Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 6. November 1917
Siegen-Solinger-Gußstahlwerk: Werkspolizist erschießt Arbeiter
Von einem Werkshilfspolizeibeamten
erschossen!
Gestern abend kam es vor der Siegen-Solinger Gußstahl-
fabrik zu einem schweren Zusammenstoß zwischen einem hiesigen
Arbeiter, dem Portier und einem Hilfspolizeibeamten, der auf
dem Werke angestellt ist, in dessen Verlauf der Polizeibeamte
von seiner Schußwaffe Gebrauch machte und den Arbeiter
niederschoß. Nach den bisherigen polizeilichen Ermittelungen,
die jedoch noch nicht abgeschlossen sind, verlangte der Arbeiter
Franz, der seit dem 17. Oktober auf der Gußstahlfabrik be-
schäftigt ist, Eintritt in die Fabrik, der ihm aber von dem
Portier verweigert wurde, weil er keine Legitimation vorzeigen
konnte. Franz, der angetrunken gewesen sein soll, soll den
Portier tätlich angegriffen und versucht haben, ihn über das
eiserne Geländer auf den Bahnkörper des Anschlußgleises zu
werfen. Auf die Hilferufe des Portiers sei der Hilfspolizei-
beamte Spieß herbeigeeilt, gegen den sich nunmehr der Arbeiter
gewandt habe. Franz soll den Beamten am Halse gewürgt
haben. Spieß hat daraufhin den Revolver gezogen und
mehrere Schüsse auf seinen Angreifer abgegeben. Einer der
Schüsse traf den Arbeiter in die Brust und streckte ihn tot
nieder. Der Erschossene stand in der Mitte der dreißiger Jahre
und wohnte hier am Westwall. Die polizeilichen Ermittlungen
in der Angelegenheit werden fortgesetzt.
Die Verwaltung der Gußstahlfabrik teilte uns auf unsere
Anfrage über den Vorfall mit:
Der Arbeiter Alfred Franz, der hier im Preßbau beschäftigt
war, wollte gestern Abend zur Nachtschicht gehend, den Fabrik-
eingang von der Seite benutzen, wo das Anschlußgeleise liegt,
obwohl er einen andern Eingang benutzen mußte. Der Ar-
beiter konnte auf Verlangen des Portiers keine Kontrollkarte
vorzeigen, die zum Betreten des Werkes nötig ist. Persönlich
bekannt war der Arbeiter dem Portier auch nicht, weil er erst
seit etwa 3 Wochen in der Fabrik arbeitet und stets den andern
Eingang benutzt hat. Als der Portier dem Manne den Ein-
tritt verwehrte, wurde er von ihm tätlich angegriffen. Dem
Portier eilte der Hilfspolizeibeamte Spieß zu Hilfe. Der
Angriff des Arbeiters richtete sich nunmehr gegen den Beamten,
auf den er mit der Faust eindrang und ihn über das Geländer
auf den Bahndamm zu werfen drohte. Der Beamte griff nun-
mehr zum Revolver und schoß auf seinen Angreifer. An den
erhaltenen Wunden ist er Getroffene bald darauf gestorben.
Es handelt sich um einen kleinen Taschenrevolver
Der Beamte will in Notwehr gehandelt haben. Die ge-
nauen Feststellungen müssen ergeben, ob das der Fall ist.