29. Dezember 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 29. Dezember 1918

In Kriegszeiten verliehene Orden dürfen weiter getragen werden.

    –   Keine Orden und Titel mehr.    Die
preußische Regierung erläßt folgende Bekannt-
machung: Die Verleihung von Orden findet hin-
fort nicht mehr statt, doch ist es jedermann ge-
stattet, ihm früher verliehene Orden, insbesondere
auch Kriegserinnerungsabzeichen, weiter zu
tragen. Die Verleihung von Titeln findet eben-
falls nicht mehr statt. Verliehene Titel können
weitergeführt werden. Für die Beamten wird
eine Neuregelung der Amtsbezeichnungen im An-
schluß an die in Aussicht stehende Reform des
Beamtenrechts und der Besoldungsverhältnisse
vorgenommen werden. Bis dahin bleiben für
[…] die bisherigen Bestimmungen über Amts-
bezeichnungen bestehen.

24. Dezember 1915

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Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 24. Dezember 1915 

Es ist Unbefugten verboten militärische Uniformen, Titel und Orden anzunehmen. 

          Amtliche Bekanntmachungen.
                    Verordnung.
   Erwachsenen Personen ist das unbefugte
Anlegen militärischer Uniformen, ebenso
das unbefugte Anlegen von Kriegsauszeich-
nungen, von Orden und Ehrenzeichen über-
haupt, sowie die unberechtigte Annahme mi-
litärischer Titel im Interesse der öffentli-
chen Sicherheit verboten.
   Zuwiderhandlungen werden nach § 9 des
Gesetzes über den Belagerungszustand vom
11. Juni 1859 mit Gefängnis bis zu einem
Jahre bestraft.
   Coblenz, den 1. Dezember 1915.
Stellvertr. Generalkommando 8. Armeekorps.
          Der kommandierende General.
                                       von Plötz.
                            General der Infanterie.