonn, ledig,
Sohn des verstorbenen Schuhmachers
Anton Krupp und seiner Ehefrau
Wilhelmine geborenen Strohmeyer,
wohnhaft in Troisdorf,
bei Poelcapelle
am fünf und zwanzigsten Dezember
des Jahres tausend neunhundert siebenzehn
Vormittags um zwei Uhr
infolge Bauchschusses gefallen
sei. Nach amtlicher Feststellung
war der Vater des Gefallenen
zuletzt in Köln,
Johannesstraße 88 wohnhaft.
Vorstehend 21 Druckworte gestrichen.
Der Standesbeamte.
Klev

[1.] September 1917

Stadtarchiv Troisdorf, „Schulchronik Bergheim“ 1900-1924, B 998, S. 58

Eine Explosion in Troisdorf forderte mehrere Opfer.

September
Dieser Tage fand in der Munitionsfabrik zu Troisdorf eine schwere Explosion
statt, der manches Menschenleben zum Opfer fiel.

28. Februar 1917

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Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 28. Februar 1917

Auslegung von Bildertafeln unbekannt verstorbener Personen bei Ortspolizeibehörden usw.

– Zu den Verlustlisten werden vom Königlichen
Kriegsministerium Bildertafeln unbekannt verstorbener
Personen herausgegeben. Die Bildertafeln können
nicht allein bei den Ortspolizeibehörden, sondern auch
bei allen militärischen Kommandobehörden, Garnison-
und Bezirkskommandos, Ersatz Truppenteilen, Lazaretten,
u[nd] s[o] w[eiter] eingesehen werden.

8. November 1916

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Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 8. November 1916

Eine frei erwerbbare Zusammenstellung von Bildern unbekannter Kriegstoter beinhaltete offensichtlich weniger ansprechende Aufnahmen, die in der Öffentlichkeit Aufsehen erregten. Daher sollen jene zukünftig nur noch in den lokalen Polizeibehörden einsichtig sein.

     – Bilder unbekannt verstorbener Kriegs-
teilnehmer. Infolge einer Einrichtung, die
das Königliche Kriegsministerium getroffen
hat, ist eine Anzahl von Bildern unbe-
kannt verstorbener Kriegsteilnehmer zusam-
mengekommen, deren Veröffentlichung ge-
eignet ist, eine Aufklärung über die Persön-
lichkeit dieser Toten herbeizuführen. Durch
die erstmalige Veröffentlichung, die als
„Sonder-Verlustliste“ der Verlustliste Nr.
279 beigegeben und außerdem für 15 Pfg.
käuflich war, sind etwa 25 Prozent der Un-
ermittelten festgestellt worden. Die Ausgabe
einer zweiten Sonder-Verlustliste ist in Aus-
sicht genommen. Um jedoch zu vermeiden,
daß die Liste mit den meist wenig ansprechen-
den Bildern im Publikum von Unbeteiligten
besprochen wird, soll sie nicht mehr aus-
gegeben, sondern demnächst nur bei den
Ortspolizeibehörden zur Einsicht ausgelegt
werden. Die beteiligten Kreise werden hier-
auf aufmerksam gemacht.

27. September 1916

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Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 27. September 1916

Zur besseren Identifizierung unbekannter Kriegstote sollen die Lazarette vorhandene Fotos an die zuständige Behörde übersenden.

     – Nach einer Verfügung des Kriegs-
ministeriums sind die Lazarette angewiesen,
zur Aufklärung unbekannter Verstorbener
etwa vorhandene Photographien dem Zen-
tral-Nachweisebüro in Berlin einzusenden.
Diese Bilder finden Verwendung bei einer
2. Sonderverlustliste, die demnächst zur Aus-
gabe gelangt und die durch Vermittlung der
Ortspolizeibehörde eingesehen werden kann.

20. November 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 20. November 1915

Gedanken zum Totensonntag in Kriegszeiten

Totensonntag.
   Der Sonntag der Toten, nicht der Sonntag des Todes.
Der grausige geschäftige Schnitter denkt nicht daran, die Sichel
an den Haken zu hängen und nach den überreichen Erntetagen
Sonntag zu halten. Unübersehbar, unermeßlich aber ist der
Zug nach jenem unentdeckten Land, aus dem kein Wanderer
wiederkehrt. Und unendlich weit müssen wir zurückgehen an
den Marksteinen der Jahre, bis wir eins verzeichnet finden,
in dem dieser Zug annähernd groß war. Dicht umdrängt ist
die dunkle Pforte, die nach dem unentdeckten Lande führt;
aber seine Fluren bieten Platz für alle, die in diesem Lande
der Sonne von dem Schnitter gefällt wurden. Und ein merk-
würdiger Zug ist’s, den dieses Jahr auf dem Wege nach dem
Schattenreiche gesehen hat: die Menschen, die auf gebeugten
Rücken ein schweres Bündel von Jahren trugen und die sonst
diese Straße beherrschten, verschwinden in der Schar von
jungen und kraftvollen Männern. In der Blüte ihrer Jahre,
auf der Höhe ihrer Kraft, mit dem ersten Flaum im Gefecht,
sind sie dahingegangen. Ihnen zeigte sich der Tod nicht als
der erlösende Freund, ihnen nahm er keine Last ab, die sie
nicht willig und lebensfroh getragen hätten, ihnen war er nicht
der freundliche Medikus, der sie von der großen Müdigkeit
einer langen Lebensreife befreite. Nein. Sie hat er genommen
in seiner rasenden Erntefahrt über die Lande.

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3. November 1915

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Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 3. November 1915

Die Heimbeförderung der toten Kriegsteilnehmer soll möglichst erst Kriegsende durchgeführt werden.

    –  Mit der Heimbeförderung von Leichen
gefallener oder im Felde gestorbener Kriegsteil-
nehmer sind sowohl für die militärischen Stellen
als auch für die Eisenbahnen – namentlich in
den besetzten feindlichen Gebieten – erhebliche
Schwierigkeiten verbunden. Diese würden ein-
geschränkt werden, wenn die Leichenüberführun-
gen nach Möglichkeit bis nach Beendigung des
Krieges zurückgestellt würden. Dies würde für
die Beteiligten den Vorteil haben, daß dann
Frachtermäßigungen eintreten. Von den Bun-
desregierungen mit Staatsbahnbesitz ist nämlich
beschlossen, auf diejenigen Leichensendungen, die
erst nach dem Kriege zur Aufgabe und Beförde-
rung gelangen, während eines angemessenen,
später festzusetzenden Zeitraumes eine Fracht-
ermäßigung von 50 Prozent zu gewähren.