Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 12. Juni 1918.
Die Reichsbekleidungsstelle fordert von allen Gastwirtschaften die Tischdecken ein.
– Drohende Enteignung für Gastwirts-
wäsche. Die Reichsbekleidungsstelle hat jetzt
das Tischdeckverbot für alle Wirtschaften ange-
ordnet und zwar ohne alle Ausnahmen. Gleich-
zeitig geht die Reichsbekleidungsstelle nunmehr
ernstlich mit dem Ankauf der gesamten Gast-
wirtswäsche vor. Sie richtet an die beteiligten
Kreise die ernste Aufforderung, alle entbehr-
liche Wäsche an sie zu verkaufen, und droht
mit Enteignung, wenn dieser Verkauf nicht
freiwillig erfolgt. Als entbehrlich sind nach
ihrer Ansicht zu betrachten von Hotels, Pen-
sionen, Sanatorien, Gastwirtschaften und ähn-
lichen Unternehmen, deren Betriebe stillliegen,
75 Prozent der Tischwäsche, 50 Prozent der
Hauswäsche, der Fläche nach berechnet, von
sonstigen Betrieben 75 Prozent der Tischwäsche,
gleichfalls der Fläche nach berechnet.