8. August 1918

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 8. August 1918

Bei der Stadtverwaltung Solingen beschäftigte Hilfskräfte sollen eine geringere Teuerungszulage als die Beamten erhalten

                                      Eingesandt.
   Sehr erfreulich ist der in der letzten Stadtverordnetensitzung ge-
faßte Beschluß über Gewährung einer einmaligen Teuerungsbeihilfe
in Höhe eines Monatsgehaltes einschließlich Kriegszulagen.
   Man kann nur nicht verstehen, daß zwischen Beamten und Hilfs-
kräften bez[ü]gl[ich] der Teuerungszulagen so großer Unterschied gemacht
wird.
   Daß den Beamten ein höheres Grundgehalt zusteht als den Hilfs-
kräften, liegt klar auf der Hand. Dagegen ist uns unerklärlich, daß
man den Hilfskräften nicht einmal den vollen Monatsverdienst als
Teuerungszulage gibt, sondern nur 75 Prozent des an und für sich
sehr kläglichen Gehaltes.
   Der Unterschied ist bedeutend größer, als wie es, im ersten
Augenblick scheinen mag. Zum Beispiel: ein Beamter mit 250 Mark
Monatsgehalt einschl[ießlich] Zulagen erhält auch 250 Mark Teuerungs-
zulage, dagegen bekommt ein Hilfsarbeiter mit 180 Mark Monats-
verdienst einschließlich Beihilfen nicht 180 Mark Teuerungszulage, wie
es recht und billig wäre, sondern nur 75 Prozent dieses Betrages,
gleich 135 Mark.
   Bei einer allgemeinen Bewilligung von 100 Prozent des ge-
habten Monatsgehaltes kann von einer Gleichstellung zwischen Beam-
ten und Hilfskräften, wie Herr Oberbürgermeister in der Sitzung be-
tonte, keine Rede sein. Es müßte dann schon bei der Festsetzung der
Grundgehälter eine Gleichstellung bestanden haben.
   Diese Einteilung der Teuerungszulagen ist für die davon Be-
troffenen mehr wie hart, und liegt es ganz im Ermessen der Stadt-
väter, hier noch nachträglich Härten zu beseitigen.
   Daß die Beamten teurere Lebensmittel einkaufen müssen oder
mehr Nahrungsmittel, Aufwendungen usw. benötigen als die Hilfs-
arbeiter, ist wohl [k]aum anzunehmen.
                                             Mehrere langjährige Hilfsarbeiter.

20. Juli 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 20. Juli 1918

Eine Teuerungszulage für die Eisenbahner in Aussicht

   Opladen. Teuerungszulage für Eisenbahner.
Am 13. Juli wurde im Ministerium der öffentlichen Arbeiten eine
sechsköpfige Kommission des Allgemeinen Eisenbahnerverbandes
empfangen, welche die Wünsche der nicht im Beamtenverhältnis
stehenden Bediensteten zum Vortrag brachte. Es wurde insbesondere
in Anbetracht der großen Notlage der Eisenbahner eine baldige
durchgreifende Teuerungszulage gefordert. Gleichzeitig wurden auch
die Fragen der Regelung der Arbeitszeit sowie der Sonntagsarbeit
einer eingehenden Aussprache unterzogen Der Vertreter des Herrn
Ministers, Herr Ministerialdirektor Hoff, sagte eine Prüfung der
Beschwerden über die Arbeitszeit sowie über die Sonntagsarbeit zu
und stellte die Einberufung einer Fachkommission zur Regelung
dieser Frage in Aussicht. Insbesondere wurde die Forderung einer
Teuerungszulage anerkannt, und es wurde der Kommission zuge-
sichert, daß dieselbe unverzüglich, sobald die zurzeit noch bestehenden
Erhebungen abgeschlossen seien, zur Auszahlung gelangen werde.

2. April 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 2. April 1918

Überblick über den Gemeindeetat von Wiesdorf.

  Wiesdorf. Gemeindeetat. Unter den wenigen Gemeinden,
die trotz der enormen Kriegslasten keine Steuererhöhung vorzu-
nehmen brauchten, befindet sich auch Wiesdorf, trotzdem der Etat
auf über 2,6 Millionen Mark gestiegen ist. Die Steigerung des Etats
beträgt 721 000 Mark, wovon allein an Kreisabgaben (hauptsächlich
für Kriegslasten) 220 000 Mark mehr wie im vorigen Jahre zu
zahlen sind. Die Teuerungszulagen sind mit 65 000 Mark eingesetzt.
Außerdem sind aus den Steuerüberschüssen 150 000 Mark mehr wie
im vorigen Jahre den einzelnen Fonds zugeführt worden. Einen
erheblichen Anteil an der günstigen Finanzlage unserer Gemeinde
verdanken wir der Sparkasse. Sie erzielte einen Ueberschuß von
207 000 Mark.

19. Januar 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 19. Januar 1918

Erhöhung des ortsüblichen Tagelohns in Solingen

  Solingen. Neue Festsetzung der ortsüblichen
Tagelöhne. Der Oberbürgermeister hat, von gestern ab
geltend, den ortsüblichen Tagelohn neu festgesetzt. Der Lohn
für Arbeiter über 21 Jahre beträgt 4 Mark, von 16 bis 21
Jahren 3 Mark, unter 16 Jahren 1,50 Mark, für weibliche Ar-
beiter über 21 Jahre 2,50 Mark, von 16 bis 21 Jahren 1,80
Mark, unter 16 Jahren 1,20 Mark. Hierzu tritt der in der
hiesigen Industrie allgemein gültige Teuerungszuschlag von
60 Prozent, so daß für einen Arbeiter über 21 Jahre z[um] B[eispiel] ein
ortsüblicher Tagelohn von 6,40 Mark und für eine Arbeiterin
über 21 Jahre ein solcher von 4 Mark gilt. Selbstverständlich
gilt der Teuerungszuschlag auch für die jüngeren Arbeiter und
Arbeiterinnen.

22. November 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 22. November 1917

Eine Versammlung der Arbeiterausschüsse des Oberen Kreises Solingen mit den Themenschwerpunkten Teuerungszulagen, die Arbeitsweise des Schlichtungsausschusses, Strommangel und Bezahlung der Ausfalltage, Kartoffelrationen und Kohlenmangel

Eine Versammlung der Arbeiterausschüsse
           des obern Kreises Solingen.
die etwa 20 000 Arbeiter vertreten, tagte am Dienstagabend im So-
linger Gewerkschaftshause. Die Versammlung war von den drei hier
in Frage kommenden Arbeitnehmerverbänden einberufen worden,
um Stellung zu einer neuen Verfügung des General-
kommandos in Münster zu nehmen, die anordnet, daß, entgegen
der bisher geübten Praxis, die Mitglieder der Arbeiterausschüsse die
kriegsverwendungsfähig sind, zum Heeresdienst eingezogen werden
sollen.

Weiterlesen

29. Oktober 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 29. Oktober 1917

Eine Gewerkschaftsversammlung der Solinger Schlosser beschloss wegen dem unbefriedigenden Verlauf der angestrebten Tarifverhandlungen den Schlichtungsausschuss anzurufen.

Lohnbewegung der Schlosser und der
               verwandten Berufe.
   Seit einiger Zeit befinden sich die Schlosser, Dreher,
Schmiede und Fräser in einer Lohnbewegung. Es gilt, in diesen
Berufen geordnete Lohn- und Arbeitsverhältnisse zu schaffen
und möglichst einen Tarif einzuführen. Vor allen Dingen
handelt es sich aber darum, eine allgemeine Teuerungszulage
für diese Berufe, die im hiesigen Bezirke besonders schlecht ge-
stellt sind, durchzuführen. Die bisherigen Verhandlungen mit
den Arbeitgebern haben zu keinem Resultat geführt, so daß
die Arbeiter nunmehr anderes Wege einschlagen wollen. Eine
gut besuchte Versammlung, die gestern im Solinger Gewerk-
schaftshause tagte, beschloß, den Schlichtungsausschuß anzurufen
und ihm die Unterlagen über die bisherigen ergebnislosen Ver-
handlungen vorzulegen.

14. September 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 14. September 1917

Die Löhne der Schlosser bei den Firmen WKC und Küpper im Fokus des Solinger Schlichtungsausschusses

         Aus dem Schlichtungsausschuß.
   Zum erstenmal beschäftigte sich gestern der Schlichtungsausschuß
mit Lohndifferenzen bei zwei Firmen, die Firma Weyersberg, Kirsch-
baum u. Co, die mit ihren Schlossern und der Firma Küpper,
die mit ihren Schlägereiarbeitern und Schlossern in Lohndifferenzen
geraten ist. Die Verhandlungen waren sehr langwierig. Die Schlosser
von W. K. C. fordern einen Durchschnittslohn von 1,30 Mark die
Stunde. Die Firma hat eine Zulage von 10 Pf[enni]g bewilligt, so daß
der heutige Durchschnittslohn 1 Mark bis 1,20 Mark beträgt. Die
Löhne, die die Firma W. K. C. an ihre Schlosser bisher gezahlt hat,
standen weit unter dem Durchschnitt, denn sie betrugen 60 Pf[enni]g bis
1 Mark. Ein interessantes Geständnis machte der Vertreter der be-
klagten Firma: Um die „Begehrlichkeit“ der andern
Schlosser nicht zu reizen, erhalten einige
Schlosser im geheimen Extralohnzulagen. Bei der
Berechnung des heutigen Durchschnittslohnes hat übrigens die Firma
eine Anzahl gut entlohnter Akkordarbeiter mit angeführt und nur
dadurch den Durchschnittslohn auf die angegebene Höhe gebracht.

Weiterlesen

16. November 1916

bast_16_11_e

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 16. November 1916

Klagen über die Lohn- und Arbeitsverhältnisse der städtischen Arbeiter Solingens

   Solingen. Lohn- und Arbeitsverhältnisse
der städtischen Arbeiter. Die teuren Zeitverhältnisse
treiben alle, die gegen Gehalt oder Lohn beschäftigt sind, dazu,
ihr Einkommen zu verbessern. Diese Umstände haben auch
unser Stadtverordnetenkollegium veranlaßt, vor einiger Zeit
den städtischen Beamten und Arbeitern Teuerungszulagen zu
gewähren. Die Höhe der Zulage bei den Arbeitern richtet sich
nach der Kinderzahl und beträgt bei 3 Kindern 7 Mark
wöchentlich. Bei den steigenden Lebensmittelpreisen genügt
diese Zulage nicht mehr. Sie muß erhöht werden. Der Stun-
denlohn der Arbeiter, die bei der Kartoffelabfuhr beschäftigt
sind, beträgt 50 bis 55 Pfennig. Bei zehnstündiger Arbeitszeit
kommt also ein Wochenlohn von 30 bis 33 Mark heraus. Hierzu
kommt die Teuerungszulage von 7 Mark. Das normale Ein-
kommen beläuft sich also auf 37 bis 40 Mark bei einer Familie
von 5 Köpfen. Das Einkommen wird durch die Ueberstunden
und die Sonntagsarbeit, die jetzt geleistet wird, um etwas er-
höht. Während aber in den Privatbetrieben für Ueberarbeit
ein besonderer Lohnzuschlag bezahlt wird, erhalten die städti-
schen Arbeiter nur den einfachen Lohnsatz. Hier wäre der
Punkt, wo die Stadt eine Verbesserung eintreten lassen könnte.
Auch in der Art der Lohnzahlung könnte eine Aenderung zum
Vorteil der Arbeiter eintreten, ohne daß der Stadt irgend-
welche Kosten erwachsen. Bisher erfolgte die Auslöhnung am
Samstagmittag um 12 Uhr. Die Hausfrau erhielt den Lohn
früh genug, um ihre Einkäufe bewerkstelligen zu können. In
den letzten Wochen aber wird um 2 Uhr nachmittags ausge-
löhnt, so daß der Arbeiter erst Samstagabend seiner Frau
den Lohn geben kann. Man sollte, wie es bei uns schon seit
Jahren in den Privatbetrieben üblich ist, Freitags den Lohn
ausbezahlen.

22. September 1916

BAST_22_09_C

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 22. September 1916

Die Teuerungszulagen für Beamte und Lehrer der Stadt Solingen werden erhöht

   Solingen. Teuerungszulagen. Einer ander-
weitigen Regelung der Teuerungszulagen für die städtischen
Beamten und Lehrer hat gestern die Finanzkommission
zugestimmt. Bisher waren Teuerungszulagen für verheiratete
Beamte nur bis 2100 Mark Einkommen bewilligt. Von da ab
wurde nur eine Kinderzulage von 6 Mark für den Monat für
Kinder bis zu 15 Jahren gezahlt. Wie in Ohligs schon seit
einiger Zeit eingeführt, soll jetzt auch in Solingen jeder ver-
heiratete Beamte bis zu einem Gehalt von 6000 Mark monatlich
25 Mark Teuerungszulage, jeder ledige 15 Mark, Lehrlinge
und Anwärter 10 Mark erhalten. Für Kinder unter 15 Jahren
und erwerbsunfähige Personen, für die der Haushaltsvorstand
zu sorgen hat, werden monatlich 5 Mark gewährt. Die Stadt-
verordneten werden sich kommende Woche mit diesem Beschluß
beschäftigen, dessen Annahme gesichert erscheint.

16. August 1916

BAST_16_08_B

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 16. August 1916

Auch Höhscheid gewährt seinen städtischen Beschäftigten eine Teuerungszulage

   Höhscheid. Teuerungszulagen für die städti-
schen Beamten und Arbeiter. Die Stadtverord-
neten beschlossen gestern in geheimer Sitzung, einem Antrage
der Finanzkommission gemäß, den städtischen Beamten und
Arbeitern eine Teuerungszulage zu bewilligen. Wie wir hören,
ist die Zulage so ausgefallen, daß die Beteiligten damit zu-
frieden sein können. Die Gesamtsumme, die zu diesem Zwecke
ausgegeben wird, beträgt für das laufende Geschäftsjahr, d. h.
bis zum 31. März 1917, 12 671 Mark.

14. August 1916

BAST_14_08_B

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 14. August 1916

Eine Teuerungszulage für die Seidenbandwirkergehilfen des Bergischen Landes

               Die Seidenbandwirker des Bergischen
                                         Landes.
   Eine im Lokale des Herrn Roble in Elberfeld abgehaltene
Versammlung der Seidenbandwirker des Bergischen Landes
nahm zunächst den Bericht der Tarifkommission über ihre bis-
herige Tätigkeit und den Bericht über das Ergebnis der Forde-
rung von 15 Prozent Teuerungszulage entgegen. Nach ein-
gehender Diskussion gelangte nachstehende Resolution ein-
stimmig zur Annahme:
     „Die Versammlung der Seidenbandwirkergehilfen des
  Bergischen Landes erklärt sich mit der Tätigkeit der Tarif-
  kommission einverstanden. Die Versammlung bedauert
  lebhaft die Ablehnung der geforderten fünf-
  zehn Prozent Teuerungszulage und kann die
  Gründe der Ablehnung nicht als stichhaltig anerkennen, be-
  schließt aber, unter den obwaltenden Verhältnissen davon ab-
  zusehen, weitergehende Maßnahmen in Anwendung zu
  bringen.
     Die Anwesenden sind der Ansicht, daß nach § 2 des
  Tarifvertrages alle Firmen verpflichtet sind, die den Band-
  wirkermeistern am 15. Juni zugebilligte Kriegszulage auch
  allen Bandwirkergehilfen vom genannten Tage an zu zahlen.
  Auch ist die Versammlung der Meinung, daß diese Zulage
  sich nicht nur auf die Akkordweblöhne, sondern auch auf alle
  Nebenlöhne beziehen muß, da in der Lohnliste der Band-
  wirkermeister die Löhne für die Nebenarbeiten mit einge-
  rechnet sind. Die Versammlung beauftragt die Tarif-
  kommission, alles daran zu setzen, um die Gehilfen zu ihrem
  Recht zu verhelfen“
   Sodann nahm die Versammlung Stellung zu dem bevor-
stehenden Ablauf des Tarifvertrages. Die Tarifkommission
wurde beauftragt, zu gegebener Zeit erneut eine Versammlung
einzuberufen, die sich besonders mit der Frage beschäftigen soll.

8. Juli 1916

BAST_08_07_H

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 8. Juli 1916

Die Beschäftigten der Stadt Solingen erhalten eine weitere Teuerungszulage

Erhöhte Teuerungszulagen für die unteren
Beamten und Arbeiter der Stadt Solingen.
   Wie wir gestern schon kurz melden konnten, ist den städti-
schen Unterbeamten die Teuerungszulage verdoppelt worden.
Danach erhalten jetzt unverheiratete Beamte bis 2100 Mark
Einkommen monatlich 10 Mark, verheiratete 16 Mark mehr.
Für jedes Kind unter 15 Jahren werden außerdem monatlich
6 M[ar]k, für sonstige unterstützungsberechtigte Personen im Haus-
halt 4 Mark gewährt. Bei 2100 bis 3000 Mark Einkommen wird
nur die Teuerungszulage für die Kinder, bei Einkommen von
3000 bis 3500 nur die Zulage für das dritte Kind usw.
gezahlt.

Weiterlesen

14. April 1916

BAST_14_04_E

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 14. April 1916

Verhandlungen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften in Solingen um eine Teuerungszulage für die Beschäftigten der Schneidwarenindustrie

   Solingen. Kriegszulagen für die Arbeiter
der Solinger Industrie? Am Mittwochnachmittag
verhandelte eine Kommission des Verbandes Solinger Fabri-
kantenvereine mit Vertretern des Deutschen Metallarbeiter-
verbandes, des Industriearbeiterverbandes und der christlichen
Organisation. Es handelte sich um eine einheitliche Regelung
der Kriegszulage. Die Aussprache war, soweit die Arbeitgeber
in Betracht kommen, unverbindlich, da sie von ihren Organi-
sationen noch kein bestimmtes Mandat hatten. Die Vertreter
der drei Gewerkschaften forderten für die Arbeiter, die Material
liefern müssen, eine Kriegszulage von 20 Prozent, für die
anderen eine solche von 15 Prozent. Eine Antwort auf diese
Forderung stellten die Vertreter der Arbeitgeber auf den
Samstag nächster Woche in Aussicht. Bis dahin sollen die
einzelnen Fabrikantenvereine Stellung zu der Frage nehmen.

12. April 1916

BAST_12_04_C

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 12. April 1916

Bis zu 10 % Teuerungszulage im Solinger Schneidergewerbe

   Solingen. Teuerungszulage. Wie wir vernehmen,
haben sich im hiesigen Schneidergewerbe die Arbeitgeber und
Arbeitnehmer auf eine Teuerungszulage von 10 Prozent ge-
einigt. Für Heimarbeiter wurde die Vergütung für Zutaten
von 3 auf 5 Prozent erhöht.

10. April 1916

BAST_10_04_C

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 10. April 1916

Verhandlungen über Teuerungszulagen für die Arbeiter der Solinger Schneidwarenindustrie werden aufgenommen

           Kriegszulagen für die Arbeiter der
                Solinger Industrie.
   Auf Veranlassung des Verbandes der Solinger
Fabrikantenvereine ist am Mittwochnachmittag im
„Monopol“ eine Besprechung der Arbeitgeber und der Ver-
treter der Gewerkschaften. Es handelt sich um eine einheitliche
Regelung der Kriegszulagen für die Arbeiter.