Archiv des Landschaftsverbandes Rheinland (ALVR), Bestand Taubstummen- und Blindenwesen – Verpflegung und Bekleidung der Zöglinge, Pflegegeld, Unterbringung, Beschäftigung Bd. 1, Nr. 7653, fol. 24.
Der Direktor der Taubstummenanstalt Kempen am Rhein, klagte über einen Mangel an Kleidung bei den Neuankömmlingen seiner Anstalt. Er wies darauf hin, dass er sich vorstellen könne, dass dies dem kriegsbedingten Mangel an Stoffen geschuldet war, schlug dem Landeshauptmann jedoch trotz dessen vor eine Liste an mitzubringender Kleidung festzulegen, die ihm eine Grundlage zur Beschaffung der Kleider bei den Eltern oder Bürgermeisterämtern biete. Weiterlesen