14. Juni 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 14. Juni 1918.

Lindenblüten bieten einen hervorragenden Ersatz für chinesischen Tee.

    oc. Als Ersatz für chinesischen Tee ist
das Einsammeln von Lindenblüten dringend zu
empfehlen. Von der schwach schweißtreibenden
Wirkung dieses Tees abgesehen, die übrigens
namentlich in der warmen Jahreszeit nicht
einmal zu verurteilen ist, da sie blutreinigend
wirkt, hat dieser Tee soviel Vorzüge, daß seine
Verwendung im Haushalt wirklich empfehlen-
wert ist. Man kann die vorerwähnte Neben-
wirkung außerdem durch Beimischung eines
gleiches Teiles junger Brombeerblätter, die
man rasch an einem warmen Orte trocknet, er-
heblich herabmildern. Dieses Gemisch – Brom-
beerblätter und Lindenblüten je zur Hälfte
– hat überhaupt im Geschmack eine verblüf-
fende Ähnlichkeit mit demjenigen des echten
Tees und wird noch weiter verfeinert, wenn
man einige Körnchen Anis hinzugibt und ein
Stückchen Vanilleschote in der Teebüchse hält.

14. Juni 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 14. Juni 1918.

Der Juni bietet eine Hülle und Fülle an heilenden Kräutern, die man sammeln kann.

    –  oc. Arzeneikräuter. Im Monat Juni ist
die Möglichkeit Arzeneikräuter einzusammeln,
eine besonders große. Auch derjenige, der nicht
die Absicht hat, im großen zu Verkaufszwecken
zu sammeln, kann sich zumindest für den Be-
darf seiner eigenen Hausapotheke jetzt eine recht
brauchbare Auswahl zusammenstellen. Man
sammle vom Hollunder die ganze Blütenscheibe,
die an trockenen Tagen abgeschnitten und mög-
lichst rasch, am besten bei künstlicher Wärme
getrocknet werden muß, so daß die Blüten eine
weißlich gelbe Farbe behalten. Mitsammeln
der Stiele und Blätter ist wertlos, da nur den
Blüten allein Heilwirkung innewohnt. Dage-
gen pflückt man von Lindenblüten auch das
Flügelblatt mit, dem der Blütenstiel angewach-
sen ist. Von Kamillen sammle man möglichst
junge, eben entfaltene Blütenköpfe mit nicht zu
langen Stielen. Schafgarbe, Quendel und
Steinklee können als Brusttee ebenfalls ge-
sammelt werden. Die sonstigen Arzeneipflan-
zen sind meistens giftige und werden nur für
die Verwertung zu offiziellen Medizinen gesam-
melt. Es ist dem Laien nicht anzuraten, hier
für sich selbst auf eigene Faust zu sammeln.
Zum Verkaufe an chemische Fabriken usw. kom-
men hiervon in Frage: Tollkirsche, Stechapfel,
Fingerhut, Herbstzeitlose, Nachtschatten u. a.

19. Dezember 1917

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 19. Dezember 1917

Bei den Teepreisen versucht man zu tricksen.

    –  Preise für deutschen Tee. Für Ersatztee
(deutschen Tee) sind bekanntlich Richtpreise vom
Kriegsernährungsamt festgesetzt, vergleiche
„Mitteilungen für Preisprüfungsstellen“,
Jahrgang 1917, Nr. 10 und Nr. 13. Dieser
Preisregelung, die besonders als Anhalt für
die Beurteilung der Preise seitens der Preis-
prüfungsstellen und Gerichte dient, suchen sich
neuerdings manche Drogen- und andre Fir-
men dadurch zu entziehen, daß sie diese Tees
als Medizinaldrogen oder Medizinaltees be-
zeichnen, wie dies z. B. bei Tee aus Brombeer-,
Himbeer- und Erdbeerblättern neuerdings ge-
schehen ist. Solchen Versuchen unberechtigter
Preisforderung ist mit Entschiedenheit entge-
genzutreten.

30. Mai 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 30. Mai 1917

Ankaufsanzeige für getrocknete Kräuter und Blätter zur Teeherstellung

Für Kräutersammler!
Brombeer-, Himbeer-, Erdbeer-,
Birken-, Waldbeer-Blätter, Linden-
blüte, Huflattich, Krauseminz, Pfeffer-
münz usw. in prima getrockn[eter] Ware
in großen und kleinen Posten zu
kaufen gesucht.
Gebrüder Müller,
Dorsten-Oelmühle,
Tee-Abteilung

28. August 1916

BAST_28_08_E

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 28. August 1916

Wucherpreise für „Kräutertee“

   Solingen. 342 Prozent! Die Elberfelder Polizei
warnt vor einem Händler, der „Harzer Gebirgs-
kräutertee“ verkauft. Der Mann bietet eine große Schachtel
für 1 Mark und eine kleine für 50 Pf[enni]g zum Kaufe an. Der
Tee kostet den Händler im Einkaufe: die große Schachtel
22,6 Pf[enni]g und die kleine 11,3 Pf[enni]g. Der Händlergewinn beträgt
demnach 342 Prozent. Auch in der hiesigen Gegend sind solche
Leute aufgetaucht. Es wird daher vor ihnen gewarnt.

13. August 1916

19160813_Teeersatz_394

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 13. August 1916

Auch aus Heidekraut könnte man Tee herstellen.

    –  oc. Tee-Ersatz. Neben Brombeer- und
Erdbeerblättern, die als Tee-Ersatz erprobt
worden sind und sich durchaus bewährt
haben, da ihr Geschmack dem des indischen
Tees ähnlich ist, wird in letzter Zeit auch ein
Tee aus Heidekraut, mit den Blüten gesammelt
als Ersatz empfohlen. Das Heidekraut enthält
die auch der Teepflanze eigentümlichen Gerb-
stoffe, die den Teegeschmack bedingen. Durch
Zusatz von etwas Vanille oder durch Bei-
gabe von Zitronensaft zum fertigen Aus-
guß kann man den Wohlgeschmack noch
weiter wesentlich erhöhen. Etwas Zucker-
zusatz empfiehlt sich für den deutschen
Gaumen, da im allgemeinen der Deutsche
kein großer Teetrinker ist und der Zucker
das Getränk schmackhafter macht. In Län-
dern mit ausgesprochener Vorliebe für Tee,
wie England und Rußland, wird der Tee
allerdings ohne jeden Zusatz getrunken, man
legt dann aber auch Wert auf erstklassige
Sorten.

13. Mai 1916

13051916bekanntmachungkaffee

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 13. Mai 1916

Bekanntmachung über den Handel mit Kaffee

Amtliches.
________
Bekanntmachung.
Der Kriegsausschuß für Kaffee, Tee und deren
Ersatzmittel G. m. b. H. in Berlin macht folgendes
bekannt: a) Kaffee. Von den ordnungsmäßig an-
gemeldeten und bei ihm verbuchten Beständen an
Rohkaffee wird vorerst eine Quote von insgesamt 10%
jeder einzelnen Sorte zum Verkauf und zur Röstung
unter folgenden Bedingungen freigegeben:
1. An den Verbraucher darf Kaffee nur in geröstetem
Zustande verkauft werden.
2. In jedem einzelnen Falle darf nicht mehr als
½ Pfund gerösteter Kaffee verkauft werden.
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6. Mai 1916

06051916brombeeren

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 06. Mai 1916

Aufruf zum Sammeln von Brombeerblättern

– (Sammelt Brombeerblätter!) Jetzt ist gerade
die richtige Zeit, sie zu sammeln, denn jetzt kommen
sie, von der Frühlingssonne geweckt, hervor, und die
jungen Brombeerblätter können zur Bereitung eines
aromatischen und bekömmlichen Getränks benutzt werden.
Sie werden in scharfer Sonne oder, da diese jetzt
noch selten zu haben ist, auf reiner heißer Herdplatte
sehr bald nach dem Abpflücken getrocknet. Werden sie
trocken aufbewahrt, so halten sie sich einige Zeit und
können dann in derselben Weise wie echter Tee auf-
gebrüht werden.

26. April 1916

BAST_26_04_A

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 26. April 1916

Nochmaliger eindringlicher Hinweis des Solinger Oberbürgermeisters, der Anmeldepflicht für Kaffee- und Teevorräte nachzukommen

Zur Anmeldung der Kaffee- und Teevorräte.
   Es wurde bereits darauf hingewiesen, daß die gesetzliche Pflicht
zur Anmeldung aller Kaffee- und Teevorräte in zahlreichen Fällen
noch nicht erfüllt worden ist, obgleich die Unterlassung der Anmeldung
mit strenger Strafe bedroht ist. Der Kriegsausschuß für Kaffee, Tee
und deren Ersatzmittel, G. m. b. H., Berlin W 9, Bellevuestraße 14
erinnert deshalb wiederholt an diese allen Beteiligten obliegende
Verpflichtung. Anmeldepflichtig sind: bei Kaffee Mengen von 10 Kilo-
gramm und mehr; bei Tee Mengen von 5 Kilogramm und mehr.
   Bei Tee bestehen im Publikum noch Zweifel darüber, ob die in
Paketen befindliche Ware ebenfalls der Anmeldungspflicht unterliegt.
Dies ist der Fall: alle Teemengen über 5 Kilogramm sind anmelde-
pflichtig, auch wenn sie schon verpackt sind. Es ist ferner vorgeschrieben,
daß, wer Kaffee und Tee in Gewahrsam hat, verpflichtet ist, die vor-
handenen Mengen getrennt nach Art und Eigentümer unter Be-
zeichnung der Eigentümer und des Lagerortes anzuzeigen. Der
Ausdruck „Gewahrsam“ wird vielfach nicht richtig verstanden. Mit
diesem Worte soll ausgedrückt werden, daß derjenige, der Kaffee oder
Tee aufbewahrt, im Hause hat, sei es im Haushalt oder in Verkaufs-
geschäften, Lagerhäusern, ohne Unterschied, ob die Ware ihm oder
einem anderen gehört, verpflichtet ist, die Ware anzumelden.
   Es wird noch besonders darauf aufmerksam gemacht, daß die
Bekanntmachung des Herrn Reichskanzlers über Kaffee und Tee
am 7. April 1916 bereits in Kraft getreten sind, ihre Geltung also
nicht etwa erst abhängig ist von der Veröffentlichung im örtlichen
Amtsblatt oder sonstigen ortsüblichen Bekanntmachungen.
   Solingen, den 25. April 1916
                               Der Oberbürgermeister: Dicke.

23. April 1916

19160423_Kaffeebestand_291

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 23. April 1916

Die Bestandsaufnahme von Kaffee- und Teevorräten ist zu beachten.

   –  Kaffeebestandsaufnahme. Aus ver-
schiedenen Anzeichen entnimmt der Kriegs-
ausschuß für Kaffee, Tee und deren Ersatz-
mittel G.m.b.H. Berlin W., Bellevuestr.
14, daß manche Eigentümer beziehungsweise
Lagerhalter von Kaffee, die laut Verordnung
des Reichskanzlers vom 6. April verpflichtet
sind, ihren Bestand von Rohkaffee von 10 kg
an dem Kriegsausschuß anzumelden, diese
Verfügung nicht richtig verstanden haben.
Es wird deshalb darauf aufmerksam gemacht,
daß es sich hier um eine gesetzliche Ver-

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19. April 1916

19041916 kaffee

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 19 . April 1916

Meldung von Kaffee- und Tee-Beständen beim Kriegsausschuß für Kaffee, Tee und Ersatzmittel

Kaffeebestandsaufnahme.
Aus verschiedenen Anzeichen entnimmt der Kriegs-
ausschuß für Kaffee, Tee und deren Ersatzmittel G. m.
b. H Berlin W., Bellevuestr. 14, daß manche Eigen-
tümer beziehungsweise Lagerhalter von Kaffee, die lautVerordnung des Reichskanzlers vom 6. April verpflichtet
sind, ihren Bestand von Rohkaffee von 10 kg an den
Kriegsausschuß anzumelden, diese Verfügung nicht
richtig verstanden haben. Es wird deshalb darauf
aufmerksam gemacht., das es sich hier um eine gesetz-
liche Verpflichtung, deren Nichtbeachtung strenge Be-
strafung nach sich zieht, handelt, und daß der Kriegs-
ausschuß die ihm im Interesse der Allgemeinheit ge-
stellten wichtigen Aufgaben nur auf Grund einer voll-
ständigen Bestandsaufnahme erfüllen kann.
Eigentümer (als solcher gilt der letzte Käufer von
Rohkaffee) von mehr als 600 kg Rohkaffee haben die
Anmeldung telegrafische (Telegrammadresse “Kriegs-
kaffee Berlin) zu bewirken.
Zur schriftlichen Anmeldung verpflichtet sind alle,
die Rohkaffeemengen von 10 kg und mehr in Gewahrsam
haben. (Darunter ist verstanden der Lagerhalter oder
der Besitzer, aus Haushaltungen, die Kaffee im eigenenen
Lager haben.) Mengen von 10 bis 50 kg sind durch
Postkarte, Mengen von über 50 kg durch geschlossenen
Brief anzumelden.
Für Tee gelten die gleichen Bestimmungen, jedoch
mit dem Unterschiede, daß die schriftliche Anmeldung
der Lagerhalter von Tee bereits bei Mengen von 5 kg
aufwärts und die telegrafische Anmeldung des Eigen-
tümers bei Mengen von 250 kg aufwärts zu er-
folgen hat.
Schleiden, den 15. April 1916
Der Vorsitzende des Kreisausschusses:
I[n] V[ertretung]: Dr. Küppers, Kreisdeputierter

1. Februar 1916

BAST_01_02_1916_A

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 1. Februar 1916

Fortsetzung des Jahresberichts 1915 des Solinger Nahrungsmitteluntersuchungsamtes (Teil 1 wurde am 29. Januar 1916 veröffentlicht)

Das Solinger Nahrungsmittel-Untersuchungsamt
                                im Jahre 1915.
                                       II.
                                   Butter.
   Grobe Verfälschungen wurden im hiesigen Bezirke nicht bemerkt,
obgleich die große Knappheit dies vermuten ließ. Betrug der Wasser-
gehalt der Butter nur um weniges die gesetzlich vorgeschriebene
Grenze (16 Prozent) für gesalzene Butter, so wurden zunächst Ver-
warnungen angeraten. In einem Falle bei einem Wassergehalte von
22 Prozent wurde die Probe beanstandet, da bei 10 Pfund immer-
hin c[irc]a ½ Pfund Wasser als Butterfett. Bei einer Probe
überstieg der zugesetzte Kochsalzgehalt die übliche Grenze (1-2 Pro-
zent). Es wurden 3,6 Prozent ermittelt. Eine andere Probe war als
erheblich ranzig und verdorben zu bezeichnen. Eine von privater
Seite in Verdacht einer Zumischung von Margarine eingelieferte
Probe erwies sich als gute Butter.
   Für ein Nachbaramt wurde eine Kontrolluntersuchung einer an-
geblichen Butter ausgeführt. Diese bestand fast ganz aus Fremd-
fetten (Kokosfette, die künstlich der Butter ähnlich gefärbt waren).
Zum Strecken von Butter tauchte ein Butterpulver auf, das
aus Kartoffelstärkemehl und Kochsalz mit geringen Mengen Natron-
bicarbonat und künstlichem Farbstoff bestand. Es wurde eine War-
nung veröffentlicht.

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14. Oktober 1915

BAST_14_10_1915_B

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 14. Oktober 1915

Das Nahrungsmitteluntersuchungsamt Solingen informiert über die Qualität von Nahrungsersatzmitteln.

Nahrungs- und Nahrungsersatz-
                               mittel.
   Herr W. Olszewski, staatlich geprüfter Nahrungs-
mittelchemiker, läßt durch das Nahrungsmittel-Untersuchungs-
amt der Stadt Solingen der Presse diesen Artikel zugehen:
   In dieser Kriegszeit ist es für den Käufer vor allem wichtig,
selbst nach Möglichkeit über die einzukaufenden Nahrungsmittel
unterichtet zu sein. Namentlich wertvoll ist es für ihn, den
Wert eines Nahrungsmittels zu kennen. Mehr als sonst muß
ein Nahrungsmittelchemiker nicht nur die Kontrolle über die
einwandfreie Beschaffenheit der Nahrungsmittel ausüben,
sondern auch dem kaufenden Publikum beratend
zur Seite stehen. Es sollen daher alle hauptsächlichen
Nahrungsmittel kritisch besprochen werden. Hierbei muß be-
tont werden, daß bei manchen der erwähnten Nahrungsmittel
kein Angriff beabsichtigt ist. Im Gegenteil, manche Konserven-
packungen sind sauber, appetitlich und praktisch. Nur der un-
bemittelte Käufer soll sich über seinen Einkauf vorher voll-
kommen klar sein.

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22. September 1915

19150922_Apfelschalen_84

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 22. September 1915

Apfelschalen können zur Teeherstellung genutzt werden.

          Keine Apfelschalen fortwerfen!
    Sie geben einen sehr gesunden, nervenstär-
kenden Tee! Man trocknet mit leichter Mühe
alle fleckenfreien möglichst dünnen Schalen auf
einem Blechteller oder Sieb, in der Röhre oder
an einer nicht zu heißen Stelle auf dem Ofen
oder Herd. Die getrockneten Schalen verwahre
man in einem luftigen Beutelchen hängend oder
in einer Blechdose. Je nach Geschmack kann man
etwas Pfefferminztee, Johanniskraut, Wald-
meister oder Anis dazu mischen. Besonders
erfrischend ist außerdem etwas Zitronensaft oder
Obstsaft dazu. Wenn alle Apfelschalen so ver-
wendet würden, könnten wir nicht nur viel
Geld sparen, das wir jährlich für den schädlichen
schwarzen Tee zum Lande hinausgeben,
sondern wir würden so auch uns und unsern
Kindern einen bessern Schlaf sichern. Der
Schwarztee verscheucht den Schlaf, aber Apfeltee
beruhigt und schafft gesunden Schlaf.