Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 30. Juli 1917
Eine weitere Protestveranstaltung der drei Solinger Metallarbeiter-Gewerkschaften in der Waffenbranche
Lohnbewegung in der Waffenindustrie.
Gestern vormittag tagte wieder eine Versammlung der Waffen-
arbeiter im Saale des Hotels „Monopol“ als Fortsetzung der Ver-
sammlung vom vorigen Sonntag. Die Versammlung sollte weitere
Schritte in der Sache der Teuerungszulage beraten. Genosse Rapp
vom Deutschen Metallarbeiterverband gab zunächst einen Ueberblick
über die Bewegung, und begründete nochmals die Notwendigkeit der
Bewilligung einer erheblichen Lohnaufbesserung. Ueber die
Waffenindustrie sei während der Kriegszeit ein Goldregen nieder-
gegangen, von dem die Arbeiter allerdings wenig oder nichts gehabt
hätten. Als beim Kriegsausbruch die Feinde von allen Seiten Deutsch-
land angegriffen hätten, sei vor allen Dingen an die Waffenarbeiter
der Ruf ergangen: Arbeiter hilf! Aber schon kurze Zeit darauf, als
die Grenzen durch das Volk in Waffen geschützt worden waren, habe die
„Arbeitgeber- Zeitung“ geschrieben: „Gegen die Arbeiter müssen andere
Töne angeschlagen werden!“ In der Solinger Waffenindustrie seien
auch heute, in der Zeit der Teuerung, Lohnabzüge an der
Tagesordnung. Die Firma Hörster zahle für eine Arbeit an
Scheiden 29½ Pf[enni]g, während sie früher für dieselbe Arbeit 34½ Pf[enni]g
bezahlt habe. Bei der Firma Pack u[nd] Ohliger verdiente ein
Arbeiter in der Scheideschmiede in acht Tagen eine Lohnsumme,
mit der er seine Familie nicht über Wasser halten konnte; er forderte
deshalb Lohnerhöhung oder andere lohnendere Beschäf-
tigung. Der Mann wurde dann im Akkordlohn an Schwertarbeit
gestellt. Die Firma bot ihm für eine Arbeit, die früher mit 12 Mark
bezahlt würde, ganze – 3 Mark. Als der Arbeiter dagegen pro-
testierte, antwortete ihm Herr Pack: „Bei andern Firmen wird auch
nicht mehr bezahlt. Denkt an die armen Kerle im Schützengraben,
die dort bluten und sterben.“ Als der Arbeiter nunmehr seinen Ab-
kehrschein forderte, wurde ihm, da er noch militärpflichtig ist, mit
dem Schützengraben bed[ro]ht; tatsächlich erhielt der Mann
bald darauf seinen Gestellungsbefehl. Wenn diese Ein-
berufung irgendwie mit den Differenzen zusammenhängt, die der
Arbeiter mit seiner Firma gehabt hat, so müssen wir als Gewerk-
schafter gegen solche Zusammenhänge den entschiedensten Protest er-
heben, denn dann sind die Rechte, die dem Arbeiter durch das Hilfs-
dienstgesetz gesichert werden sollten, illusorisch. Bei der Firma
Eickhorn, ebenso bei der Firma Weyersberg, Kirsch-
baum u. Comp. sind Lohnabzüge keine Seltenheit. Das Solinger
Tageblatt brauchte am Samstag diese Notiz: