Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 14. Juni 1916
Die Meldung von Tauben ist Pflicht.
– Die Taubenbesitzer werden hiermit da-
rauf aufmerksam gemacht, daß sie zufolge
Verordnung des Herrn Gouverneurs der
Festung Cöln vom 27. Mai ds. Js. ge-
halten sind, ihre Taubenbestände, nach
Brieftauben und anderen Tauben getrennt,
bis zum 15. Juni d. J. bei der Polizei
anzumelden. Brieftauben unterliegen der
Beschlagnahme, durch die das Verfügungs-
recht über die Tiere auf die Militärver-
waltung übergeht. Ferner ist durch jene
Verordnung der Handel mit lebenden Tau-
ben jeder Art und der Transport solcher
verboten.