12. Juni 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 12. Juni 1918.

Die Reichsbekleidungsstelle fordert von allen Gastwirtschaften die Tischdecken ein.

    –  Drohende Enteignung für Gastwirts-
wäsche. Die Reichsbekleidungsstelle hat jetzt
das Tischdeckverbot für alle Wirtschaften ange-
ordnet und zwar ohne alle Ausnahmen. Gleich-
zeitig geht die Reichsbekleidungsstelle nunmehr
ernstlich mit dem Ankauf der gesamten Gast-
wirtswäsche vor. Sie richtet an die beteiligten
Kreise die ernste Aufforderung, alle entbehr-
liche Wäsche an sie zu verkaufen, und droht
mit Enteignung, wenn dieser Verkauf nicht
freiwillig erfolgt. Als entbehrlich sind nach
ihrer Ansicht zu betrachten von Hotels, Pen-
sionen, Sanatorien, Gastwirtschaften und ähn-
lichen Unternehmen, deren Betriebe stillliegen,
75 Prozent der Tischwäsche, 50 Prozent der
Hauswäsche, der Fläche nach berechnet, von
sonstigen Betrieben 75 Prozent der Tischwäsche,
gleichfalls der Fläche nach berechnet.

27. Februar 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 27. Februar 1918

Gastwirtschaftswäsche wird enteignet.

   –  Die Reichsbekleidungsstelle macht darauf
aufmerksam, daß getragene Pelze und Militär-
uniformen nicht veräußert werden dürfen, son-
dern nur gegen Entgelt an die Altbekleidungs-
stellen der Kommunalverbände abgegeben wer-
den können. – Da trotz wiederholter Auf-
forderungen in den Gastwirtschaften Tisch- und
Mundtücher noch verwendet werden, so soll
demnächst eine Enteignung der ungesetzlich in
Benutzung genommenen Gastwirtschaftswäsche
erfolgen.