Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 14. August 1916
Eine Teuerungszulage für die Seidenbandwirkergehilfen des Bergischen Landes
Die Seidenbandwirker des Bergischen
Landes.
Eine im Lokale des Herrn Roble in Elberfeld abgehaltene
Versammlung der Seidenbandwirker des Bergischen Landes
nahm zunächst den Bericht der Tarifkommission über ihre bis-
herige Tätigkeit und den Bericht über das Ergebnis der Forde-
rung von 15 Prozent Teuerungszulage entgegen. Nach ein-
gehender Diskussion gelangte nachstehende Resolution ein-
stimmig zur Annahme:
„Die Versammlung der Seidenbandwirkergehilfen des
Bergischen Landes erklärt sich mit der Tätigkeit der Tarif-
kommission einverstanden. Die Versammlung bedauert
lebhaft die Ablehnung der geforderten fünf-
zehn Prozent Teuerungszulage und kann die
Gründe der Ablehnung nicht als stichhaltig anerkennen, be-
schließt aber, unter den obwaltenden Verhältnissen davon ab-
zusehen, weitergehende Maßnahmen in Anwendung zu
bringen.
Die Anwesenden sind der Ansicht, daß nach § 2 des
Tarifvertrages alle Firmen verpflichtet sind, die den Band-
wirkermeistern am 15. Juni zugebilligte Kriegszulage auch
allen Bandwirkergehilfen vom genannten Tage an zu zahlen.
Auch ist die Versammlung der Meinung, daß diese Zulage
sich nicht nur auf die Akkordweblöhne, sondern auch auf alle
Nebenlöhne beziehen muß, da in der Lohnliste der Band-
wirkermeister die Löhne für die Nebenarbeiten mit einge-
rechnet sind. Die Versammlung beauftragt die Tarif-
kommission, alles daran zu setzen, um die Gehilfen zu ihrem
Recht zu verhelfen“
Sodann nahm die Versammlung Stellung zu dem bevor-
stehenden Ablauf des Tarifvertrages. Die Tarifkommission
wurde beauftragt, zu gegebener Zeit erneut eine Versammlung
einzuberufen, die sich besonders mit der Frage beschäftigen soll.