Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 19. Januar 1918
Erhöhung des ortsüblichen Tagelohns in Solingen
Solingen. Neue Festsetzung der ortsüblichen
Tagelöhne. Der Oberbürgermeister hat, von gestern ab
geltend, den ortsüblichen Tagelohn neu festgesetzt. Der Lohn
für Arbeiter über 21 Jahre beträgt 4 Mark, von 16 bis 21
Jahren 3 Mark, unter 16 Jahren 1,50 Mark, für weibliche Ar-
beiter über 21 Jahre 2,50 Mark, von 16 bis 21 Jahren 1,80
Mark, unter 16 Jahren 1,20 Mark. Hierzu tritt der in der
hiesigen Industrie allgemein gültige Teuerungszuschlag von
60 Prozent, so daß für einen Arbeiter über 21 Jahre z[um] B[eispiel] ein
ortsüblicher Tagelohn von 6,40 Mark und für eine Arbeiterin
über 21 Jahre ein solcher von 4 Mark gilt. Selbstverständlich
gilt der Teuerungszuschlag auch für die jüngeren Arbeiter und
Arbeiterinnen.