13. Dezember 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 13. Dezember 1918

Arbeitszeitverkürzung und Lohnausgleich für Tagelöhner und Akkordarbeiter in Solingen.

Bekanntmachung
      An unsere Mitglieder!
   Die letzte Generalversammlung der
unterzeichneten Fabrikanten-Verbände
hat den Antrag ihrer Kommissionen,
welche mit den Arbeitnehmer-Kommis-
sionen verhandelt hat, angenommen.
Demnach muss vom 25. November 1918
ab für Tagelöhner ein 15 prozentiger,
für Akkordarbeiter ein 10 prozentiger
Ausgleich gezahlt werden. Der Aus-
gleich ist nach dem Gesamt-Verdienst
zu berechnen. Dieser Ausgleich ist für
die 46½ stündige Arbeitszeit bewilligt
worden.
   Wir ersuchen unsere Mitglieder hier-
von Kenntnis zu nehmen.
   Verband von Arbeitgebern im Kreise Solingen.
   Verband Solinger Fabrikanten-Vereine.
      Peter Rasspe, Robert Grah.

29. Mai 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 29. Mai 1918

Ein Tagelöhner aus Köln begeht in Troisdorf einen Einbruch.

Troisdorf. Eine goldene Uhr, ein
Collier und einen goldenen Ring hatte ein
Tagelöhner aus Cöln hier mittels Einbruchs
gestohlen. Er leugnete, jemals in Troisdorf
gewesen zu sein, wurde aber völlig überführt
und am Samstag von der Strafkammer in
Bonn zu einer Gefängnisstrafe von 1 Jahr und
3 Monaten verurteilt.

19. Januar 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 19. Januar 1918

Erhöhung des ortsüblichen Tagelohns in Solingen

  Solingen. Neue Festsetzung der ortsüblichen
Tagelöhne. Der Oberbürgermeister hat, von gestern ab
geltend, den ortsüblichen Tagelohn neu festgesetzt. Der Lohn
für Arbeiter über 21 Jahre beträgt 4 Mark, von 16 bis 21
Jahren 3 Mark, unter 16 Jahren 1,50 Mark, für weibliche Ar-
beiter über 21 Jahre 2,50 Mark, von 16 bis 21 Jahren 1,80
Mark, unter 16 Jahren 1,20 Mark. Hierzu tritt der in der
hiesigen Industrie allgemein gültige Teuerungszuschlag von
60 Prozent, so daß für einen Arbeiter über 21 Jahre z[um] B[eispiel] ein
ortsüblicher Tagelohn von 6,40 Mark und für eine Arbeiterin
über 21 Jahre ein solcher von 4 Mark gilt. Selbstverständlich
gilt der Teuerungszuschlag auch für die jüngeren Arbeiter und
Arbeiterinnen.