10. Dezember 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 10. Dezember 1915

Tödlicher Streit zwischen einem Werkmeister und Soldaten aus Solingen

Solingen. Erstochen. Gestern abend wurde in Velbert
ein Werkmeister auf offener Straße von dem Soldaten Kirsch-
baum aus Solingen mit dem Seitengewehr erstochen. Der
Werkmeister erhielt einen Stich durch die Lunge und durch
einen Arm. Der Tod trat kurz darauf ein. Der Soldat hatte
am Tage vorher mit dem Erstochenen in der Fabrik Diffe-
renzen gehabt und soll von dem Meister mit einem Hammer
auf den Kopf geschlagen worden sein. Der Soldat lauerte dem
Werkmeister gestern abend, als er die Fabrik verließ, auf und
stach ihn ohne weiteres nieder. Der Täter, der zum Eisernen
Kreuz vorgeschlagen war, wurde verhaftet und der Militär-
behörde übergeben.

23. November 1914

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 23. November 1914

Die Mutter eines außerehelichen Kindes wird wegen fahrlässiger Kindstötung zu einer recht milden Strafe verurteilt – wegen der besonderen Umstände für die „Bergische Arbeiterstimme“ auch ein Opfer des Krieges.

Auch ein Kriegsopfer. Wegen fahrlässiger Kindestötung
stand die 25 Jahre alte Haushälterin Frida B. aus Elberfeld unter
Anklage. Sie wohnte früher in Milspe und schenkte dort im Juni
einem Kinde das Leben. Angst vor Vorwürfen bewog sie, die Tat-
sache vor ihren Eltern zu verschweigen und das kleine Wesen kinder-
losen Leuten in Pflege zu geben. Als der Krieg ausbrach, mußte
der Pflegevater des Kindes ins Feld, die Pflegemutter allein wollte
die Verantwortung nicht übernehmen und schickte das Kind der B.,
die inzwischen in Elberfeld Stellung angenommen hatte, zu. Zwei
Frauen überbrachten es ihr ohne vorherige Benachrichtigung : sie
war im ersten Schreck ratlos, denn sie hatte ihren Arbeitgebern ver-
schwiegen, daß sie Mutter war. In ihrer Verwirrung und in der
Furcht vor Ueberraschung trug sie das Kind eiligst in ihr Zimmer,
legte es in ihr Bett und deckte es zu. Als sie nach etwa einer Stunde
nach dem Kind sah, war es tot, wahrscheinlich erstickt. Die Straf-
kammer verurteilte sie zu einem Tage Gefängnis, der geringsten zu-
lässigen Strafe.